Schulden in der Partnerschaft – Gemeinsame Finanzen, geteilte Verantwortung? In vielen Partnerschaften – ob verheiratet, verlobt oder in einer Lebensgemeinschaft – werden finanzielle Entscheidungen gemeinsam getroffen. Doch was passiert, wenn Schulden entstehen? Muss immer der Partner oder die Partnerin mit haften? Und wie kann man sich rechtzeitig absichern?
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zu Schulden in der Partnerschaft und geben konkrete Tipps zur Vermeidung finanzieller Risiken.
1. Grundsatz: Schulden in der Partnerschaft – Jeder haftet für seine eigenen Schulden
Was viele überrascht: In Deutschland haftet grundsätzlich jede Person nur für die eigenen Schulden. Das gilt auch in einer Ehe oder festen Lebensgemeinschaft. Nur weil man zusammenlebt oder verheiratet ist, entsteht keine automatische Gesamtschuldnerschaft.
Beispiel: Hat Ihr Partner einen Kredit aufgenommen, den nur er unterschrieben hat, kann die Bank nicht auf Sie zukommen – es sei denn, Sie haben selbst mit unterschrieben oder gebürgt.
2. Gemeinsame Schulden: Wann beide Partner haften
Trotzdem gibt es viele Fälle, in denen Partner gemeinsam haften:
- Gemeinsamer Kreditvertrag (z. B. für ein Haus oder Auto)
- Bürgschaft: Ein Partner bürgt für den anderen
- Gemeinsames Konto mit Dispo-Schulden
- Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen einer GbR, z. B. bei gemeinsamen Geschäften
Hier gilt: Wenn beide unterschreiben, haften auch beide. Die Gläubiger können dann beliebig einen der beiden für die gesamte Schuld in Anspruch nehmen (sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“).
3. Ehegatten: Besondere Regeln gelten nicht automatisch
Auch in der Ehe gilt: Es gibt keine automatische Haftung für die Schulden des anderen. Es sei denn:
- Man hat gemeinsam unterschrieben
- Es liegt eine außergewöhnliche Belastung des gemeinsamen Haushalts vor (z. B. bei Mietschulden der Familienwohnung)
- Einer hat im Interesse der Familie gehandelt (Einzelfallprüfung!)
👉 Wichtig: Die Zugewinngemeinschaft ändert daran nichts – sie regelt nur den Ausgleich bei der Scheidung, nicht die Schuldenhaftung im Alltag.
4. Vorsicht bei gemeinsamer Kontoführung
Ein gemeinsames Konto kann zum Risiko werden: Wenn ein Partner überzieht oder Schulden auf dem Konto entstehen, haften in der Regel beide Kontoinhaber. Besonders heikel: Pfändungen, z. B. wenn ein Partner Gläubiger hat – das gemeinsame Konto kann dann gesperrt werden.
Unser Tipp: Führen Sie getrennte Konten und richten Sie Daueraufträge für gemeinsame Ausgaben ein. So behalten Sie die Kontrolle.
5. Wie Sie sich absichern können
Beziehung ist Gefühlssache – Finanzen sind Vertragssache. Klingt unromantisch, ist aber wichtig. So schützen Sie sich:
✅ Klare vertragliche Regelungen treffen (z. B. bei Krediten oder gemeinsamen Anschaffungen)
✅ Keine Bürgschaften oder Mitverpflichtungen leichtfertig eingehen
✅ Separate Konten führen, insbesondere bei bestehender Überschuldung eines Partners
✅ Bei Immobilienfinanzierungen: Eigentumsverhältnisse und Haftung klären
✅ Rechtzeitig Beratung einholen – bei Unsicherheit besser vorher fragen als später zahlen!
6. Was tun bei Schulden in der Partnerschaft?
Wenn Schulden bereits entstanden sind – ob gemeinsam oder einseitig – hilft oft nur noch eine individuelle Lösung. Und genau hier kommen wir ins Spiel:
👩⚖️ Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie diskret, erfahren und mit einem klaren Plan. Wir prüfen, wer tatsächlich haftet, zeigen Auswege auf und helfen dabei, Schulden strategisch zu reduzieren – notfalls auch mit einem Insolvenzplanverfahren oder P-Konto.
Schulden in der Partnerschaft – Lassen Sie sich jetzt beraten – bevor es zu spät ist
Warten Sie nicht, bis Mahnbescheide, Pfändungen oder Gerichtsvollzieher ins Haus stehen. Je früher Sie handeln, desto größer ist der Spielraum!
📩 Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an unter 03 82 03 / 74 50 20. Die Erstberatung ist unverbindlich – aber unbezahlbar, wenn es um Ihre finanzielle Zukunft geht.
Schulden belasten nicht nur das Konto – sondern auch die Beziehung. Holen Sie sich jetzt rechtlichen Beistand und schaffen Sie klare Verhältnisse.
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