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Schuldnerberatung auf Provisionsbasis – Wann Sie besser zweimal hinschauen sollten

Wenn Sie auf der Suche nach einer Schuldnerberatung sind, stoßen Sie möglicherweise auf Angebote, bei denen die Kosten prozentual zu Ihrer Schuldsumme berechnet werden – oft mit dem Hinweis: „Nur 10 % Ihrer Gesamtschulden – alles andere erledigen wir!“

Doch was bedeutet das konkret für Sie? Und warum kann dieses Modell gerade bei hohen Schulden zu einer kostspieligen Falle werden? Wir erklären, worauf Sie achten müssen – mit realistischen Beispielen, konkreten Rechenwegen und einer fairen Alternative.


Was bedeutet eine prozentuale Abrechnung der Schuldnerberatung?

Manche Anbieter verlangen ein Honorar, das nicht nach tatsächlichem Arbeitsaufwand, sondern pauschal nach der Höhe Ihrer Schulden berechnet wird – meist zwischen 5 und 15 % der Gesamtforderung.

Beispiel: 10 % Kostenanteil

  • Schuldenhöhe: 250.000 € → Kosten: 25.000 €
  • Schuldenhöhe: 5.000 € → Kosten: 500 €

Unabhängig davon, wie viele Gläubiger beteiligt sind oder wie komplex der Fall ist, wird also allein die Schuldsumme als Grundlage der Vergütung herangezogen.


Beispiel 1: 250.000 € Schulden bei 750 € pfändbarem Einkommen

Ein Schuldner hat:

  • 250.000 € Schulden
  • 750 € monatlich pfändbares Einkommen
  • Die Schuldnerberatung verlangt 10 % der Schuldsumme = 25.000 €

Gesamtsumme inkl. Beratungskosten:
250.000 € Schulden + 25.000 € Gebühren = 275.000 €

Monatliche Tilgung: 750 €
Dauer der Regulierung:
275.000 € ÷ 750 € = 366,6 Monate30,5 Jahre

💥 Fazit: Über 30 Jahre Rückzahlung – allein wegen der hohen Zusatzkosten durch die prozentuale Abrechnung.


Beispiel 2: 5.000 € Schulden bei 30 € pfändbarem Einkommen

Ein Schuldner hat:

  • 5.000 € Schulden
  • 30 € monatlich pfändbares Einkommen
  • Schuldnerberatung verlangt 10 % der Schuldsumme = 500 €

Gesamtsumme inkl. Beratungskosten: 5.500 €
Monatliche Tilgung: 30 €
Dauer der Regulierung:
5.500 € ÷ 30 € = 183 Monate15,25 Jahre

📉 Auch hier: Die Schuldensumme wächst durch die Beratungskosten um 10 %, was die Laufzeit deutlich verlängert.


Wieso diese Art der Abrechnung problematisch ist

Eine Abrechnung nach Prozenten klingt im ersten Moment einfach – sie ist aber selten fair:

  • Hohe Schulden = Hohe Honorare, obwohl der Aufwand für die Bearbeitung nicht zwangsläufig steigt
  • Menschen mit viel pfändbarem Einkommen tragen die Last doppelt – hohe Raten + hohe Gebühren
  • Keine Rücksicht auf Einzelfälle oder soziale Lage

Diese Abrechnungsweise ist intransparent, regressiv und belastet gerade die Schwächsten übermäßig.


Die faire Alternative: Abrechnung nach Aufwand

Bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt rechnen wir nicht pauschal nach Schuldsumme, sondern nach dem tatsächlichen Aufwand, z. B.:

  • Anzahl der Gläubiger
  • Zahl der offenen Aktenzeichen
  • Dokumentationsaufwand
  • Zuständigkeiten bei Finanzämtern, Krankenkassen, Inkassodiensten

✅ Das heißt konkret:
👉 Jemand mit 250.000 € Schulden, aber nur 4 Gläubigern, zahlt bei uns keinesfalls 25.000 €, sondern eine faire Pauschale nach Zeitaufwand und Aktenlage.


Warum wir vor allem bei hohen Schulden die bessere Wahl sind

Gerade Schuldner mit sechsstelligen Verbindlichkeiten profitieren bei uns von einem transparenteren, planbaren Kostenmodell, das:

  • eine realistische Entschuldung innerhalb weniger Jahre ermöglicht
  • keine zusätzlichen Kostenfallen durch Prozentabzüge enthält
  • staatlich anerkannte Verfahren (wie das Insolvenzplanverfahren) berücksichtigt
  • auf Wunsch auch außergerichtliche Vergleiche begleitet


Ihre nächsten Schritte – Lassen Sie sich kostenlos beraten

Sie haben hohe Schulden oder erhalten unübersichtliche Angebote von Schuldnerberatungen mit Prozentklauseln? Holen Sie sich jetzt eine unabhängige Zweitmeinungtransparent, fair, rechtssicher.

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Fazit

Eine Schuldnerberatung, die ihre Kosten an der Höhe Ihrer Schulden bemisst, mag simpel erscheinen – doch sie ist selten günstig. Mit unserer honorarbasierten Beratung nach Aufwand bleiben die Kosten im Rahmen und Sie haben eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Lassen Sie sich nicht in eine zweite Schuldenspirale treiben – wir beraten Sie unabhängig, kompetent und kostenschonend.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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