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Schulden vererbt? Was Erben in Mecklenburg-Vorpommern jetzt wissen müssen

Die Nachricht kommt überraschend: Ein Verwandter ist verstorben, Sie sind Erbe. Aber statt Vermögen wartet ein Berg von Schulden. Müssen Sie diese übernehmen? Wie lange haben Sie Zeit zu reagieren? Und was passiert mit der geerbten Immobilie, wenn noch 150.000 € Kredit darauf lasten?

Als Erbe  in Bad Doberan, Rostock, Güstrow und ganz Mecklenburg-Vorpommern stehen Sie vor weitreichenden Entscheidungen. Dieser Artikel zeigt Ihnen exakt, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wie Sie sich vor Haftung mit Ihrem Privatvermögen schützen – und wann die 6-Wochen-Frist tickt.


Inhaltsverzeichnis

  1. Die harte Wahrheit: Als Erbe haften Sie – auch mit Ihrem Privatvermögen
  2. Die 6-Wochen-Frist: Ihre wichtigste Deadline
  3. Wie erkenne ich einen überschuldeten Nachlass?
  4. Erbe ausschlagen: So geht’s – Schritt für Schritt
  5. Was passiert, wenn ich das Erbe bereits angenommen habe?
  6. Nachlassverwaltung vs. Nachlassinsolvenz – was ist der Unterschied?
  7. Erbengemeinschaft und Schulden: Gesamtschuldnerschaft erklärt
  8. Fallbeispiel: Immobilie mit Restschuld geerbt – was nun?
  9. Welche Schulden gehören zum Nachlass? (Nachlassverbindlichkeiten)
  10. Ihre Ansprechpartner: Nachlassgerichte in Mecklenburg-Vorpommern
  11. Synergien Familienrecht + Schuldnerberatung: Wie die Kanzlei Brandt hilft
  12. Checkliste: Erste Schritte nach dem Erbfall

1. Die harte Wahrheit: Als Erbe haften Sie – auch mit Ihrem Privatvermögen

Das deutsche Erbrecht kennt keine halben Sachen: Wer erbt, erbt alles – Vermögen UND Schulden.

Unbeschränkte Erbenhaftung nach § 1967 BGB:

„Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.“

Das bedeutet konkret:

  • Sie übernehmen alle Schulden des Verstorbenen (Kredite, Steuerschulden, offene Rechnungen).
  • Sie haften zunächst unbeschränkt – also auch mit Ihrem eigenen Vermögen (Eigenheim, Sparguthaben, Gehalt).
  • Die Haftung greift automatisch, wenn Sie das Erbe nicht fristgerecht ausschlagen.

Beispiel aus der Praxis (Kanzlei Brandt, 2024):

Fall: Frau M. (52) aus Rostock erbt von ihrer verstorbenen Mutter ein Einfamilienhaus. Sie freut sich – bis die Bank einen Vollstreckungsbescheid über 120.000 € Restschuld schickt. Frau M. hatte die Ausschlagungsfrist verpasst und haftet nun persönlich.

Lösung: Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums (§ 119 BGB) + Nachlassinsolvenz. Haftung konnte auf den Nachlass beschränkt werden.

➡️ Die Botschaft: Handeln Sie SOFORT nach dem Erbfall – nicht erst, wenn Gläubiger sich melden.

2. Die 6-Wochen-Frist: Ihre wichtigste Deadline

Sie haben ab Kenntnis des Erbfalls nur 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB).

Wann beginnt die Frist?

Die Frist beginnt, sobald Sie beide Tatsachen kennen:

  1. Tod des Erblassers (Todestag)
  2. Ihre Stellung als Erbe (z. B. durch Testament, gesetzliche Erbfolge)

Beispiele:

Situation Fristbeginn
Sie werden vom Nachlassgericht über den Erbfall informiert Ab Zustellung des Schreibens
Sie erfahren vom Tod durch Angehörige und wissen, dass Sie gesetzlicher Erbe sind Ab dem Tag, an dem Sie beides wissen
Sie leben im Ausland (z. B. Spanien) 6 Monate Frist (§ 1944 Abs. 3 BGB)
Testament wird erst später eröffnet Ab Kenntnis des Testamentsinhalts

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

❌ Die Erbschaft gilt als angenommen (§ 1943 BGB).
❌ Sie haften für alle Schulden – auch solche, von denen Sie nichts wussten.
❌ Ausweg: Nur noch Anfechtung der Erbschaftsannahme (sehr anspruchsvoll, siehe Kapitel 5).

Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern:

In MV gibt es keine automatische Benachrichtigung durch das Nachlassgericht, wenn Sie gesetzlicher Erbe sind. Sie müssen selbst aktiv werden!

➡️ Empfehlung: Kontaktieren Sie innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis eine Schuldnerberatung (Kanzlei Brandt: 038203 / 7450 20).


3. Wie erkenne ich einen überschuldeten Nachlass?

Ein Nachlass ist überschuldet, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen.

Checkliste: Ist der Nachlass überschuldet?

Aktiva (Vermögen):

☑️ Immobilien (Verkehrswert abzgl. Restschulden)
☑️ Bankguthaben, Sparbücher
☑️ Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
☑️ Fahrzeuge (aktueller Marktwert)
☑️ Wertgegenstände (Schmuck, Antiquitäten – realistischer Verkaufswert)
☑️ Forderungen (z. B. ausstehende Mietzahlungen)

Passiva (Schulden):

☑️ Bankkredite (Hypotheken, Konsumkredite)
☑️ Steuerschulden (Einkommensteuer, Grundsteuer)
☑️ Beerdigungskosten (diese sind Nachlassverbindlichkeiten!)
☑️ Offene Rechnungen (Handwerker, Ärzte, Pflegeheim)
☑️ Bürgschaften (oft versteckt!)
☑️ Kosten der Nachlassverwaltung (Erbschein, Testamentseröffnung)

Rechenbeispiel:

Nachlass nach Tod von Herrn K. (Güstrow):

Aktiva Betrag Passiva Betrag
Einfamilienhaus (Verkehrswert) 180.000 € Hypothek 150.000 €
Bankguthaben 5.000 € Kontoüberziehung 8.000 €
PKW (10 Jahre alt) 3.000 € Steuerschulden 12.000 €
    Beerdigungskosten 8.000 €
    Offene Rechnungen 4.000 €
Summe Aktiva 188.000 € Summe Passiva 182.000 €

Ergebnis: Nachlass ist nicht überschuldet (+6.000 €), aber: Wenn die Immobilie nur 160.000 € wert ist (z. B. sanierungsbedürftig), ist der Nachlass überschuldet (−16.000 €).

Wie verschaffe ich mir Klarheit?

  1. Nachlassverzeichnis erstellen (§ 260 BGB – für Pflichtteilsberechtigte, § 2314 BGB)
  2. Kontoauszüge der letzten 12 Monate anfordern
  3. Grundbuchauszug beantragen (Amtsgericht, ca. 10 €)
  4. Schufa-Auskunft des Verstorbenen (kostenfrei für Erben)
  5. Gläubiger-Recherche: Schuldnerverzeichnis (früher: Schufa), Inkasso-Schreiben

Achtung: Sie haben kein Recht auf Akteneinsicht bei der Bank des Verstorbenen – außer Sie legen einen Erbschein vor (kostet ca. 200–500 €, aber dann haben Sie das Erbe bereits angenommen!).

➡️ Strategischer Trick: Beantragen Sie bei der Bank Auskunft über Kontostände zum Todeszeitpunkt – manche Banken geben diese ohne Erbschein heraus.


4. Erbe ausschlagen: So geht’s – Schritt für Schritt

Schritt 1: Zuständiges Nachlassgericht ermitteln

Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG).

➡️ Für Bad Doberan, Rostock: Amtsgericht Rostock
➡️ Für Güstrow: Amtsgericht Güstrow
(siehe Kapitel 10 für Adressen)

Schritt 2: Ausschlagungserklärung abgeben

Zwei Möglichkeiten:

Option A: Persönlich beim Nachlassgericht (kostenlos bis 50 €, je nach Nachlasswert)
Option B: Notariell beurkundet (ca. 30–50 € Gebühr)

Wichtig: Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder notariell beurkundet erfolgen – eine einfache E-Mail oder Brief reicht NICHT.

Schritt 3: Ausschlagungserklärung formulieren

Musterformulierung:

An das Amtsgericht [Rostock/Güstrow]
Nachlassgericht

Betreff: Ausschlagung der Erbschaft nach [Name des Verstorbenen], verstorben am [Datum], zuletzt wohnhaft in [Ort]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, [Ihr Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse], die Ausschlagung der Erbschaft nach dem am [Todesdatum] verstorbenen [Name des Erblassers].

Begründung: [Optional – z. B. „Der Nachlass ist nach meiner Kenntnis überschuldet.“]

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Schritt 4: Folgen der Ausschlagung

✅ Sie haften NICHT für Schulden des Verstorbenen
✅ Sie erhalten auch KEIN Vermögen (alles oder nichts!)
✅ Die Erbschaft fällt an den nächsten Erben (z. B. Ihre Kinder, wenn Sie ausschlagen)

Achtung: Wenn Sie ausschlagen, müssen auch Ihre Kinder ausschlagen (wenn sie minderjährig sind, brauchen Sie eine familiengerichtliche Genehmigung – hier hilft die Kanzlei Brandt als Familienrechts-Expertin).

Kosten der Ausschlagung:

Nachlasswert Gerichtsgebühr Notargebühr
Bis 1.000 € 30 € 30 €
5.000 € 30 € 45 €
50.000 € 165 € 165 €
500.000 € 935 €  

➡️ Tipp: Bei überschuldetem Nachlass ist die Gebühr gering (orientiert sich am Positiv-Vermögen).


 

5. Was passiert, wenn ich das Erbe bereits angenommen habe?

Die 6-Wochen-Frist ist abgelaufen – oder Sie haben das Erbe durch Handlungen angenommen (z. B. Erbschein beantragt, Konto aufgelöst).

Gibt es noch eine Rettung?

Ja – durch Anfechtung der Erbschaftsannahme (§ 119 BGB).

Anfechtungsgründe:

  1. Irrtum über die Überschuldung (§ 119 Abs. 2 BGB – „Eigenschaftsirrtum“)
  2. Arglistige Täuschung (z. B. andere Erben haben Schulden verschwiegen)
  3. Drohung

Voraussetzungen für erfolgreiche Anfechtung:

✅ Sie hatten konkrete Anhaltspunkte, dass der Nachlass nicht überschuldet ist (z. B. Bankguthaben, keine Kenntnis von Schulden).
✅ Sie haben die Überschuldung erst später erkannt (z. B. durch Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil).
✅ Anfechtungsfrist: 6 Wochen ab Kenntnis des Irrtums (§ 1954 BGB).

Beispiel aus der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf):

Fall: Erben kannten die Zusammensetzung des Nachlasses (Haus + Schulden), aber irrten sich über die Höhe der Restschuld (dachten: 50.000 €, tatsächlich: 150.000 €).

Urteil: Anfechtung erfolgreich, weil sie sich über wertbildende Faktoren irrten, nicht nur über den Wert als solchen.

➡️ Wichtig: Die Anfechtung ist rechtlich komplex – ziehen Sie SOFORT einen Fachanwalt hinzu (Kanzlei Brandt: Expertise Erbrecht + Insolvenzrecht).


6. Nachlassverwaltung vs. Nachlassinsolvenz – was ist der Unterschied?

Wenn Sie das Erbe nicht ausschlagen wollen (z. B. weil Sie die Frist verpasst haben oder der Nachlass knapp positiv ist), können Sie Ihre Haftung auf den Nachlass beschränken:

Option 1: Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB)

Wann sinnvoll?
Der Nachlass ist nicht überschuldet, aber Sie wollen nicht mit Privatvermögen haften.

Wie funktioniert’s?

  • Sie beantragen beim Nachlassgericht die Anordnung einer Nachlassverwaltung.
  • Ein Nachlassverwalter (vom Gericht bestellt) übernimmt die Verwaltung des Nachlasses.
  • Die Gläubiger werden aus dem Nachlass befriedigt.
  • Ihre Haftung ist auf den Nachlass beschränkt (§ 1975 BGB).

Kosten:

  • Gerichtskosten: ca. 200–500 €
  • Vergütung Nachlassverwalter: aus dem Nachlass (ca. 5–10 % des Nachlasswerts)

Nachteil: Die Anordnung wird abgelehnt, wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt.


Option 2: Nachlassinsolvenz (§ 1980 BGB)

Wann sinnvoll?
Der Nachlass ist überschuldet oder die Kosten der Nachlassverwaltung sind nicht gedeckt.

Wie funktioniert’s?

  • Sie beantragen beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.
  • Ein Insolvenzverwalter verwertet den Nachlass und verteilt das Geld an die Gläubiger.
  • Ihre Haftung ist auf den Nachlass beschränkt (§ 1975 BGB).

Kosten:

  • Gerichtskosten: ab ca. 800 € (je nach Nachlasswert)
  • Vergütung Insolvenzverwalter: aus dem Nachlass

Problem: Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO).

In diesem Fall:

  • Sie erhalten einen Abweisungsbeschluss.
  • Diesen können Sie Gläubigern vorlegen als Nachweis, dass nichts zu holen ist.
  • Ihre Haftung bleibt theoretisch bestehen – aber Gläubiger können faktisch nichts pfänden.


Vergleichstabelle:

Kriterium Nachlassverwaltung Nachlassinsolvenz
Voraussetzung Nachlass nicht überschuldet Nachlass überschuldet
Zuständigkeit Nachlassgericht (Amtsgericht) Insolvenzgericht (Amtsgericht)
Kosten ca. 200–500 € + Verwaltergebühr ab 800 € + Verwaltergebühr
Haftungsbeschränkung Ja (§ 1975 BGB) Ja (§ 1975 BGB)
Bei Masseunzulänglichkeit Antrag wird abgelehnt Verfahren wird abgewiesen (Bescheinigung!)

➡️ Empfehlung: Lassen Sie sich von der Kanzlei Brandt beraten – wir prüfen, welche Option für Sie sinnvoll ist.


 

7. Erbengemeinschaft und Schulden: Gesamtschuldnerschaft erklärt

Wenn mehrere Personen erben (z. B. Sie und Ihre Geschwister), entsteht eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).

Was bedeutet das für Schulden?

Nach § 2058 BGB haften alle Miterben als Gesamtschuldner:

„Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner.“

Das heißt konkret:

  • Jeder Miterbe haftet für die GESAMTE Schuld – nicht nur anteilig.
  • Ein Gläubiger kann sich einen Miterben herauspicken und die volle Summe fordern.
  • Der zahlende Miterbe kann Ausgleich von den anderen Miterben verlangen (§ 426 BGB).

Beispiel:

Nachlass: 3 Geschwister erben zu je 1/3. Schulden: 90.000 €.

  • Gläubiger fordert von Schwester A die vollen 90.000 €.
  • Schwester A zahlt (z. B. weil nur sie Vermögen hat).
  • Sie kann von den Geschwistern B und C je 30.000 € Ausgleich verlangen.

Problem: Wenn B und C mittellos sind, bleibt A auf 60.000 € sitzen.

Wie schütze ich mich in der Erbengemeinschaft?

  1. Alle Miterben schlagen gemeinsam aus (empfohlen bei überschuldetem Nachlass).
  2. Nachlassinsolvenz beantragen (schützt alle Miterben).
  3. Erbauseinandersetzungsvereinbarung: Klären Sie, wer welche Schulden übernimmt (aber: Gläubiger müssen zustimmen!).

➡️ Praxistipp: Sprechen Sie sich SOFORT mit allen Miterben ab – die Kanzlei Brandt kann als Mediator helfen.


 

8. Fallbeispiel: Immobilie mit Restschuld geerbt – was nun?

Das ist DER Klassiker in der Praxis:

Ausgangssituation:

Frau S. (48) aus Bad Doberan erbt von ihrem Vater ein Einfamilienhaus.

  • Verkehrswert Immobilie: 200.000 €
  • Restschuld Hypothek: 150.000 €
  • Sonstiger Nachlass: 5.000 € (Konto)
  • Sonstige Schulden: 10.000 € (Steuern, Beerdigungskosten)

Netto-Nachlass: 200.000 − 150.000 − 10.000 = +45.000 €

Option 1: Erbe annehmen + Immobilie behalten

Voraussetzung: Sie können die Kreditraten zahlen (ca. 800–1.200 €/Monat).

Vorteil:
✅ Sie behalten die Immobilie (Eigennutzung oder Vermietung).
✅ Sie profitieren vom Wertzuwachs.

Nachteil:
❌ Sie übernehmen die Schulden.
❌ Wenn Sie die Raten nicht zahlen können → Zwangsversteigerung + Restschuld bleibt.


Option 2: Erbe annehmen + Immobilie verkaufen

Vorteil:
✅ Sie lösen die Hypothek ab.
✅ Sie erhalten den Überschuss (45.000 € im Beispiel).

Nachteil:
❌ Verkauf kann dauern (6–12 Monate).
❌ Zwischenzeitlich müssen Sie Kreditzinsen + Grundsteuer zahlen.


Option 3: Erbe ausschlagen

Wann sinnvoll?

  • Sie haben kein Interesse an der Immobilie.
  • Sie können die Raten nicht zahlen.
  • Die Immobilie ist faktisch überschuldet (z. B. Verkehrswert nur 140.000 €).

Vorteil:
✅ Keine Haftung für Schulden.

Nachteil:
❌ Sie verlieren auch den Überschuss (45.000 €).


Option 4: Nachlassverwaltung beantragen

Wann sinnvoll?

  • Sie wollen die Immobilie behalten, aber nicht privat haften.
  • Der Nachlass ist knapp positiv.

Ablauf:

  • Nachlassverwalter verkauft die Immobilie.
  • Hypothek wird abgelöst, Gläubiger werden befriedigt.
  • Überschuss geht an Sie.


Empfehlung der Kanzlei Brandt:

Bei Immobilien-Erbschaft IMMER:

  1. Immobilienbewertung durchführen lassen (Makler, Gutachter).
  2. Grundbuchauszug besorgen (zeigt alle Belastungen).
  3. Kreditvertrag prüfen: Sonderkündigungsrecht bei Todesfall?
  4. Gespräch mit Bank: Manche Banken erlassen einen Teil der Schuld (Härtefallregelung).

➡️ Die Kanzlei Brandt vermittelt Kontakte zu Immobiliengutachtern in MV – sprechen Sie uns an.


9. Welche Schulden gehören zum Nachlass? (Nachlassverbindlichkeiten)

Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden, für die der Erbe haftet.

Kategorien:

1. Erblasserschulden (§ 1967 BGB)

Schulden, die zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind:

  • Bankkredite, Hypotheken
  • Steuerschulden (Einkommensteuer, Grundsteuer)
  • Offene Rechnungen (Handwerker, Ärzte)
  • Bürgschaften (auch wenn noch nicht in Anspruch genommen!)

2. Erbfallschulden

Schulden, die durch den Erbfall entstehen:

  • Beerdigungskosten (Bestattung, Grabstein, Trauerfeier) – bis zu 15.000 € steuerlich absetzbar
  • Erbschaftsteuer
  • Vermächtnisse (z. B. „Mein Neffe erhält 10.000 €“)
  • Pflichtteilsansprüche (enterbte Kinder, Ehepartner)

3. Nachlasserbenschulden

Schulden aus der Verwaltung des Nachlasses:

  • Kosten für Erbschein (ca. 200–500 €)
  • Kosten für Nachlassverwalter/Insolvenzverwalter
  • Kosten für Gutachten (Immobilienbewertung)
  • Kosten für Testamentseröffnung


Häufig übersehen: Versteckte Nachlassverbindlichkeiten

❗ Bürgschaften: Auch wenn der Hauptschuldner noch zahlt – die Bürgschaft ist eine Nachlassverbindlichkeit.
❗ Steuernachzahlungen: Steuerbescheide können bis zu 4 Jahre rückwirkend kommen.
❗ Sozialversicherungsbeiträge: Bei Selbstständigen oft Nachforderungen.
❗ Pflegeheimkosten: Offene Rechnungen von 5.000–20.000 € sind keine Seltenheit.


10. Ihre Ansprechpartner: Nachlassgerichte in Mecklenburg-Vorpommern

Die Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt.

Zuständigkeiten in MV:

Wohnsitz des Verstorbenen Zuständiges Nachlassgericht Adresse Kontakt
Bad Doberan Amtsgericht Rostock – Nachlassabteilung Zochstraße 13, 18057 Rostock Tel.: 0381 / 4971-0
Rostock Amtsgericht Rostock – Nachlassabteilung Zochstraße 13, 18057 Rostock Tel.: 0381 / 4971-0
Güstrow Amtsgericht Güstrow – Nachlassabteilung Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow Tel.: 03843 / 770-0
Wismar Amtsgericht Wismar
Stralsund Amtsgericht Stralsund

Hinweis: Das Amtsgericht Bad Doberan wurde 2015 aufgelöst – alle Nachlasssachen werden jetzt vom Amtsgericht Rostock bearbeitet.

Öffnungszeiten (i.d.R.):

  • Mo–Do: 9:00–12:00 Uhr + 13:00–15:00 Uhr
  • Fr: 9:00–12:00 Uhr

➡️ Terminvereinbarung empfohlen (oft überlastet).


 

11. Synergien Familienrecht + Schuldnerberatung: Wie die Kanzlei Brandt hilft

Die Kanzlei Brandt ist die einzige Kanzlei in Bad Doberan, die Erbrecht, Familienrecht UND Schuldnerberatung aus einer Hand anbietet.

Warum ist das wichtig?

Erbfälle sind oft komplex und betreffen mehrere Rechtsgebiete:

Szenario 1: Trennung + Erbfall

Sie haben sich gerade getrennt, Scheidung läuft. Ihr Vater stirbt – mit Schulden.

Fragen:

  • Erbt mein (bald Ex-)Ehepartner mit?
  • Wie wirkt sich die Erbschaft auf den Zugewinnausgleich aus?
  • Muss ich das Erbe ausschlagen, um mich vor Schulden zu schützen?

➡️ Kanzlei Brandt klärt alles in EINEM Termin (Familienrecht + Erbrecht + Schuldnerberatung).


Szenario 2: Minderjährige Kinder als Miterben

Ihr verstorbener Vater hat Sie und Ihre minderjährigen Kinder als Erben eingesetzt. Der Nachlass ist überschuldet.

Problem:

  • Wenn Sie für Ihre Kinder ausschlagen, brauchen Sie eine familiengerichtliche Genehmigung (§ 1643 BGB).
  • Die Kanzlei Brandt kennt sowohl das Familienrecht als auch die Insolvenzrecht-Argumentation für die Genehmigung.


Szenario 3: Erbengemeinschaft + Streit

Sie sind mit Ihren Geschwistern Miterben. Einer will verkaufen, der andere behalten. Schulden drohen.

➡️ Kanzlei Brandt vermittelt als Mediator + entwickelt Lösungen (Erbauseinandersetzung, Nachlassinsolvenz, außergerichtlicher Vergleich).


Unsere Leistungen bei Erbschulden:

✅ Beratung innerhalb von 48 Stunden (6-Wochen-Frist!)
✅ Prüfung: Erbe annehmen oder ausschlagen?
✅ Erstellung Nachlassverzeichnis
✅ Beantragung Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz
✅ Anfechtung der Erbschaftsannahme (bei verpasster Frist)
✅ Beratung bei Erbengemeinschaften (Mediaton, Auseinandersetzung)
✅ Begleitung zum Nachlassgericht
✅ Außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern (§ 305 InsO)

➡️ Jetzt Termin vereinbaren: 038203 / 7450 20 (Mo–Fr 8–17 Uhr)


12. Checkliste: Erste Schritte nach dem Erbfall

Innerhalb von 48 Stunden:

☑️ Todeszeitpunkt notieren (Fristbeginn!)
☑️ Zuständiges Nachlassgericht ermitteln (letzter Wohnsitz des Verstorbenen)
☑️ Schuldnerberatung kontaktieren (Kanzlei Brandt: 038203 / 7450 20)
☑️ Testament suchen (zu Hause, beim Notar, beim Nachlassgericht hinterlegt?)

Innerhalb von 1 Woche:

☑️ Nachlassverzeichnis erstellen (Vermögen + Schulden auflisten)
☑️ Bankguthaben prüfen (Kontoauszüge anfordern)
☑️ Grundbuchauszug besorgen (bei Immobilien)
☑️ Schufa-Auskunft des Verstorbenen anfordern (kostenlos für Erben)
☑️ Gläubiger-Recherche: Schuldnerverzeichnis, offene Post

Innerhalb von 2 Wochen:

☑️ Entscheidung treffen: Annehmen oder ausschlagen?
☑️ Rücksprache mit Miterben (bei Erbengemeinschaft)
☑️ Bei Ausschlagung: Erklärung beim Nachlassgericht abgeben

Innerhalb von 6 Wochen:

☑️ Ausschlagungsfrist NICHT verstreichen lassen!
☑️ Wenn Annahme: Erbschein beantragen (falls nötig)
☑️ Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz prüfen (Haftungsbeschränkung)


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Kann ich nur die Schulden ausschlagen und das Vermögen behalten?

Nein. Das Erbrecht kennt nur „alles oder nichts“. Wenn Sie ausschlagen, verlieren Sie auch das Vermögen.

2. Was passiert, wenn ich ausschlage – wer erbt dann?

Die Erbschaft fällt an den nächsten Erben nach der gesetzlichen Erbfolge:

  • Wenn Sie ausschlagen → Ihre Kinder erben (falls Sie Kinder haben).
  • Wenn auch Ihre Kinder ausschlagen → Ihre Geschwister erben.

3. Muss ich die Beerdigungskosten zahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Grundsätzlich NEIN – aber: Nach Bestattungsgesetzen der Länder können Angehörige zur Bestattung verpflichtet sein (unabhängig vom Erbrecht).

➡️ In Mecklenburg-Vorpommern: § 14 BestattG M-V verpflichtet den Ehegatten / Lebenspartner / Kinder zur Bestattung.

4. Kann ich das Erbe ausschlagen, nachdem ich bereits den Erbschein beantragt habe?

Schwierig. Der Antrag auf Erbschein gilt als Annahme der Erbschaft. Sie können aber noch innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung anfechten (§ 1955 BGB).

5. Was kostet die Beratung bei der Kanzlei Brandt?

Die Erstberatung (telefonisch, 15 Minuten) ist kostenlos.
Weitere Beratung: Transparent nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – oft besteht Anspruch auf Beratungshilfe (staatlich gefördert, ca. 15 € Eigenanteil).

6. Wie lange dauert ein Nachlassinsolvenzverfahren?

Ca. 6–12 Monate (bei einfachen Fällen) – bei komplexen Nachlässen auch länger.

7. Kann ich das Erbe ausschlagen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. Die Frist beträgt dann 6 Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung muss beim deutschen Nachlassgericht oder bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erklärt werden.


Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

Situation Was tun?
Erbfall erfahren SOFORT Nachlassverzeichnis erstellen (Vermögen vs. Schulden)
Nachlass überschuldet Innerhalb 6 Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen
Frist verpasst Anfechtung prüfen (§ 119 BGB) – Fachanwalt kontaktieren
Erbengemeinschaft Mit Miterben abstimmen (Gesamtschuldner!)
Immobilie mit Restschuld Verkehrswert prüfen, Bank kontaktieren, Optionen abwägen
Haftung beschränken Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz beantragen
Unsicherheit Kanzlei Brandt: 038203 / 7450 20 (innerhalb 48 Std.)
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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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