Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Schuldenkrise: Vergleich oder Privatinsolvenz? Die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft

Stehen Sie an einem Punkt, an dem die Schuldenlast erdrückend wirkt und jeder Briefkasten-Gang mit Angst verbunden ist? Wenn Mahnungen und Anrufe von Gläubigern Ihren Alltag bestimmen, ist es Zeit zu handeln. Doch welcher Weg ist der richtige? Die zwei bekanntesten Optionen – der außergerichtliche Vergleich und die Privatinsolvenz – wirken oft wie ein Buch mit sieben Siegeln.

Viele unserer Mandanten kommen mit genau dieser Unsicherheit zu uns. Sie fragen sich: „Was passt besser zu meiner Situation? Wo habe ich die größten Chancen auf einen echten Neuanfang?“

Dieser Beitrag soll Ihnen als klarer Kompass dienen. Wir erklären Ihnen verständlich und ohne juristisches Kauderwelsch die zentralen Unterschiede, Vor- und Nachteile beider Wege. Unser Ziel ist es, Ihnen die Informationen an die Hand zu geben, damit Sie gemeinsam mit uns die beste Entscheidung für Ihre schuldenfreie Zukunft treffen können.

Weg 1: Der Außergerichtliche Vergleich – Die Verhandlungslösung

Stellen Sie sich vor, Sie setzen sich mit Ihren Gläubigern an einen Tisch (im übertragenen Sinne, denn das übernehmen wir für Sie) und handeln einen neuen Deal aus. Genau das ist das Ziel des außergerichtlichen Vergleichs.

Das Prinzip: Sie bieten Ihren Gläubigern an, einen Teil ihrer Schulden zu bezahlen. Im Gegenzug verzichten diese auf den Rest ihrer Forderungen. Dieses Angebot kann in Form einer Einmalzahlung (oft durch einen kleinen Kredit von Familie/Freunden finanziert) oder durch monatliche Ratenzahlungen erfolgen.

Die entscheidende Frage: Was muss ich den Gläubigern anbieten?

Hier herrscht oft der größte Irrglaube. Ein Angebot von „10 % der Schulden“ ist selten erfolgreich. Die Gläubiger müssen einen Anreiz haben, Ihrem Vorschlag zuzustimmen. Die goldene Regel lautet: Ein Vergleichsangebot muss für den Gläubiger wirtschaftlich vorteilhafter sein als eine Privatinsolvenz Ihrerseits.

Das bedeutet konkret: Sie müssen anbieten, über die gesamte Laufzeit des Vergleichs mindestens so viel zu zahlen, wie im Falle einer Insolvenz von Ihrem Einkommen pfändbar wäre. Der pfändbare Anteil Ihres Einkommens über die dreijährige Laufzeit der Insolvenz ist also die absolute Untergrenze für Ihr Angebot. Ein guter anwaltlicher Berater wird genau berechnen, wo diese Grenze liegt, um ein realistisches und überzeugendes Angebot zu formulieren.

Wichtig zu wissen: Während eine Privatinsolvenz nach drei Jahren abgeschlossen ist, können Ratenzahlungen bei einem Vergleich durchaus über einen längeren Zeitraum laufen, beispielsweise über 48, 60 oder sogar 72 Monate. Dies bietet Flexibilität und kann niedrigere monatliche Raten ermöglichen, was für viele Schuldner ein entscheidender Vorteil ist.

Weg 2: Die Privatinsolvenz – Der gesetzlich geregelte Neuanfang

Wenn ein Vergleich aussichtslos erscheint – weil die Schulden zu hoch, die Gläubiger zu zahlreich oder Ihr Einkommen zu gering ist – ist die Privatinsolvenz oft der beste und sicherste Weg. Sie ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern ein vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument für einen sauberen Neustart.

Das Prinzip: Nach einem gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (eine zwingende Voraussetzung) wird beim Insolvenzgericht ein Antrag gestellt. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter (Treuhänder). Für die Dauer von drei Jahren (die sogenannte „Wohlverhaltensphase“) treten Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Verwalter ab, der es an die Gläubiger verteilt.

Das Ergebnis: Halten Sie sich an alle Pflichten, erteilt Ihnen das Gericht nach exakt drei Jahren die Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Alle dann noch offenen Schulden bei den am Verfahren beteiligten Gläubigern werden Ihnen erlassen. Sie sind schuldenfrei.

Die direkte Gegenüberstellung: Vergleich vs. Insolvenz

Um die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie in einer Tabelle zusammengefasst:

Merkmal Außergerichtlicher Vergleich PrivatinsolvenzTabellendaten in Zwischenablage kopierenTabellendaten in Zwischenablage kopieren
Ziel Freiwillige Einigung mit Gläubigern Gesetzlich garantierte Restschuldbefreiung
Erfolgsgarantie Nein, Zustimmung aller Gläubiger nötig Ja, bei Einhaltung der gesetzlichen Pflichten
Dauer Flexibel, oft länger als 36 Monate Klar definiert: exakt 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Diskretion Hoch, keine öffentliche Bekanntmachung Gering, wird öffentlich im Internet bekannt gemacht
Finanzielle Kontrolle Sie behalten die Kontrolle über Ihr Vermögen Der pfändbare Teil wird vom Insolvenzverwalter eingezogen
Voraussetzung Zahlungsfähigkeit für die angebotenen Raten Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch
Ideal für… …Schuldner mit absehbarer Einkommensstabilität und dem Wunsch, eine Insolvenz zu vermeiden. …Schuldner mit sehr hohen Schulden, bei denen eine Einigung unrealistisch ist.

Fazit: Es gibt keine “ One -Size-Fit-All“-Lösung

Wie Sie sehen, haben beide Wege ihre Berechtigung. Der außergerichtliche Vergleich ist der diskretere und flexiblere Weg, der jedoch Verhandlungsgeschick und die Zustimmung der Gläubiger erfordert. Die Privatinsolvenz ist der formellere, aber auch sicherere und planbarere Weg zur Schuldenfreiheit.

Die Wahl des richtigen Weges hängt zu 100 % von Ihrer individuellen finanziellen und persönlichen Situation ab. Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös.

Genau hier setzen wir als Ihre anwaltliche Schuldnerberatung an. In einem ersten, vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation, berechnen Ihren potenziell pfändbaren Anteil und bewerten die Erfolgsaussichten eines Vergleichs. Auf dieser Basis entwickeln wir eine klare Strategie und geben Ihnen eine ehrliche, fundierte Empfehlung.

Machen Sie jetzt den ersten Schritt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir zeigen Ihnen, dass es einen Ausweg gibt, und begleiten Sie auf dem für Sie besten Weg in ein schuldenfreies Lebe

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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