Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Schuldenfalle Trennung: Gemeinsame Immobilie & Schulden in der Region Rostock – Was nun?

Eine Trennung ist emotional bereits eine der größten Herausforderungen des Lebens. Wenn dann noch eine gemeinsam finanzierte Immobilie und hohe Schulden hinzukommen, vermischt sich der Herzschmerz schnell mit existenzieller Angst. Die Frage „Wer zahlt den Kredit für das Haus?“ oder die Furcht vor dem finanziellen Ruin und der Zwangsversteigerung lähmen viele Paare in der Region Rostock, Wismar und Bad Doberan.

Doch Sie sind nicht allein. Als spezialisierte Kanzlei für Familien- und Insolvenzrecht kennen wir genau diese Schnittstelle. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen klaren, praxisnahen Überblick über Ihre rechtliche Situation, Ihre Optionen und die wichtigsten ersten Schritte, um das Steuer wieder in die Hand zu nehmen.


1. Die unbequeme Wahrheit zuerst: Die gesamtschuldnerische Haftung

Haben Sie den Kreditvertrag für die Immobilie gemeinsam unterschrieben? Dann haften Sie auch gemeinsam als Gesamtschuldner.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Bank kann sich aussuchen, von wem sie das Geld verlangt. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass derjenige, der auszieht, nicht mehr für den Kredit aufkommen muss. Solange beide Namen im Vertrag stehen, kann die Bank die volle Rate von jedem Einzelnen von Ihnen fordern – unabhängig von Ihrer internen Absprache.
  • Zahlungsausfälle treffen beide. Wenn die Raten nicht mehr bedient werden, drohen beiden Partnern ein negativer Schufa-Eintrag und die Kündigung des Darlehens.

Wichtig: Ihre persönlichen Trennungsgründe oder Absprachen sind für die Bank irrelevant. Handeln Sie also unbedingt, bevor es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt.


2. Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Vier Lösungswege

Die entscheidende Frage ist, was mit dem Haus oder der Wohnung geschehen soll. Ignorieren ist die schlechteste Option. Grundsätzlich gibt es vier Wege, die Sie aktiv gestalten können:

Weg A: Der gemeinsame Verkauf (Die sauberste Lösung)

Die einfachste und oft fairste Lösung ist der freihändige Verkauf der Immobilie auf dem Markt.

  • Ablauf: Sie einigen sich auf einen Verkaufspreis, beauftragen einen Makler und verkaufen das Haus. Mit dem Erlös wird der restliche Bankkredit vollständig getilgt.
  • Der Idealfall: Bleibt nach der Tilgung Geld übrig, wird dieser Gewinn (in der Regel hälftig oder entsprechend der Eigentumsanteile) unter Ihnen aufgeteilt.
  • Das Risiko: Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um den Kredit komplett zu decken, bleiben Restschulden, für die Sie weiterhin gemeinsam haften.

Weg B: Einer übernimmt das Haus und die Schulden (Die emotionale Lösung)

Oft möchte ein Partner, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, in der Immobilie bleiben.

  • Ablauf: Der übernehmende Partner muss den anderen auszahlen (basierend auf dem aktuellen Verkehrswert abzüglich der Schulden) und – ganz entscheidend – von der Bank aus dem Kreditvertrag entlassen werden.
  • Die Hürde: Die Bank muss zustimmen! Sie wird die Bonität des verbleibenden Partners genau prüfen. Reicht dessen Einkommen allein nicht aus, um den Kredit zu tragen, wird die Bank einer Entlassung aus der Haftung nicht zustimmen.

Weg C: Die Vermietung (Die Übergangslösung)

Wenn ein sofortiger Verkauf nicht gewünscht oder möglich ist, kann die Immobilie vermietet werden.

  • Ablauf: Sie treten gemeinsam als Vermieter auf. Die Mieteinnahmen werden genutzt, um die Kreditrate zu decken.
  • Das Risiko: Sie bleiben gemeinsam in der Verantwortung. Renovierungen, Ärger mit Mietern oder Mietausfälle müssen Sie gemeinsam regeln und tragen – eine potenzielle Quelle für neuen Streit. Dies ist oft nur eine gute Lösung auf Zeit.

Weg D: Die Teilungsversteigerung (Die Eskalationslösung)

Können Sie sich auf keinen der obigen Wege einigen, kann jeder Ehepartner beim Amtsgericht eine „Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ beantragen.

  • Ablauf: Das Haus wird öffentlich zwangsversteigert. Dies ist quasi ein „erzwungener Verkauf“.
  • Der Nachteil: Bei einer Zwangsversteigerung werden fast immer deutlich niedrigere Erlöse erzielt als bei einem freihändigen Verkauf. Die finanziellen Verluste für beide Seiten sind oft enorm. Dieser Weg sollte daher immer die letzte Option sein.


3. Ihr Vorteil bei Kanzlei Brandt: Die Brücke vom Familien- zum Insolvenzrecht

Die wahre Herausforderung beginnt, wenn die Schulden so hoch sind, dass sie auch nach einem Verkauf nicht vollständig getilgt werden können. Genau hier liegt unsere besondere Stärke. Wir betrachten Ihre Situation nicht nur aus dem Blickwinkel des Familienrechts (Scheidung, Zugewinn), sondern ziehen sofort die Expertise des Insolvenzrechts hinzu.

Wenn eine Überschuldung droht, prüfen wir proaktiv Wege wie:

  • Den außergerichtlichen Vergleich: Wir verhandeln für Sie mit der Bank über einen Teilerlass der Restschuld.
  • Das geordnete Insolvenzverfahren: Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch eine Privatinsolvenz nach drei Jahren einen kompletten Neuanfang schaffen können.

Diese integrierte Beratung schützt Sie davor, nach der Scheidung direkt in die nächste finanzielle Katastrophe zu schlittern.


4. Checkliste: Ihre ersten Schritte bei Trennung mit Immobilie in M-V

  1. Suchen Sie das Gespräch: Versuchen Sie, trotz aller Emotionen, eine sachliche Gesprächsbasis mit Ihrem Partner zu finden.
  2. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Sammeln Sie alle Unterlagen (Kreditvertrag, Grundbuchauszug, Einkommensnachweise). Wie hoch ist die Restschuld?
  3. Lassen Sie den Wert der Immobilie schätzen: Ein neutraler Gutachter oder Makler in der Region Rostock kann Ihnen eine realistische Einschätzung des Verkehrswertes geben.
  4. Sprechen Sie mit Ihrer Bank: Klären Sie frühzeitig, ob eine Entlassung eines Partners aus dem Kreditvertrag theoretisch möglich wäre.
  5. Holen Sie sich professionelle Hilfe: Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung klärt Ihre Rechte und Pflichten und zeigt Ihnen den sichersten Weg durch diese komplexe Situation.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Wir, die Kanzlei Brandt in Bad Doberan, stehen Ihnen mit unserer doppelten Expertise im Familien- und Insolvenzrecht zur Seite, um für Sie die bestmögliche und sicherste Lösung zu finden.

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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