Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Schuldnerberatung & Kindesunterhalt nach Trennung – Was tun?

Schuldnerberatung & Kindesunterhalt – Trennung bedeutet nicht nur emotionale Belastung, sondern oft auch finanzielle Not. Besonders der Kindesunterhalt wird schnell zum Streitpunkt – und zu einem ernsten Problem, wenn das Geld fehlt. Doch es gibt Lösungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Rechte und Pflichten beim Kindesunterhalt gelten,
  • wie mit Unterhaltsschulden umzugehen ist,
  • was die Düsseldorfer Tabelle bedeutet,
  • und wie Ihnen eine kompetente Schuldnerberatung konkret helfen kann.


Kindesunterhalt nach Trennung – Ihre Pflichten und Rechte

Nach einer Trennung ist klar: Der betreuende Elternteil leistet durch Pflege und Erziehung, der andere durch Zahlung von Unterhalt. Diese Pflicht ist gesetzlich geregelt – unabhängig davon, wie oft das Kind besucht wird oder wie die Trennung verlief.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Barunterhalt leisten. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle dient dabei als Richtwert.

Was, wenn man den Unterhalt nicht zahlen kann?

Hier beginnt ein häufiger Teufelskreis: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schulden führen schnell zu Rückständen. Wer nicht zahlt, riskiert Zwangsvollstreckung, Kontopfändung oder sogar den Verlust der Fahrerlaubnis.

Aber: Auch Unterhaltsschulden sind Schulden, mit denen man nicht allein bleiben muss.


Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, aber in der Praxis der maßgebliche Leitfaden zur Berechnung von Kindesunterhalt. Sie enthält:

  • Einkommensgruppen (z. B. bis 1.900 € netto, bis 2.300 € usw.),
  • Altersstufen der Kinder (0–5, 6–11, 12–17, ab 18),
  • Zahlbeträge unter Berücksichtigung des Kindergeldes.

Beispiel: Bei einem Einkommen von 2.000 € und einem Kind im Alter von 6–11 Jahren liegt der Zahlbetrag (nach Anrechnung des Kindergeldes) laut Tabelle bei etwa 408 €.

Doch was tun, wenn das Einkommen diese Zahlungen gar nicht zulässt?


Unterhaltsschulden – und nun?

Wer über längere Zeit nicht zahlen kann, häuft Unterhaltsschulden an, die nicht selten auch verzinst werden. Der Druck steigt – und mit ihm die Gefahr, wichtige Zahlungen ganz einzustellen.

Wichtig: Kindesunterhalt ist nicht einfach erlassbar. Auch eine Privatinsolvenz löscht ihn nur in Ausnahmefällen, vor allem bei rückständigem Unterhalt mit titulierten Forderungen.

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

  • Offene Kommunikation mit dem betreuenden Elternteil oder dem Jugendamt,
  • Prüfung, ob der eigene Selbstbehalt (derzeit ca. 1.450 € für Erwerbstätige) verletzt ist,
  • Anpassungsantrag beim Familiengericht stellen,
  • professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.


Wie hilft eine Schuldnerberatung bei Unterhaltsschulden?

Die Kombination aus Fachwissen im Familienrecht und Erfahrung im Umgang mit Schulden macht den Unterschied. Eine gute Schuldnerberatung:

  • analysiert Ihre finanzielle Situation,
  • hilft bei der Kommunikation mit Gläubigern und Behörden,
  • schützt Ihr Existenzminimum (z. B. über ein P-Konto),
  • prüft, ob ein Insolvenzplan oder ein Vergleich sinnvoll ist,
  • begleitet Sie auf dem Weg zu einer langfristig tragbaren Lösung.

Besondere Stärke der Kanzlei Brandt: Schnittstelle zwischen Familien- und Insolvenzrecht

Als Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Schuldnerberatung und Familienrecht kennen wir beide Seiten der Medaille. Wir helfen nicht nur bei der rechtlichen Einordnung, sondern entwickeln praxisnahe Strategien, die zu Ihrer persönlichen Lebenslage passen.


Lokale Hilfe ist oft der beste Weg

Wenn Sie in Bad Doberan, Rostock oder Umgebung wohnen und mit Unterhaltsschulden kämpfen, ist die persönliche Beratung vor Ort häufig die effektivste Lösung. Die Kanzlei Brandt kennt die regionalen Ansprechpartner, Jugendämter und Gerichte – und kann schneller handeln als eine anonyme Online-Plattform.


Fazit: Kindesunterhalt trotz Schulden? Ja, mit Unterstützung!

Kindesunterhalt ist Pflicht – aber auch Schuldner haben Rechte. Lassen Sie es nicht zu spät werden. Je früher Sie Hilfe suchen, desto mehr Handlungsoptionen haben Sie.


✅ Jetzt handeln: Lassen Sie sich helfen, bevor Schulden zur Existenzbedrohung werden!

📞 Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20
📧 oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.rain-brandt.de für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Rechtsanwalt Brandt – Ihre starke Partnerkanzlei bei Unterhalt und Schulden.

Name und Telefonnummer
Checkboxen

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt