Kanzlei Brandt – Ihr Leuchtturm im SchuldenSturm.

Schulden nach Arbeitslosigkeit: Der 90-Tage-Notfallplan für ALG I & ALG II-Empfänger in MV

Der Job ist weg. Die erste Zahlung vom Arbeitsamt ist noch nicht da. Und die Rechnungen stapeln sich. Miete, Strom, Krankenkasse, Handy, Kredite – was zahlen Sie zuerst? Was kann warten? Und wer hilft Ihnen, wenn das Geld nicht mehr reicht?

Als Arbeitslose:r in Bad Doberan, Rostock, Güstrow und ganz Mecklenburg-Vorpommern stehen Sie vor einer finanziellen Notlage. Dieser Artikel ist Ihr 90-Tage-Notfallplan: Er zeigt Ihnen Tag für Tag, welche Schritte Sie JETZT ergreifen müssen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, Ihr Existenzminimum zu schützen – und welche Schulden das Jobcenter übernimmt.


Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für Überschuldung ist
  2. Erste 30 Tage: Prioritäten setzen – diese Rechnungen MÜSSEN bezahlt werden
  3. P-Konto bei ALG I und ALG II: Freibeträge und Schutz
  4. Welche Schulden übernimmt das Jobcenter? (Mietschulden, Energieschulden)
  5. P-Konto-Freibetrag erhöhen bei Unterhaltspflichten
  6. Tage 31–60: Schuldenanalyse und Kontakt mit Gläubigern
  7. Tage 61–90: Schuldnerberatung und langfristige Lösungen
  8. Schuldnerberatung während Arbeitslosigkeit: Wer zahlt?
  9. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe – was ist der Unterschied?
  10. Regionale Anlaufstellen in Rostock, Güstrow, Bad Doberan
  11. Checkliste: Die wichtigsten Schritte nach Arbeitslosigkeit
  12. Wie die Kanzlei Brandt Sie durch die Krise begleitet


1. Warum Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für Überschuldung ist

Fakten:

  • 41 % aller überschuldeten Privatpersonen in Deutschland geben Arbeitslosigkeit als Hauptauslöser an (Quelle: iff-Überschuldungsreport 2023).
  • Der Einkommensverlust beträgt oft 50–70 % (von Nettolohn auf ALG I/II).
  • Durchschnittliche Zeitspanne bis zur Überschuldung: 3–6 Monate nach Jobverlust.

Die Schuldenspirale:

Monat 1: Job verloren → Antrag auf ALG I gestellt → erste Zahlung dauert 4–8 Wochen.
Monat 2: Miete kann nicht gezahlt werden → erste Mahnung.
Monat 3: Strom wird gepfändet → Androhung Sperre.
Monat 4: Kreditraten platzen → Kündigung durch Bank → Forderung wird fällig.
Monat 6: Räumungsklage, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher.

➡️ Die Lösung: Handeln Sie SOFORT – nicht erst, wenn die Mahnungen kommen.


2. Erste 30 Tage: Prioritäten setzen – diese Rechnungen MÜSSEN bezahlt werden

Sie haben nicht genug Geld für alle Rechnungen. Was zahlen Sie zuerst?

Die 4-Stufen-Prioritätenliste:

Stufe 1: EXISTENZSICHERUNG (höchste Priorität)

Diese Schulden bedrohen Ihre Existenzgrundlage – bei Nichtzahlung drohen Wohnungslosigkeit, Stromsperre oder Zwangsvollstreckung.

✅ 1. Miete / Hypothek
Warum? Nach 2 Monaten Mietrückstand kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 BGB).
Konsequenz: Räumungsklage → Zwangsräumung → Obdachlosigkeit.

✅ 2. Strom / Gas / Wasser
Warum? Bei Zahlungsrückstand von ca. 100 € kann der Energieversorger sperren (§ 19 StromGVV).
Konsequenz: Keine Heizung im Winter, kein Licht, kein warmes Wasser.

✅ 3. Krankenversicherung
Warum? Beitragsrückstände führen zum Ruhen des Versicherungsschutzes (außer Notfallversorgung).
Konsequenz: Keine ärztliche Behandlung (außer Notfall), Schulden wachsen weiter.

Wichtig: Wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen, zahlt die Agentur für Arbeit / das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge direkt. Aber: Rückstände aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit bleiben bestehen!

✅ 4. Unterhaltszahlungen
Warum? Unterhaltspflicht bleibt auch bei Arbeitslosigkeit (ggf. reduziert).
Konsequenz: Zwangsvollstreckung, im Extremfall Beugehaft (bei Kindesunterhalt).


Stufe 2: RECHTLICH DURCHSETZBAR (mittlere Priorität)

Diese Schulden können gepfändet werden – aber ohne sofortige Existenzbedrohung.

⚠️ 5. Steuerschulden (Finanzamt)
Warum? Das Finanzamt kann ohne Gerichtsurteil vollstrecken (§ 249 AO).
Konsequenz: Kontopfändung, Lohnpfändung (wenn Sie wieder arbeiten).

⚠️ 6. Bußgelder, Gerichtskosten
Warum? Bei Nichtzahlung droht Erzwingungshaft (bei Bußgeldern).
Konsequenz: Haftbefehl, Eintrag ins Führungszeugnis.

⚠️ 7. Schulden mit Vollstreckungstitel (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid)
Warum? Gläubiger kann sofort vollstrecken (Konto, Gehalt, Gerichtsvollzieher).
Konsequenz: Pfändung, Vermögensauskunft, Schufa-Eintrag.


Stufe 3: VERTRAGLICH VEREINBART (niedrige Priorität)

Diese Schulden sind wichtig, aber weniger dringlich als Stufe 1 und 2.

🔵 8. Kredite, Ratenzahlungen (Bank, Versandhaus)
Warum? Bei Zahlungsverzug kündigt die Bank den Kredit → Restschuld wird fällig.
Konsequenz: Vollstreckungsbescheid, Pfändung – aber erst nach Monaten.

🔵 9. Handy, Internet, GEZ
Warum? Bei Nichtzahlung wird der Vertrag gekündigt.
Konsequenz: Forderung wird an Inkasso übergeben, Schufa-Eintrag.


Stufe 4: UNBEDEUTEND (niedrigste Priorität)

Diese Schulden haben keine sofortigen Konsequenzen.

⚪ 10. Inkasso-Forderungen ohne Titel
Warum? Inkasso kann nur mahnen, nicht vollstrecken.
Konsequenz: Mahnverfahren, Gerichtsverfahren – dauert Monate.

⚪ 11. Versehensforderungen (Fitness-Studio, Zeitschriften-Abo)
Warum? Oft verhandelbar, keine Existenzbedrohung.


Praxis-Beispiel:

Frau K. (38) aus Rostock, alleinerziehend, 1 Kind, nach Kündigung:

Einkommen:

  • ALG I (60 % vom Netto): 1.200 €
  • Kindergeld: 250 €
    = 1.450 € / Monat

Fixkosten:

  • Miete (warm): 650 €
  • Strom: 80 €
  • Handy: 30 €
  • Kredit (Auto): 180 €
  • Versicherungen: 120 €
  • Lebensmittel: 350 €
    = 1.410 €

Problem: Nur noch 40 € Puffer – bei Sonderausgaben (Klassenfahrt, Autoreparatur) ist sie sofort überschuldet.

Lösung der Kanzlei Brandt:

  1. P-Konto eingerichtet (Freibetrag: 1.560 € + 585 € für Kind = 2.145 €)
  2. Kreditstundung bei der Bank verhandelt (3 Monate Pause)
  3. Wohngeld beantragt (zusätzlich 150 €/Monat)
  4. Jobcenter: Übernahme Strom-Nachzahlung (300 € als Darlehen)

➡️ Ergebnis: Frau K. konnte Wohnung und Auto behalten, keine Schulden.


3. P-Konto bei ALG I und ALG II: Freibeträge und Schutz

Das P-Konto ist Ihr wichtigster Schutz bei Arbeitslosigkeit.

Grundfreibetrag 2026:

  • 1.560 € / Monat sind automatisch vor Pfändung geschützt (ab 1.7.2025: 1.555 €, viele Banken runden auf 1.560 €).

Ist ALG I / ALG II pfändbar?

ALG I (Arbeitslosengeld I):

  • Grundsätzlich pfändbar wie Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO).
  • Aber: Pfändungsfreibeträge gelten (siehe Pfändungstabelle).
  • Ohne P-Konto: Die Agentur für Arbeit zahlt bei Pfändung trotzdem voll aus – aber sobald das Geld auf Ihrem normalen Girokonto ist, wird es gepfändet.

➡️ Daher zwingend: P-Konto SOFORT einrichten!


ALG II / Bürgergeld:

  • Grundsätzlich pfändbar wie ALG I.
  • Aber: Pfändungsfreibeträge sind so bemessen, dass bei ALG II meist nichts pfändbar ist (da ALG II = Existenzminimum).
  • Trotzdem: P-Konto einrichten, weil:
    • Kindergeld wird auf Ihr Konto überwiesen (pfändbar, wenn nicht geschützt)
    • Einmalige Zahlungen (z. B. Nachzahlung, Steuererstattung)


P-Konto-Schutz bei ALG I – Rechenbeispiel:

Herr M. (42), keine Unterhaltspflichten, ALG I: 1.400 €/Monat

Ohne P-Konto:

  • Gläubiger pfändet Konto.
  • Bank friert alles ein.
  • Herr M. kann keine Miete zahlen → Räumungsklage.

Mit P-Konto:

  • 1.560 € sind geschützt (Grundfreibetrag).
  • Herr M. kann frei über 1.400 € verfügen.
  • 0 € werden gepfändet (weil 1.400 € < 1.560 €).

➡️ Fazit: Bei ALG I/II schützt das P-Konto in der Regel das gesamte Einkommen.


4. Welche Schulden übernimmt das Jobcenter? (Mietschulden, Energieschulden)

Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen Schulden übernehmen – aber nur als Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 8 SGB II

„Bedarfe für Unterkunft und Heizung […] können auch für Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.“


Welche Schulden werden übernommen?

1. Mietschulden

Voraussetzungen:

✅ Sie beziehen bereits ALG II / Bürgergeld (inkl. Leistungen für Unterkunft).
✅ Die Wohnung ist angemessen (Größe und Kosten nach Jobcenter-Richtlinien).
✅ Wohnungslosigkeit droht (z. B. fristlose Kündigung, Räumungsklage).
✅ Das Mietverhältnis kann nach Tilgung fortbestehen (Vermieter akzeptiert Sie weiterhin).

Wie viel?

  • In der Regel bis zu 2 Monatsmieten (Kaltmiete).
  • In Härtefällen auch mehr (z. B. 4–6 Monatsmieten).

Form:

  • Darlehen (Sie müssen zurückzahlen).
  • Rückzahlung: 10 % der Regelleistung pro Monat (ca. 56 € bei 563 € Regelsatz).

Wichtig: Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Kündigung/Räumungsklage erfolgt.


2. Energieschulden (Strom, Gas)

Voraussetzungen:

✅ Sie beziehen bereits ALG II / Bürgergeld.
✅ Sperrung droht oder ist bereits erfolgt.
✅ Ohne Strom/Gas ist Ihre Gesundheit gefährdet (z. B. kein warmes Wasser, keine Heizung im Winter).

Wie viel?

  • Meist bis zu 500 € (im Einzelfall auch mehr).

Form:

  • Darlehen (Rückzahlung wie bei Mietschulden).

Wichtig: Das Jobcenter übernimmt keine laufenden Stromkosten (nur Schulden + Nachzahlungen).


Was wird NICHT übernommen?

❌ Konsumkredite (Ratenkredite für Auto, Möbel, Handy)
❌ Schulden aus selbstständiger Tätigkeit (Firmeninsolvenz nötig)
❌ Bußgelder, Gerichtskosten
❌ Unterhaltsschulden
❌ Inkasso-Forderungen (außer wenn existenziell)


Praxis-Tipp:

Kontaktieren Sie SOFORT das Jobcenter, wenn:

  • Sie eine fristlose Kündigung (Miete) erhalten haben.
  • Der Energieversorger die Sperre androht (meist 4 Wochen vor Sperre).
  • Eine Räumungsklage zugestellt wurde.

➡️ Ohne Antrag = keine Übernahme!


5. P-Konto-Freibetrag erhöhen bei Unterhaltspflichten

Sie zahlen Unterhalt oder haben Kinder? Dann steht Ihnen ein HÖHERER Freibetrag zu.

Erhöhung bei Unterhaltspflichten (ab 1.7.2025):

Unterhaltspflichtige Personen Zusätzlicher Freibetrag Gesamt-Freibetrag
Keine 1.560 €
1 Person (z. B. 1 Kind) + 585,23 € 2.145,23 €
2 Personen + 911,27 € 2.471,27 €
3 Personen + 1.237,31 € 2.797,31 €
4 Personen + 1.563,35 € 3.123,35 €
5 Personen + 1.889,39 € 3.449,39 €


Wie erhöhe ich den Freibetrag?

Sie brauchen eine P-Konto-Bescheinigung.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

✅ Jobcenter / Agentur für Arbeit (bei ALG I/II-Bezug)
✅ Familienkasse (bei Kindergeld)
✅ Arbeitgeber (bei Lohnfortzahlung)
✅ Anerkannte Schuldnerberatung (z. B. Kanzlei Brandt, Caritas, Diakonie)
✅ Rechtsanwälte, Steuerberater


Praxis-Beispiel:

Frau S. (35), alleinerziehend, 2 Kinder, ALG II:

Einkommen:

  • ALG II (Regelsatz): 563 €
  • Kindergeld (2 Kinder): 500 €
    = 1.063 €

Ohne P-Konto-Bescheinigung:

  • Freibetrag: 1.560 €
  • Konto ist geschützt (1.063 € < 1.560 €).

Mit P-Konto-Bescheinigung:

  • Freibetrag: 1.560 € + 585 € (Kind 1) + 326 € (Kind 2) + 500 € (Kindergeld separat geschützt) = 2.971 €

Vorteil: Wenn Frau S. eine Einmalzahlung erhält (z. B. Steuernachzahlung 800 €), ist auch diese geschützt.


Wo bekomme ich die Bescheinigung?

Kanzlei Brandt stellt P-Konto-Bescheinigungen aus (als anerkannte Schuldnerberatung nach § 305 InsO).

➡️ Termin: 038203 / 7450 20 (oft am selben Tag möglich).


6. Tage 31–60: Schuldenanalyse und Kontakt mit Gläubigern

Nach dem ersten Monat haben Sie die akute Not abgewendet. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung.

Schritt 1: Schuldenanalyse erstellen

Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Schulden:

Gläubiger Forderungshöhe Monatliche Rate Priorität Titel?
Vermieter 1.300 € 1 (Miete) Nein
Stadtwerke 400 € 1 (Strom) Nein
Bank (Autokredit) 5.000 € 180 € 3 Nein
Inkasso (Handy) 800 € 4 Nein
Finanzamt 2.000 € 2 Ja (Steuerbescheid)

Schritt 2: Kontakt mit Gläubigern aufnehmen

Wichtig: Ignorieren Sie Gläubiger nicht – das verschlimmert die Lage.

Musterschreiben: Ratenzahlungsanfrage

An: [Gläubiger]
Betreff: Ratenzahlungsvereinbarung – Forderung [Betrag]

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund unverschuldeter Arbeitslosigkeit befinde ich mich in einer finanziellen Notlage. Ich beziehe seit [Datum] Arbeitslosengeld I/II in Höhe von [Betrag].

Ich erkenne die Forderung in Höhe von [Betrag] € grundsätzlich an und möchte diese begleichen. Aufgrund meiner finanziellen Situation kann ich jedoch derzeit nur [Betrag] € monatlich zahlen.

_Ich bitte um Zustimmung zu folgender Ratenzahlung:

  • Monatliche Rate: [Betrag] €
  • Beginn: [Datum]
  • Laufzeit: [X Monate]_

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]


Was, wenn der Gläubiger ablehnt?

➡️ Schuldnerberatung kontaktieren (siehe Kapitel 7).
➡️ Außergerichtlicher Vergleich nach § 305 InsO (Kanzlei Brandt).


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7. Tage 61–90: Schuldnerberatung und langfristige Lösungen

Nach 60 Tagen ist klar: Sie brauchen professionelle Hilfe.

Ihre Optionen:

Option 1: Außergerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO)

Was ist das?
Eine anerkannte Schuldnerberatung verhandelt mit allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan.

Beispiel:

  • Gesamtschulden: 15.000 €
  • Vergleich: Sie zahlen 30 % (= 4.500 €) in 24 Raten (= 187,50 €/Monat).
  • 70 % der Schulden werden erlassen.

Vorteile:
✅ Keine Insolvenz nötig
✅ Keine öffentliche Bekanntmachung
✅ Schneller schuldenfrei (2–3 Jahre statt 3–6 Jahre Privatinsolvenz)

Nachteil:
❌ Alle Gläubiger müssen zustimmen (oft schwierig).

➡️ Kanzlei Brandt: Wir haben eine Erfolgsquote von ca. 60 % bei außergerichtlichen Vergleichen.


Option 2: Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

Wann sinnvoll?

  • Schulden > 10.000 €
  • Außergerichtlicher Vergleich gescheitert
  • Sie haben kein pfändbares Einkommen (ALG II)

Ablauf:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch (6 Monate)
  2. Antrag auf Eröffnung beim Insolvenzgericht
  3. Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
  4. Restschuldbefreiung → schuldenfrei

Kosten:

  • Gerichtskosten: ca. 800–1.500 €
  • Bei ALG II: Stundung möglich (Sie zahlen erst, wenn Sie wieder Einkommen haben)

➡️ Mehr Infos: Privatinsolvenz: Ab welcher Schuldenhöhe lohnt sie sich?


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8. Schuldnerberatung während Arbeitslosigkeit: Wer zahlt?

Die gute Nachricht: Schuldnerberatung ist für ALG I/II-Empfänger oft kostenlos oder stark vergünstigt.

Kostenlose Schuldnerberatung:

1. Staatlich geförderte Beratungsstellen:

  • Caritas, Diakonie, DRK, AWO
  • Verbraucherzentrale

Kosten: Kostenlos
Nachteil: Wartezeiten von 3–12 Monaten


2. Schuldnerberatung durch Rechtsanwalt (Kanzlei Brandt):

Kosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – aber:

✅ Beratungshilfe möglich (siehe Kapitel 9)
✅ Erstberatung oft kostenlos (bei akuter Notlage)
✅ Ratenzahlung möglich


Kann das Jobcenter die Kosten übernehmen?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen (§ 16 SGB II).

Voraussetzung:
Die Schuldnerberatung dient der Eingliederung in Arbeit (z. B. Schulden verhindern Arbeitsaufnahme, weil Konto gepfändet ist).

Antrag:
Beim Jobcenter stellen – mit Begründung, warum die Beratung für die Arbeitsaufnahme nötig ist.

➡️ Praxis-Tipp: Kanzlei Brandt unterstützt Sie bei der Antragstellung.


9. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe – was ist der Unterschied?

Beratungshilfe (außergerichtlich)

Was ist das?
Staatliche Förderung für außergerichtliche Rechtsberatung (z. B. Schuldnerberatung).

Voraussetzungen:

  • Sie sind bedürftig (ALG I/II, geringes Einkommen).
  • Die Sache ist nicht mutwillig.

Kosten für Sie:

  • 15 € Eigenanteil (einmalig).
  • Bei ALG II: oft Erlass (= 0 €).

Wie beantragen?

  1. Formular beim Amtsgericht holen (oder online: justiz.de).
  2. Ausfüllen (Einkommensnachweise beifügen).
  3. Bei Rechtsanwalt vorlegen (z. B. Kanzlei Brandt).

➡️ Kanzlei Brandt: Wir helfen beim Ausfüllen.


Prozesskostenhilfe (gerichtlich)

Was ist das?
Staatliche Förderung für Gerichtsverfahren (z. B. Klage gegen Gläubiger).

Kosten:

  • In Raten (je nach Einkommen: 0–100 €/Monat).


10. Regionale Anlaufstellen in Rostock, Güstrow, Bad Doberan

Schuldnerberatung (kostenlos):

Stelle Ort Adresse Kontakt
Caritas Rostock Rostock Paulstraße 30, 18055 Rostock Tel.: 0381 / 4911-200
DRK Güstrow Güstrow Grüner Weg 6, 18273 Güstrow Tel.: 03843 / 777-0
Diakonie Güstrow Güstrow Rostocker Str. 24, 18273 Güstrow Tel.: 03843 / 689-0
Caritas Bad Doberan Bad Doberan Verbindungsstraße 6, 18209 Bad Doberan

Jobcenter:

Jobcenter Adresse Kontakt
Jobcenter Rostock Kopernikusstraße 1a, 18057 Rostock Tel.: 0381 / 8001-0
Jobcenter Landkreis Rostock (Güstrow) Distelberg 12, 18273 Güstrow Tel.: 03843 / 755-0

11. Checkliste: Die wichtigsten Schritte nach Arbeitslosigkeit

Innerhalb von 48 Stunden:

☑️ ALG I beantragen (Agentur für Arbeit)
☑️ P-Konto einrichten (bei Ihrer Bank)
☑️ Liste aller Schulden erstellen (Gläubiger, Beträge, Fristen)
☑️ Prioritäten setzen: Miete, Strom, Krankenversicherung ZUERST

Innerhalb von 7 Tagen:

☑️ Vermieter informieren (falls Miete nicht zahlbar)
☑️ Energieversorger kontaktieren (Ratenzahlung vereinbaren)
☑️ Jobcenter kontaktieren (bei Miet-/Energieschulden)
☑️ P-Konto-Bescheinigung beantragen (bei Unterhaltspflichten)

Innerhalb von 30 Tagen:

☑️ Schuldenanalyse abschließen
☑️ Gläubiger anschreiben (Ratenzahlung anbieten)
☑️ Schuldnerberatung kontaktieren (Kanzlei Brandt: 038203 / 7450 20)

Innerhalb von 90 Tagen:

☑️ Außergerichtlichen Vergleich prüfen (§ 305 InsO)
☑️ Privatinsolvenz vorbereiten (falls nötig)
☑️ Beratungshilfe beantragen (Kosten sparen)


12. Wie die Kanzlei Brandt Sie durch die Krise begleitet

Die Kanzlei Brandt ist Ihre Anlaufstelle für Schuldnerberatung + Familienrecht + Insolvenzrecht in Bad Doberan und Rostock.

Unsere Leistungen bei Arbeitslosigkeit + Schulden:

✅ Soforthilfe innerhalb 48 Std. (Prioritätenliste, P-Konto)
✅ P-Konto-Bescheinigung (sofort ausgestellt)
✅ Verhandlung mit Gläubigern (Ratenzahlung, Stundung)
✅ Antrag auf Schuldenübernahme (Jobcenter – Miet-/Energieschulden)
✅ Außergerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO)
✅ Privatinsolvenz-Vorbereitung (wenn nötig)
✅ Beratungshilfe-Anträge (wir helfen beim Ausfüllen)


Ihre Vorteile:

🔹 Keine Wartezeit (Termin oft am selben Tag)
🔹 Kostenlos oder stark vergünstigt (Beratungshilfe, Ratenzahlung)
🔹 Anerkannte Stelle nach § 305 InsO
🔹 Regionale Expertise: Jobcenter Rostock, Güstrow, Bad Doberan

➡️ Jetzt Termin vereinbaren: 038203 / 7450 20 (Mo–Fr 8–17 Uhr)


Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

Situation Was tun?
Arbeitslos geworden SOFORT: ALG I beantragen, P-Konto einrichten
Miete kann nicht gezahlt werden Jobcenter kontaktieren (Schuldenübernahme), Vermieter informieren
Strom wird gesperrt Jobcenter kontaktieren (Darlehen), Ratenzahlung mit Anbieter
Konto gepfändet P-Konto einrichten (4-Tage-Frist!), Freibetrag erhöhen
Gläubiger mahnen Prioritäten setzen (Stufe 1–4), Ratenzahlung anbieten
Schulden > 10.000 € Schuldnerberatung kontaktieren (außergerichtlicher Vergleich)
Überforderung Kanzlei Brandt: 038203 / 7450 20

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Kann ich ALG I beantragen, wenn ich noch Schulden habe?

Ja. Schulden sind kein Hindernis für ALG I/II. Sie haben Anspruch, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Arbeitslosigkeit, Verfügbarkeit).

2. Zahlt das Jobcenter meine Kreditraten?

Nein. Das Jobcenter übernimmt nur Miet- und Energieschulden, keine Konsumkredite.

3. Was passiert, wenn ich die Miete nicht zahle?

Nach 2 Monaten Mietrückstand kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 BGB). Danach droht Räumungsklage → Zwangsräumung.

4. Kann ich mit ALG II eine Privatinsolvenz durchlaufen?

Ja. Auch bei ALG II ist Privatinsolvenz möglich. Die Gerichtskosten können gestundet werden.

5. Wie lange dauert ein außergerichtlicher Vergleich?

Ca. 6–12 Monate (Verhandlung mit Gläubigern + Umsetzung).

6. Was kostet die Schuldnerberatung bei der Kanzlei Brandt?

Erstberatung: Oft kostenlos bei akuter Notlage.
Weitere Beratung: Beratungshilfe möglich (15 € Eigenanteil, bei ALG II oft Erlass).

7. Kann ich trotz Schulden ein P-Konto eröffnen?

Ja. Jeder hat Anspruch auf ein P-Konto – auch bei Schulden.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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