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Schuldnerberatung für Euskirchen – Schnelle Hilfe durch Rechtsanwalt mit Beratungshilfe

Schuldnerberatung für Euskirchen – Wenn Schulden zur Belastung werden, ist professionelle Hilfe gefragt. In Euskirchen wenden sich viele Betroffene zunächst an eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Doch genau hier beginnt oft das Problem: Die Wartezeiten sind in vielen Fällen unzumutbar lang – mehrere Monate sind keine Seltenheit. Wer sich in einer akuten finanziellen Notlage befindet, kann so lange aber häufig nicht warten. Was viele nicht wissen: In solchen Fällen übernimmt das Amtsgericht die Kosten für eine anwaltliche Schuldnerberatung im Rahmen der Beratungshilfe – und genau hier setzen wir als Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung an.


Warum Sie nicht auf eine Schuldnerberatung für Euskirchen warten müssen

Staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen leisten zweifelsohne wichtige Arbeit. Doch gerade in Ballungsräumen oder Landkreisen wie Euskirchen sind diese überlastet. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine klare Lösung vor: Wenn eine unzumutbare Wartezeit bei einer anerkannten Beratungsstelle besteht, können Schuldner sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – auf Kosten des Staates.

Denn: Rechtsanwälte stehen den staatlich anerkannten Schuldnerberatungen gleich. Das bedeutet, dass auch wir berechtigt sind, im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung tätig zu werden – inklusive der Verhandlungen mit Gläubigern, der Erstellung von Schuldenregulierungsplänen und der juristischen Begleitung des gesamten Verfahrens.


Beratungshilfe: Ihre finanzielle Unterstützung für anwaltliche Schuldnerberatung

Mit einem Beratungshilfeschein übernimmt das Amtsgericht die Kosten für die anwaltliche Schuldnerberatung. Sie müssen also keine Anwaltskosten fürchten, wenn Sie selbst mittellos sind oder über geringes Einkommen verfügen. Der Eigenanteil liegt lediglich bei 15 Euro – dieser kann in Härtefällen sogar entfallen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage.
  • Sie können die Beratung nicht selbst bezahlen.
  • Eine unzumutbare Wartezeit bei einer anerkannten Schuldnerberatung liegt vor (z. B. mehrere Wochen oder Monate).


So läuft die Schuldnerberatung für Euskirchen über unsere Kanzlei ab

  1. Unverbindliche Kontaktaufnahme
    Sie nehmen telefonisch oder über unser Onlineformular Kontakt mit uns auf. Wir klären erste Fragen und informieren Sie über die nächsten Schritte.
  2. Bescheinigung über unzumutbare Wartezeit
    Vereinbaren Sie einen kurzen Termin bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle in Euskirchen. Lassen Sie sich dort schriftlich bestätigen, dass Sie auf einen Termin unzumutbar lange warten müssten. Diese Bescheinigung ist wichtig für den Beratungshilfeantrag.
  3. Beratungshilfe beantragen
    Den Beratungshilfeantrag und eine Liste der erforderlichen Unterlagen für die Schuldenbereinigung erhalten Sie direkt bei uns. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags beim zuständigen Amtsgericht in Euskirchen.
  4. Beginn der anwaltlichen Schuldnerberatung
    Sobald der Beratungshilfeschein vorliegt, können wir umgehend tätig werden. Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf, prüfen die Forderungen und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.


Was wir für Sie tun können:

✅ Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation
✅ Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
✅ Verhandlung mit Gläubigern
✅ Abwehr unberechtigter Forderungen
✅ Vorbereitung auf ein mögliches Insolvenzverfahren
✅ Persönliche Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte


Ihre Vorteile bei uns:

  • Schnelle Terminvergabe – auch kurzfristig
  • Keine Wartezeit wie bei staatlicher Stelle
  • Kompetente juristische Unterstützung
  • Beratung mit Beratungshilfe nahezu kostenlos
  • Langjährige Erfahrung in Schuldenregulierung und Insolvenzrecht


Vertrauen Sie auf professionelle Schuldnerberatung für Euskirchen

Die Schuldenlast wächst – aber Sie müssen nicht allein damit fertig werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und bietet schnelle, rechtssichere und individuelle Unterstützung. Dank der Möglichkeit zur Beratungshilfe entstehen Ihnen dabei kaum oder gar keine Kosten. Zögern Sie nicht: Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf eine außergerichtliche Einigung und einen schuldenfreien Neuanfang.


Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren:
📞 03 82 03 / 74 50 20
oder direkt über unser Kontaktformular auf
🌐 www.rain-brandt.de


Hinweis: Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei befugt, Sie im Rahmen der Schuldnerberatung genauso umfassend zu unterstützen wie eine staatlich anerkannte Beratungsstelle – mit dem Unterschied, dass Sie bei uns nicht monatelang auf Hilfe warten müssen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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