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Selbstständig in der Insolvenz: Wie wir als Anwälte Ihren Firmenneustart rechtssicher gestalten

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn Sie als Selbstständiger in die Insolvenz geraten, ist das nicht das Ende Ihrer unternehmerischen Laufbahn. Mit der richtigen anwaltlichen Strategie können Sie Ihren Firmenneustart rechtssicher gestalten und Ihre berufliche Existenz erhalten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie wir als Anwälte Sie dabei unterstützen, Ihre Selbstständigkeit auch in der Insolvenz fortzuführen und erfolgreich neu zu starten.


Die Herausforderungen der Insolvenz für Selbstständige

Die Insolvenz stellt für jeden Unternehmer eine enorme Herausforderung dar. Für Selbstständige ist sie jedoch besonders komplex, da sie nicht nur ihre persönlichen Finanzen, sondern auch ihr Unternehmen betreffen kann. Viele Selbstständige fürchten, dass sie ihr Unternehmen verlieren und ihre berufliche Existenz gefährdet ist. Doch mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können Sie diese Herausforderungen meistern und gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen.


Die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit

Ein zentraler Punkt für selbstständige Mandanten in der Insolvenz ist die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter. Diese Freigabe ermöglicht es Ihnen, Ihr Geschäft weiterzuführen oder ein neues Unternehmen zu gründen, während das Insolvenzverfahren läuft. Als Ihre Anwälte verhandeln wir mit dem Insolvenzverwalter, um diese Freigabe zu erreichen und die Weichen für Ihren Neustart zu stellen.


Warum ist die Freigabe so wichtig?

Die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit ist entscheidend, weil sie Ihnen die Möglichkeit gibt, weiterhin Einkommen zu generieren. Dies ist nicht nur für Ihre persönliche finanzielle Situation wichtig, sondern auch für die Befriedigung Ihrer Gläubiger. Ohne diese Freigabe könnten Sie gezwungen sein, Ihr Unternehmen zu schließen, was Ihre finanzielle Situation weiter verschärfen würde.
Wie erreichen wir die Freigabe?

Um die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu erreichen, gehen wir strategisch vor:

Um die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu erreichen, gehen wir strategisch vor:

  1.  Detaillierte Analyse Ihrer Geschäftstätigkeit: Wir analysieren Ihre aktuelle Geschäftssituation und bewerten, ob eine Weiterführung oder ein Neustart sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir Ihre Branche, Ihre Kundenbeziehungen und Ihre finanziellen Perspektiven.

  2.  Erstellung eines überzeugenden Businessplans: Ein überzeugender Businessplan ist entscheidend, um den Insolvenzverwalter von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen. Wir helfen Ihnen, einen Businessplan zu erstellen, der Ihre zukünftigen Geschäftsperspektiven klar und nachvollziehbar aufzeigt.

 3.  Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter: Wir führen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, um die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu erreichen. Dabei setzen wir uns für Ihre Interessen ein und stellen sicher, dass Ihre Geschäftstätigkeit fortgeführt werden kann.

Die Vorteile der Freigabe

Die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit bietet Ihnen mehrere Vorteile:

- Weiterführung Ihres Geschäfts: Sie können Ihr bestehendes Unternehmen weiterführen und Ihre Kundenbeziehungen aufrechterhalten. Dies ist entscheidend, um weiterhin Einkommen zu generieren und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

- Neustart mit einem neuen Unternehmen: Falls ein Neustart sinnvoller ist, können Sie ein neues Unternehmen gründen und Ihre unternehmerische Tätigkeit fortsetzen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen.

- Finanzielle Sicherheit: Durch die Weiterführung oder den Neustart Ihres Unternehmens sichern Sie sich eine Einkommensquelle und können Ihre finanzielle Situation stabilisieren. Dies ist nicht nur für Sie persönlich wichtig, sondern auch für die Befriedigung Ihrer Gläubiger.

Unsere anwaltliche Strategie

Als Ihre Anwälte setzen wir eine klare Strategie um, um Ihre Selbstständigkeit in der Insolvenz zu sichern:

1. Prüfung Ihrer Geschäftstätigkeit: Wir analysieren Ihre aktuelle Geschäftssituation und bewerten, ob eine Weiterführung oder ein Neustart sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir Ihre Branche, Ihre Kundenbeziehungen und Ihre finanziellen Perspektiven.

2. Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter: Wir führen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, um die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu erreichen. Dabei setzen wir uns für Ihre Interessen ein und stellen sicher, dass Ihre Geschäftstätigkeit fortgeführt werden kann.

3. Erstellung eines Businessplans: Wir helfen Ihnen, einen überzeugenden Businessplan zu erstellen, der Ihre zukünftigen Geschäftsperspektiven aufzeigt. Ein gut durchdachter Businessplan ist entscheidend, um den Insolvenzverwalter von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen.

4. Regelmäßige Berichterstattung: Wir stellen sicher, dass Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Insolvenz und die Entwicklung Ihres Unternehmens informiert werden. Transparenz und Kommunikation sind entscheidend, um das Vertrauen des Insolvenzverwalters zu gewinnen und Ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich fortzuführen.

Die Rolle des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle in Ihrem Insolvenzverfahren. Er ist dafür verantwortlich, Ihre Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Gleichzeitig hat er jedoch auch die Möglichkeit, Ihnen die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu gewähren, wenn er davon überzeugt ist, dass Ihre Geschäftstätigkeit tragfähig ist und zur Befriedigung Ihrer Gläubiger beiträgt.

Wie gewinnen wir das Vertrauen des Insolvenzverwalters?

Um das Vertrauen des Insolvenzverwalters zu gewinnen, setzen wir auf Transparenz und Professionalität:

1. Offenlegung aller relevanten Informationen: Wir stellen sicher, dass alle relevanten Informationen zu Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrer finanziellen Situation offengelegt werden. Dies schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie bereit sind, konstruktiv mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

2. Regelmäßige Kommunikation: Wir halten den Insolvenzverwalter regelmäßig über die Entwicklung Ihrer Geschäftstätigkeit auf dem Laufenden. Dies zeigt, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit ernst nehmen und bereit sind, alles zu tun, um Ihre Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.

3. Professionelle Aufbereitung Ihrer Geschäftsdaten: Wir stellen sicher, dass Ihre Geschäftsdaten professionell aufbereitet werden. Dies umfasst die Erstellung eines detaillierten Businessplans, die regelmäßige Berichterstattung und die transparente Darstellung Ihrer finanziellen Situation.

Die Bedeutung eines überzeugenden Businessplans

Ein überzeugender Businessplan ist entscheidend, um den Insolvenzverwalter von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen. Ein gut durchdachter Businessplan zeigt, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit ernst nehmen und bereit sind, alles zu tun, um Ihre Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
Was macht einen überzeugenden Businessplan aus?

Ein überzeugender Businessplan sollte folgende Elemente enthalten:

1. Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee: Eine klare und prägnante Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee, die zeigt, worum es in Ihrem Unternehmen geht und welche Ziele Sie verfolgen.

2. Marktanalyse: Eine detaillierte Analyse Ihres Marktes, die zeigt, dass es eine Nachfrage für Ihre Produkte oder Dienstleistungen gibt und dass Sie in der Lage sind, diese Nachfrage zu bedienen.

3. Geschäftsmodell: Eine klare Darstellung Ihres Geschäftsmodells, die zeigt, wie Sie Geld verdienen und wie Ihre Einnahmen und Ausgaben aussehen.

4. Finanzplanung: Eine detaillierte Finanzplanung, die zeigt, wie Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen und Ihre Gläubiger befriedigen wollen.

5. Umsetzungsplan: Ein klarer Umsetzungsplan, der zeigt, wie Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen und Ihre Ziele erreichen wollen.

Die Bedeutung der Kommunikation

Kommunikation ist entscheidend, um das Vertrauen des Insolvenzverwalters zu gewinnen und Ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich fortzuführen. Regelmäßige Berichterstattung und transparente Kommunikation zeigen, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit ernst nehmen und bereit sind, alles zu tun, um Ihre Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
Wie kommunizieren wir mit dem Insolvenzverwalter?

Wir setzen auf eine klare und transparente Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter:

1. Regelmäßige Berichterstattung: Wir stellen sicher, dass Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Insolvenz und die Entwicklung Ihres Unternehmens informiert werden. Dies umfasst die Erstellung von Berichten, die Darstellung Ihrer finanziellen Situation und die Kommunikation Ihrer Geschäftsentwicklung.

2. Offenlegung aller relevanten Informationen: Wir stellen sicher, dass alle relevanten Informationen zu Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrer finanziellen Situation offengelegt werden. Dies schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie bereit sind, konstruktiv mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

3. Professionelle Aufbereitung Ihrer Geschäftsdaten: Wir stellen sicher, dass Ihre Geschäftsdaten professionell aufbereitet werden. Dies umfasst die Erstellung eines detaillierten Businessplans, die regelmäßige Berichterstattung und die transparente Darstellung Ihrer finanziellen Situation.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Wenn Sie als Selbstständiger in die Insolvenz geraten sind und Ihren Firmenneustart rechtssicher gestalten möchten, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Neustart.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 038203 / 7450 20 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und aktuellen rechtlichen Themen besuchen Sie unsere Rubrik Aktuelles. Dort finden Sie regelmäßig neue Beiträge und Updates, die Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation besser zu verstehen und zu bewältigen.
Fazit

Die Insolvenz ist eine Herausforderung, aber sie muss nicht das Ende Ihrer unternehmerischen Laufbahn sein. Mit der richtigen anwaltlichen Strategie können Sie Ihre Selbstständigkeit auch in der Insolvenz fortführen und erfolgreich neu starten. Als Ihre Anwälte unterstützen wir Sie dabei, Ihre Geschäftstätigkeit zu sichern und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Firmenneustart rechtssicher gestalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Caroline Brandt
Kanzlei Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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