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Schuldenregulierung bei gemeinsamer Kreditaufnahme: Haftung und Lösungen

Wenn gemeinsame Schulden zur Belastung werden

Schuldenregulierung bei gemeinsamer Kreditaufnahme – Ein gemeinsamer Kredit – oft bei Immobilienkauf, Autokauf oder zur Haushaltsfinanzierung – scheint für viele Paare oder Familien zunächst sinnvoll. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern? Trennung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit führen schnell zu Zahlungsschwierigkeiten. Und dann beginnt die finanzielle Schieflage, die viele unterschätzen.

Wer haftet bei einem gemeinsamen Kredit?

Bei gemeinsamer Kreditaufnahme haften beide Schuldner in der Regel gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank kann von beiden Partnern die vollständige Rückzahlung fordern – auch wenn einer nichts mehr zahlt. Selbst wenn Sie sich privat auf eine andere Aufteilung geeinigt haben, ist das für die Bank irrelevant.

Das kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Eine Person zahlt den ganzen Kredit allein weiter, obwohl beide dafür verantwortlich sind.
  • Der andere verschwindet oder ist nicht mehr zahlungsfähig.
  • Es drohen Pfändungen, Schufa-Einträge oder gerichtliche Mahnverfahren.

Typische Probleme bei Schuldenregulierung bei gemeinsamer Kreditaufnahme

  • Trennung oder Scheidung: Der gemeinsame Kredit bleibt – auch wenn einer auszieht.
  • Unfaire Lastenverteilung: Einer zahlt, der andere profitiert.
  • Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten: Viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich rechtlich wehren können.

Aber es gibt Lösungen.


Ihre Möglichkeiten zur Schuldenregulierung

Die gute Nachricht: Sie sind nicht machtlos. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung kennen wir alle Wege, wie Sie sich aus der Schuldenfalle befreien – auch bei gemeinsamer Kreditaufnahme. Je nach Situation sind verschiedene Strategien denkbar:

1. Schuldnerberatung und Verhandlungen mit der Bank

Wir prüfen Ihren Vertrag und sprechen mit der Bank, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Häufig können Raten gestundet, Zinsen reduziert oder Vergleiche ausgehandelt werden.

2. Entschuldung durch einen Insolvenzplan

Ein Insolvenzplan ist oft die schnellste und effektivste Lösung – insbesondere, wenn einer der beiden Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. So kann eine Privatinsolvenz verhindert oder verkürzt werden. Mehr Infos zum Thema Insolvenzplan finden Sie unter: www.insolvenzplan-einfach.de

3. Rechtliche Trennung der Haftung

Unter bestimmten Umständen lässt sich juristisch erreichen, dass die Hauptlast nicht allein bei Ihnen bleibt. Wir prüfen, ob Regressansprüche gegen den Mitkreditnehmer bestehen oder ob Sie aus der Haftung entlassen werden können.


Lassen Sie sich nicht allein mit Ihren Schulden!

Gemeinsame Schulden können die Beziehung, die Existenz und die Zukunft gefährden – müssen sie aber nicht. Mit juristischem Know-how und individueller Schuldenregulierung helfen wir Ihnen, wieder handlungsfähig zu werden.

Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen.
Nutzen Sie jetzt unser kostenfreies Erstgespräch – diskret, vertraulich und unverbindlich.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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