Vollstreckungsbescheid, Titelerwirkung, Restschuldbefreiung – wenn Sie Schulden haben, werden Sie mit Begriffen konfrontiert, die Sie nie zuvor gehört haben. Gläubiger, Anwälte und Gerichte verwenden eine Fachsprache, die Sie im entscheidenden Moment nicht verstehen. Das kann teuer werden.
Dieses Schulden-Glossar erklärt Ihnen die 50 wichtigsten Begriffe aus Schuldnerberatung, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung – in einfacher Sprache, mit Praxisbeispielen und konkreten Handlungshinweisen für Betroffene in Bad Doberan, Rostock, Güstrow und ganz Deutschland.
Inhaltsverzeichnis nach Themenbereichen
A. Schuldnerberatung & Grundbegriffe (1–10)
B. Mahnverfahren & Titel (11–20)
C. Zwangsvollstreckung & Pfändung (21–30)
D. P-Konto & Pfändungsschutz (31–35)
E. Insolvenzverfahren (36–45)
F. Sonderbegriffe (46–50)
A. Schuldnerberatung & Grundbegriffe
1. Schuldner
Definition:
Eine Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld oder eine Leistung schuldet.
Einfach erklärt:
Sie haben einen Kredit aufgenommen oder eine Rechnung nicht bezahlt? Dann sind Sie der Schuldner. Die Bank oder das Unternehmen ist der Gläubiger.
Beispiel:
Frau M. hat bei der Sparkasse einen Kredit über 10.000 € aufgenommen. Sie ist die Schuldnerin, die Sparkasse ist die Gläubigerin.
2. Gläubiger
Definition:
Eine Person oder Organisation, die von einem Schuldner eine Zahlung oder Leistung fordern kann.
Einfach erklärt:
Wer Ihnen Geld geliehen hat oder wem Sie etwas schulden, ist Ihr Gläubiger.
Arten von Gläubigern:
- Banken (Kredite, Hypotheken)
- Versandhändler (Ratenkauf)
- Vermieter (Mietschulden)
- Finanzamt (Steuerschulden)
- Inkasso-Unternehmen (kaufen Forderungen auf)
3. Forderung
Definition:
Der Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner auf Zahlung oder Leistung.
Einfach erklärt:
Das, was Sie jemandem schulden. Eine Forderung kann sein:
- Geld (z. B. 5.000 € Kredit)
- Eine Leistung (z. B. Rückgabe eines geliehenen Gegenstands)
Beispiel:
Sie haben ein Handy auf Raten gekauft. Die Forderung des Händlers beträgt die Restsumme (z. B. 800 €).
4. Mahnung
Definition:
Die schriftliche Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine fällige Forderung zu bezahlen.
Einfach erklärt:
Die erste oder zweite Erinnerung, dass Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben.
Wichtig:
- Eine Mahnung ist keine Vollstreckung – Sie haben noch Zeit zu reagieren.
- Mahngebühren dürfen nur in Höhe der tatsächlichen Kosten berechnet werden (meist 5–10 €).
- Ignorieren Sie Mahnungen nicht – sie sind die Vorstufe zum Mahnbescheid.
Praxis-Tipp:
Kontaktieren Sie den Gläubiger sofort und bieten Sie Ratenzahlung an.
5. Verzug
Definition:
Der Zustand, in dem ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet.
Einfach erklärt:
Sie sind im Verzug, wenn:
- Die Rechnung fällig ist (Zahlungsfrist abgelaufen).
- Sie eine Mahnung erhalten haben (oder keine Mahnung nötig war, z. B. bei Rechnung mit Zahlungsdatum).
Folgen:
- Der Gläubiger darf Verzugszinsen verlangen (gesetzlich: 5 % über Basiszinssatz = ca. 9–12 % p.a., Stand 2026).
- Der Gläubiger kann ein Mahnverfahren einleiten.
Beispiel:
Rechnung vom 1. März, Zahlungsfrist 14 Tage → ab 16. März sind Sie im Verzug.
6. Überschuldung
Definition:
Der Zustand, in dem die Schulden einer Person höher sind als ihr verwertbares Vermögen.
Einfach erklärt:
Ihre Schulden übersteigen das, was Sie besitzen und verkaufen könnten.
Berechnung:
| Aktiva (Vermögen) | Passiva (Schulden) |
|---|---|
| Auto: 5.000 € | Kredit: 12.000 € |
| Sparbuch: 1.000 € | Mietschulden: 2.000 € |
| Summe: 6.000 € | Summe: 14.000 € |
Ergebnis: Überschuldung von 8.000 €.
Folge:
Überschuldung ist der Hauptgrund für eine Privatinsolvenz.
7. Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz)
Definition:
Der Zustand, in dem ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Einfach erklärt:
Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr zahlen – auch nicht in Raten.
Unterschied zu Überschuldung:
- Überschuldung = Schulden > Vermögen (Bilanz)
- Zahlungsunfähigkeit = Kein Geld für laufende Zahlungen (Liquidität)
Beispiel:
Sie haben 50.000 € Schulden, aber auch eine Immobilie im Wert von 100.000 € → überschuldet: nein. Aber: Sie können die Miete nicht zahlen → zahlungsunfähig: ja.
8. Schuldnerberatung
Definition:
Professionelle Beratung für Schuldner, um einen Weg aus der Überschuldung zu finden.
Einfach erklärt:
Ein Experte (z. B. Rechtsanwalt, Caritas, Diakonie) hilft Ihnen:
- Schulden zu analysieren
- Mit Gläubigern zu verhandeln
- Privatinsolvenz vorzubereiten
Arten:
- Kostenlose Schuldnerberatung (Caritas, Diakonie, DRK) → oft 3–12 Monate Wartezeit
- Anwaltliche Schuldnerberatung (z. B. Kanzlei Brandt) → schneller Termin, oft Beratungshilfe möglich
➡️ Kanzlei Brandt: Anerkannte Schuldnerberatung nach § 305 InsO in Bad Doberan/Rostock.
9. Außergerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO)
Definition:
Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern über eine teilweise Schuldenreduzierung – ohne Gerichtsverfahren.
Einfach erklärt:
Sie zahlen z. B. 30 % Ihrer Schulden in Raten, der Rest wird erlassen.
Voraussetzung:
Alle Gläubiger müssen zustimmen.
Beispiel:
Gesamtschulden: 20.000 €
Vergleich: Sie zahlen 6.000 € (= 30 %) in 24 Raten à 250 €.
14.000 € werden erlassen.
Vorteil:
- Schneller schuldenfrei (2–3 Jahre)
- Keine Insolvenz nötig
- Nicht öffentlich
Nachteil:
- Wenn ein Gläubiger ablehnt, scheitert der Vergleich.
10. Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe
Definition:
Staatliche Förderung für einkommensschwache Personen, um Rechtsberatung oder Gerichtsverfahren finanzieren zu können.
Unterschied:
| Beratungshilfe | Prozesskostenhilfe |
|---|---|
| Für außergerichtliche Beratung (z. B. Schuldnerberatung) | Für Gerichtsverfahren (z. B. Klage, Insolvenzantrag) |
| Kosten: 15 € Eigenanteil (bei ALG II oft Erlass) | Kosten: in Raten (je nach Einkommen) |
Voraussetzung:
Sie haben wenig Einkommen (ALG I/II, geringes Gehalt).
➡️ Kanzlei Brandt hilft beim Ausfüllen der Anträge.
B. Mahnverfahren & Titel
11. Mahnbescheid
Definition:
Gerichtliches Dokument, mit dem ein Gläubiger seine Forderung geltend macht – ohne mündliche Verhandlung.
Einfach erklärt:
Der Gläubiger beantragt beim Amtsgericht einen Mahnbescheid. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern verschickt ihn automatisch.
Wie erkenne ich einen Mahnbescheid?
- Gelbes Formular (bundeseinheitlich)
- Absender: Amtsgericht (nicht der Gläubiger!)
- Aktenzeichen beginnt mit Az.: oder Gz.:
Was tun?
Option 1: Widerspruch einlegen (innerhalb 2 Wochen)
- Wenn die Forderung unberechtigt ist.
- Formular am Ende des Mahnbescheids ausfüllen.
- Folge: Gerichtliches Verfahren (mündliche Verhandlung).
Option 2: Nicht reagieren
- Nach 2 Wochen wird der Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid.
Option 3: Zahlen
- Wenn die Forderung berechtigt ist.
⚠️ Achtung: Mahnbescheid nicht ignorieren – sonst droht Vollstreckung!
12. Vollstreckungsbescheid
Definition:
Gerichtliches Dokument, das entsteht, wenn Sie gegen einen Mahnbescheid nicht widersprechen.
Einfach erklärt:
Der Mahnbescheid wird nach 2 Wochen zum Vollstreckungsbescheid = vollstreckbarer Titel.
Folge:
Der Gläubiger kann sofort vollstrecken:
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Gerichtsvollzieher
Kann ich noch Widerspruch einlegen?
Ja – aber nur innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids (§ 338 ZPO – Einspruch).
Nach Ablauf der Frist:
Vollstreckung ist rechtskräftig – nur noch Vollstreckungsschutzantrag möglich (§ 765a ZPO).
13. Titel / Vollstreckungstitel
Definition:
Ein gerichtliches oder behördliches Dokument, das einem Gläubiger das Recht gibt, gegen einen Schuldner zu vollstrecken.
Einfach erklärt:
Erst mit einem Titel darf der Gläubiger vollstrecken (Konto pfänden, Gerichtsvollzieher schicken).
Arten von Titeln:
| Titel | Wie entsteht er? |
|---|---|
| Vollstreckungsbescheid | Nach Mahnverfahren (ohne Widerspruch) |
| Gerichtsurteil | Nach Klage + Verhandlung |
| Vollstreckbare Urkunde | Notarielle Schuldanerkennung |
| Steuerbescheid | Vom Finanzamt (sofort vollstreckbar) |
Wichtig:
Ohne Titel kann der Gläubiger nicht vollstrecken – nur mahnen.
14. Titelerwirkung
Definition:
Der Zeitpunkt, ab dem ein Titel rechtskräftig ist und vollstreckt werden kann.
Einfach erklärt:
Sobald die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind (meist 2 Wochen), ist der Titel rechtskräftig = Titelerwirkung ist eingetreten.
Beispiel:
- März: Vollstreckungsbescheid zugestellt
- März: Frist für Einspruch abgelaufen
- Ab 16. März: Titelerwirkung → Gläubiger kann vollstrecken
15. Zustellung
Definition:
Die förmliche Übergabe eines gerichtlichen Dokuments (z. B. Mahnbescheid, Urteil) durch einen Gerichtsboten oder per Post.
Einfach erklärt:
Die Zustellung ist der offizielle Zeitpunkt, ab dem Sie von einem Dokument Kenntnis haben – Fristen beginnen erst ab Zustellung.
Wichtig:
- Gelber Briefumschlag = meist Zustellung
- Sie müssen unterschreiben (Zustellungsurkunde)
- Wenn Sie nicht da sind: Benachrichtigung im Briefkasten → Sie müssen das Dokument innerhalb 1 Woche bei der Post abholen
Was, wenn ich nicht abholen? Nach 1 Woche gilt die Zustellung als erfolgt – auch wenn Sie das Dokument nie gesehen haben!
➡️ Praxis-Tipp: Holen Sie gelbe Benachrichtigungen sofort ab.
16. Rechtskraft
Definition:
Der Zustand, in dem ein gerichtliches Urteil oder ein Beschluss nicht mehr angefochten werden kann.
Einfach erklärt:
Sobald die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind (z. B. Berufung, Revision), ist das Urteil rechtskräftig = endgültig.
Beispiel:
- Urteil: Sie müssen 5.000 € zahlen.
- Berufungsfrist: 1 Monat
- Nach 1 Monat: Urteil ist rechtskräftig → kann vollstreckt werden.
17. Verjährung
Definition:
Der Zeitraum, nach dem eine Forderung nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Einfach erklärt:
Nach einer bestimmten Zeit (meist 3 Jahre) kann der Gläubiger Sie nicht mehr verklagen.
Regelung:
| Art der Forderung | Verjährungsfrist |
|---|---|
| Normale Forderungen (Rechnungen, Kredite) | 3 Jahre (§ 195 BGB) |
| Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) | 30 Jahre (§ 197 BGB) |
| Steuerschulden | 5 Jahre (§ 228 AO) |
Wann beginnt die Verjährung?
Am 31. Dezember des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde.
Beispiel:
Rechnung vom 15. März 2023, fällig am 1. April 2023
→ Verjährung beginnt: 31. Dezember 2023
→ Verjährung endet: 31. Dezember 2026
→ Ab 1. Januar 2027 ist die Forderung verjährt.
Wichtig:
- Verjährung wird gehemmt (pausiert) durch: Mahnbescheid, Klage, Vollstreckungshandlungen
- Sie müssen sich auf Verjährung berufen – sie wirkt nicht automatisch!
18. Abtretung
Definition:
Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen (z. B. Inkasso-Unternehmen).
Einfach erklärt:
Der ursprüngliche Gläubiger (z. B. Telekom) verkauft Ihre Forderung an ein Inkasso-Unternehmen. Das Inkasso wird der neue Gläubiger.
Wichtig:
- Sie müssen über die Abtretung informiert werden.
- Zahlen Sie danach nur noch an das Inkasso – nicht mehr an den ursprünglichen Gläubiger.
Praxis-Tipp:
Lassen Sie sich die Abtretung schriftlich nachweisen (Abtretungsurkunde).
19. Inkasso
Definition:
Unternehmen, das im Auftrag von Gläubigern Forderungen eintreibt.
Einfach erklärt:
Wenn Sie eine Rechnung nicht zahlen, beauftragt der Gläubiger oft ein Inkasso-Unternehmen, das die Forderung eintreibt.
Was darf Inkasso? ✅ Mahnungen schreiben
✅ Mahngebühren verlangen (aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten)
✅ Mit Gerichtsverfahren drohen
Was darf Inkasso NICHT? ❌ Ohne Titel vollstrecken (Konto pfänden)
❌ Sie zu Hause aufsuchen (außer mit Ihrer Erlaubnis)
❌ Beleidigungen, Drohungen
➡️ Achtung vor unseriösem Inkasso! Wie erkenne ich Inkasso-Betrug?
20. Vollstreckbare Ausfertigung
Definition:
Eine beglaubigte Kopie eines Titels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid), die zur Vollstreckung berechtigt.
Einfach erklärt:
Der Gläubiger braucht die vollstreckbare Ausfertigung, um vollstrecken zu können (z. B. Konto pfänden).
Wie bekommt der Gläubiger sie?
Beim Gericht beantragen (ca. 10–20 € Gebühr).
Wichtig:
Steht auf dem Dokument:
„Diese Ausfertigung ist vollstreckbar“ + Siegel des Gerichts.
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C. Zwangsvollstreckung & Pfändung
21. Zwangsvollstreckung
Definition:
Das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine Forderung gegen den Willen des Schuldners durchsetzt.
Einfach erklärt:
Der Gläubiger hat einen Titel (z. B. Urteil) und kann nun:
- Ihr Konto pfänden
- Ihren Lohn pfänden
- Den Gerichtsvollzieher schicken
Voraussetzung:
Der Gläubiger braucht einen vollstreckbaren Titel.
22. Pfändung
Definition:
Beschlagnahme von Vermögen oder Einkommen eines Schuldners durch einen Gläubiger.
Arten:
| Pfändungsart | Was wird gepfändet? |
|---|---|
| Kontopfändung | Guthaben auf Ihrem Konto |
| Lohnpfändung | Ihr Gehalt (beim Arbeitgeber) |
| Sachpfändung | Wertgegenstände (durch Gerichtsvollzieher) |
| Forderungspfändung | Forderungen, die Sie gegen Dritte haben (z. B. ausstehende Mietzahlungen) |
Wichtig:
Nicht alles ist pfändbar – es gibt Pfändungsfreigrenzen (siehe Begriff 24).
23. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
Definition:
Gerichtlicher Beschluss, mit dem ein Gläubiger das Konto oder den Lohn eines Schuldners pfänden lässt.
Einfach erklärt:
Das Gericht erlässt einen PfüB und schickt ihn an:
- Ihre Bank (bei Kontopfändung)
- Ihren Arbeitgeber (bei Lohnpfändung)
Folge:
Die Bank/der Arbeitgeber muss das pfändbare Guthaben/Gehalt an den Gläubiger überweisen.
Was tun?
- P-Konto einrichten (SOFORT – siehe Begriff 31)
- Vollstreckungsschutzantrag stellen (§ 765a ZPO)
- Schuldnerberatung kontaktieren
24. Pfändungsfreibetrag / Pfändungsfreigrenzen
Definition:
Der Betrag, der nicht gepfändet werden darf – um das Existenzminimum zu sichern.
Einfach erklärt:
Selbst wenn Sie Schulden haben, müssen Sie leben können. Deshalb schützt das Gesetz einen Teil Ihres Einkommens.
Pfändungsfreibeträge 2026 (ab 1.7.2025):
| Unterhaltspflichtige Personen | Monatlicher Freibetrag |
|---|---|
| 0 (keine) | 1.555,00 € |
| 1 (z. B. 1 Kind) | 2.140,23 € |
| 2 | 2.466,27 € |
| 3 | 2.792,31 € |
| 4 | 3.118,35 € |
| 5 | 3.444,39 € |
Beispiel:
Nettoeinkommen: 2.000 €, keine Unterhaltspflichten
→ Freibetrag: 1.555 €
→ Pfändbar: 445 €
➡️ Pfändungsrechner: Kanzlei Brandt bietet einen kostenlosen Rechner.
25. Drittschuldner
Definition:
Die Person oder Institution, die dem Schuldner etwas schuldet und bei der der Gläubiger pfändet.
Einfach erklärt:
Bei Kontopfändung: Ihre Bank ist der Drittschuldner.
Bei Lohnpfändung: Ihr Arbeitgeber ist der Drittschuldner.
Ablauf:
- Gläubiger beantragt Pfändung beim Gericht.
- Gericht schickt PfüB an den Drittschuldner (Bank/Arbeitgeber).
- Drittschuldner muss pfändbare Beträge an den Gläubiger überweisen.
26. Gerichtsvollzieher
Definition:
Staatlicher Beamter, der im Auftrag eines Gläubigers Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführt.
Einfach erklärt:
Der Gerichtsvollzieher kann:
- Wertgegenstände pfänden (z. B. Fernseher, Auto)
- Vermögensauskunft abnehmen (früher: Eidesstattliche Versicherung)
- Mit Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung betreten
Was darf er NICHT? ❌ Unpfändbare Gegenstände mitnehmen (§ 811 ZPO – z. B. Bett, Kleidung, ein Handy)
❌ Ohne Durchsuchungsbeschluss in Ihre Wohnung eindringen
➡️ Mehr Infos: Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
27. Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung)
Definition:
Offenlegung aller Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
Einfach erklärt:
Wenn der Gerichtsvollzieher nichts zu pfänden findet, lädt er Sie zu einem Termin ein. Sie müssen alle Konten, Einkommen, Vermögen offenlegen.
Folgen:
- Eintrag ins Schuldnerverzeichnis (3 Jahre öffentlich einsehbar)
- Schufa-Eintrag (erhebliche Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit)
- Gläubiger können gezielt pfänden
Was, wenn ich nicht zum Termin erscheine?
Haftbefehl (§ 802g ZPO) – Sie können bis zu 6 Monate in Erzwingungshaft genommen werden.
➡️ Praxis-Tipp: IMMER zum Termin erscheinen – vorher Schuldnerberatung kontaktieren.
28. Vollstreckungsschutzantrag (§ 765a ZPO)
Definition:
Antrag beim Vollstreckungsgericht, um eine Vollstreckungsmaßnahme (z. B. Pfändung) zu stoppen oder zu beschränken.
Einfach erklärt:
Wenn die Pfändung Ihre Existenz bedroht, können Sie beim Gericht beantragen, dass weniger oder gar nichts gepfändet wird.
Voraussetzungen:
- Die Vollstreckung ist unbillig hart (z. B. Sie können Miete nicht mehr zahlen).
- Sie haben keine andere Möglichkeit, die Notlage zu vermeiden.
Beispiel:
Ihr Konto wird gepfändet, aber Sie brauchen das Geld für lebensnotwendige Medikamente.
→ Antrag auf Freigabe der gepfändeten Beträge.
➡️ Kanzlei Brandt hilft beim Ausfüllen des Antrags.
29. Erinnerung (§ 766 ZPO)
Definition:
Rechtsmittel gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers.
Einfach erklärt:
Wenn der Gerichtsvollzieher etwas falsch gemacht hat (z. B. unpfändbare Gegenstände mitgenommen), können Sie Erinnerung einlegen.
Frist: 2 Wochen nach der Vollstreckungsmaßnahme.
Beispiel:
Gerichtsvollzieher hat Ihren Laptop gepfändet, obwohl dieser nach § 811 ZPO unpfändbar ist (für Bewerbungen nötig).
➡️ Musterschreiben: Erinnerung gegen Gerichtsvollzieher
30. Zwangsversteigerung
Definition:
Gerichtliche Versteigerung einer Immobilie (z. B. Haus, Wohnung) zur Befriedigung von Gläubigern.
Einfach erklärt:
Wenn Sie eine Immobilie besitzen und Schulden nicht zahlen, kann der Gläubiger (meist die Bank) die Zwangsversteigerung beantragen.
Ablauf:
- Gläubiger beantragt Zwangsversteigerung beim Amtsgericht.
- Gerichtlicher Versteigerungstermin wird angesetzt.
- Immobilie wird versteigert (oft unter Verkehrswert).
- Erlös geht an Gläubiger.
Folge:
Sie verlieren Ihre Immobilie – Restschuld kann bleiben (wenn Erlös nicht ausreicht).
➡️ Praxis-Tipp: Bei drohendem Zwangsversteigerung SOFORT Schuldnerberatung kontaktieren – oft ist noch ein freihändiger Verkauf möglich.
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D. P-Konto & Pfändungsschutz
31. P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Definition:
Ein Girokonto, das einen automatischen Pfändungsschutz bietet.
Einfach erklärt:
Auf einem P-Konto sind monatlich 1.560 € (Stand 2026) automatisch vor Pfändung geschützt – auch wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfändet.
Wichtig:
- Jeder hat Anspruch auf ein P-Konto (§ 850k ZPO).
- Die Umwandlung ist kostenlos (BGH-Urteil).
- Die Bank muss Ihr Girokonto innerhalb von 4 Werktagen in ein P-Konto umwandeln.
➡️ Mehr Infos: P-Konto einrichten
32. P-Konto-Freibetrag
Definition:
Der monatliche Betrag, der auf einem P-Konto automatisch vor Pfändung geschützt ist.
Höhe 2026:
- Grundfreibetrag: 1.560 € (ab 1.7.2025: 1.555 €, viele Banken runden auf 1.560 €)
- Erhöhung bei Unterhaltspflichten: + 585 € (1. Person), + 326 € (weitere Personen)
Beispiel:
Sie haben 2 Kinder:
Freibetrag = 1.560 € + 585 € + 326 € = 2.471 €
33. P-Konto-Bescheinigung
Definition:
Offizielles Dokument, mit dem Sie Ihren P-Konto-Freibetrag erhöhen können.
Einfach erklärt:
Wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder Kindergeld erhalten, brauchen Sie eine Bescheinigung, die Ihre Bank akzeptiert.
Wer stellt sie aus? ✅ Jobcenter / Agentur für Arbeit
✅ Familienkasse
✅ Anerkannte Schuldnerberatung (z. B. Kanzlei Brandt)
✅ Rechtsanwälte, Steuerberater
➡️ Kanzlei Brandt stellt P-Konto-Bescheinigungen aus (Tel.: 038203 / 7450 20).
34. Unpfändbare Sozialleistungen
Definition:
Bestimmte Sozialleistungen, die komplett unpfändbar sind.
Liste (§ 54 SGB I, § 850b ZPO):
✅ Kindergeld (komplett unpfändbar, außer für Kindesunterhalt)
✅ Elterngeld (bis zur Höhe des Basiselterngelds)
✅ BAföG
✅ Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe)
✅ Pflegegeld (als Leistung der Pflegeversicherung)
✅ Blindengeld
✅ Schwerbeschädigtenzulage
Wichtig:
Diese Leistungen müssen auf dem P-Konto separat bescheinigt werden.
35. Pfändungstabelle
Definition:
Gesetzliche Tabelle (§ 850c ZPO), die festlegt, wie viel vom Arbeitseinkommen gepfändet werden darf.
Einfach erklärt:
Je nach Nettoeinkommen und Anzahl der Unterhaltspflichten ist ein Teil Ihres Gehalts unpfändbar.
Beispiel (keine Unterhaltspflichten):
| Nettoeinkommen | Unpfändbar | Pfändbar |
|---|---|---|
| 1.500 € | 1.500 € | 0 € |
| 2.000 € | 1.555 € | 445 € |
| 3.000 € | 1.780 € | 1.220 € |
➡️ Pfändungsrechner: www.rain-brandt.de/pfaendungsrechner
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E. Insolvenzverfahren
36. Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Definition:
Gerichtliches Verfahren, bei dem natürliche Personen (Privatpersonen) von ihren Schulden befreit werden.
Einfach erklärt:
Sie geben Ihr pfändbares Einkommen für 3 Jahre ab. Am Ende werden die restlichen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung).
Voraussetzungen:
- Sie sind zahlungsunfähig oder überschuldet.
- Sie haben keine selbstständige Tätigkeit (oder max. 19 Gläubiger).
- Außergerichtlicher Einigungsversuch ist gescheitert (§ 305 InsO).
Ablauf:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch (6 Monate)
- Insolvenzantrag beim Amtsgericht
- Insolvenzeröffnung → Treuhänder wird bestellt
- Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
- Restschuldbefreiung → schuldenfrei
➡️ Mehr Infos: Privatinsolvenz: Ab welcher Schuldenhöhe?
37. Regelinsolvenz
Definition:
Insolvenzverfahren für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen (auch: Firmeninsolvenz).
Unterschied zur Privatinsolvenz:
- Keine 19-Gläubiger-Grenze
- Komplexeres Verfahren (Insolvenzplan, Gläubigerversammlung)
- Restschuldbefreiung ist möglich, aber nicht automatisch
Wann gilt Regelinsolvenz?
- Sie sind/waren selbstständig (auch wenn inzwischen aufgegeben).
- Sie haben mehr als 19 Gläubiger.
- Sie hatten Arbeitnehmer.
38. Insolvenzantrag
Definition:
Antrag beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Einfach erklärt:
Sie (oder Ihr Gläubiger) beantragen beim Gericht, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Unterlagen:
- Gläubigerliste
- Vermögensverzeichnis
- Bescheinigung über gescheiterten Einigungsversuch (§ 305 InsO)
- Einkommensnachweis
Kosten:
Ca. 800–1.500 € (Gerichtskosten + Verwaltergebühr).
Bei ALG II: Stundung möglich (Sie zahlen erst, wenn Sie wieder Einkommen haben).
39. Insolvenzverwalter / Treuhänder
Definition:
Vom Gericht bestellte Person, die Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen verwaltet und an die Gläubiger verteilt.
Einfach erklärt:
Der Treuhänder:
- Zieht Ihr pfändbares Einkommen ein (vom Arbeitgeber).
- Verwertet pfändbare Vermögenswerte (z. B. Auto, Wertgegenstände).
- Verteilt das Geld an die Gläubiger.
Ihre Pflichten:
- Zusammenarbeit mit dem Treuhänder
- Mitteilung bei Änderungen (Umzug, neuer Job, Erbschaft)
- Abgabe des pfändbaren Einkommens
Wichtig:
Bei Verstoß gegen Pflichten kann die Restschuldbefreiung versagt werden.
40. Wohlverhaltensphase
Definition:
Zeitraum von 3 Jahren (seit 2020, früher 6 Jahre), in dem Sie pfändbares Einkommen abgeben und sich wohlverhalten müssen.
Einfach erklärt:
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie:
- Arbeit annehmen (wenn zumutbar)
- Pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben
- Änderungen melden (Wohnsitz, Job, Erbschaft)
- Keine neuen Schulden machen
Folge bei Verstoß:
Restschuldbefreiung wird versagt → Sie bleiben auf Ihren Schulden sitzen.
41. Restschuldbefreiung
Definition:
Erlass aller nicht getilgten Schulden nach Ende der Wohlverhaltensphase (3 Jahre).
Einfach erklärt:
Nach 3 Jahren Privatinsolvenz sind Sie schuldenfrei – auch wenn die Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten haben.
Beispiel:
Schulden: 50.000 €
Gezahlt während Insolvenz: 8.000 € (über 3 Jahre)
Rest (42.000 €) wird erlassen.
Wichtig:
Bestimmte Schulden sind nicht erlassen:
- Vorsätzliche unerlaubte Handlungen (z. B. Betrug)
- Geldstrafen, Bußgelder
- Unterhaltsschulden (nur teilweise)
42. Obliegenheitsverletzung
Definition:
Verstoß gegen die Pflichten während der Wohlverhaltensphase.
Einfach erklärt:
Sie haben Ihre Pflichten verletzt, z. B.:
- Zumutbare Arbeit abgelehnt
- Änderung (Umzug, neuer Job) nicht gemeldet
- Neue Schulden gemacht
- Einkommen verschwiegen
Folge:
Der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger kann die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen (§ 290 InsO).
➡️ Praxis-Tipp: IMMER mit dem Treuhänder kommunizieren – Missverständnisse vermeiden.
43. Insolvenzmasse
Definition:
Das gesamte pfändbare Vermögen eines Schuldners, das im Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt wird.
Einfach erklärt:
Alles, was Sie besitzen und was pfändbar ist, gehört zur Insolvenzmasse:
- Pfändbare Gegenstände (z. B. zweiter Fernseher, Wertgegenstände)
- Pfändbares Einkommen (über Pfändungsfreibetrag)
- Vermögen (Sparbuch, Aktien – außer Altersvorsorge)
Nicht zur Insolvenzmasse gehören:
- Unpfändbare Gegenstände (§ 811 ZPO – z. B. Bett, Kleidung)
- Pfändungsfreibetrag (Einkommen)
- Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge
44. Masseunzulänglichkeit
Definition:
Der Zustand, in dem die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Einfach erklärt:
Sie haben so wenig Vermögen/Einkommen, dass nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens (Gericht + Verwalter) bezahlt werden können.
Folge:
Das Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO).
Was dann?
- Sie erhalten einen Abweisungsbeschluss (Nachweis für Gläubiger: „Hier ist nichts zu holen“).
- Sie können trotzdem Restschuldbefreiung beantragen (§ 287a InsO – vereinfachtes Verfahren).
45. Nachlassinsolvenz
Definition:
Insolvenzverfahren über den Nachlass einer verstorbenen Person.
Einfach erklärt:
Wenn Sie Schulden geerbt haben, können Sie als Erbe die Nachlassinsolvenz beantragen.
Vorteil:
Ihre Haftung ist auf den Nachlass beschränkt – Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.
➡️ Mehr Infos: Schulden vererbt? Was Erben wissen müssen
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F. Sonderbegriffe
46. Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
Definition:
Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei, die Bonitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt.
Einfach erklärt:
Die Schufa speichert Informationen über Ihre Zahlungsmoral:
- Kredite, Konten, Handyverträge
- Zahlungsausfälle, Mahnbescheide, Insolvenzen
Schufa-Score:
Wert zwischen 0 und 100 % – je höher, desto besser Ihre Bonität.
Negative Einträge:
- Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
- Privatinsolvenz (bleibt 3 Jahre nach Restschuldbefreiung gespeichert)
- Vermögensauskunft (ehemals Eidesstattliche Versicherung)
Löschfristen:
- Forderungen: 3 Jahre nach Erledigung
- Insolvenz: 3 Jahre nach Restschuldbefreiung
➡️ Kostenlose Schufa-Auskunft: 1× pro Jahr nach Art. 15 DSGVO.
47. Bürgschaft
Definition:
Vertrag, bei dem sich eine Person (Bürge) verpflichtet, für die Schulden einer anderen Person (Hauptschuldner) einzustehen.
Einfach erklärt:
Wenn Sie eine Bürgschaft unterschreiben (z. B. für den Kredit eines Freundes), haften Sie für dessen Schulden, wenn er nicht zahlt.
Arten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger kann sofort Sie (den Bürgen) in Anspruch nehmen.
- Normale Bürgschaft: Der Gläubiger muss erst beim Hauptschuldner versuchen zu vollstrecken.
Wichtig:
Bürgschaften sind oft existenzbedrohend – unterschreiben Sie NIE unüberlegt!
48. Ratenzahlung / Ratenzahlungsvereinbarung
Definition:
Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, eine Forderung in monatlichen Raten zu begleichen.
Einfach erklärt:
Statt 5.000 € auf einmal zahlen Sie z. B. 24× 208 € monatlich.
Vorteil:
- Vollstreckung wird ausgesetzt (meist).
- Keine weiteren Mahngebühren.
Wichtig:
Vereinbarung schriftlich festhalten – mündliche Zusagen gelten oft nicht.
49. Schuldenbereinigungsplan
Definition:
Vorschlag des Schuldners an die Gläubiger, wie die Schulden (teilweise) beglichen werden sollen.
Einfach erklärt:
Im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 InsO) schlägt eine Schuldnerberatung vor:
- Sie zahlen z. B. 30 % der Schulden in Raten.
- Der Rest wird erlassen.
Voraussetzung:
Alle Gläubiger müssen zustimmen.
Beispiel:
Schulden: 20.000 €
Plan: 6.000 € in 24 Raten à 250 €
→ 14.000 € Erlass
50. Fiktives Einkommen (§ 295a InsO)
Definition:
Anrechnung eines theoretischen Einkommens bei Selbstständigen in der Privatinsolvenz, auch wenn sie tatsächlich weniger verdienen.
Einfach erklärt:
Wenn Sie während der Insolvenz selbstständig bleiben, wird oft ein fiktives Einkommen (z. B. 1.500 €/Monat) angesetzt – auch wenn Sie real weniger verdienen.
Ziel:
Verhindern, dass Selbstständige sich arm rechnen und nichts zahlen.
Wichtig:
Seit 2021 ist die Regelung strenger geworden – Schuldnerberatung hilft bei Argumentation.
Zusammenfassung: Die 10 wichtigsten Begriffe im Überblick
| Begriff | Was bedeutet das? | Was tun? |
|---|---|---|
| Mahnbescheid | Gerichtliche Zahlungsaufforderung | Widerspruch innerhalb 2 Wochen (wenn unberechtigt) |
| Vollstreckungsbescheid | Titel → Gläubiger kann vollstrecken | Einspruch innerhalb 2 Wochen oder P-Konto einrichten |
| Pfändung | Beschlagnahme von Konto/Lohn/Gegenständen | P-Konto SOFORT einrichten (4-Tage-Frist!) |
| P-Konto | Schutz von 1.560 €/Monat | Bei Ihrer Bank kostenlos beantragen |
| Gerichtsvollzieher | Vollstreckt vor Ort (Sachpfändung) | Tür öffnen, Rechte kennen, unpfändbare Gegenstände benennen |
| Vermögensauskunft | Offenlegung aller Vermögensverhältnisse | IMMER zum Termin erscheinen (sonst Haftbefehl!) |
| Privatinsolvenz | 3 Jahre Wohlverhalten → schuldenfrei | Schuldnerberatung kontaktieren, Einigungsversuch starten |
| Restschuldbefreiung | Erlass aller Schulden nach 3 Jahren | Pflichten einhalten (Arbeit, Mitteilungen, kein Verstoß) |
| Schufa | Bonitätsdatenbank | Kostenlose Auskunft einholen, Löschung prüfen |
| Verjährung | Nach 3 Jahren (meist) nicht mehr einklagbar | Sich auf Verjährung berufen (nicht automatisch!) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist der Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid?
Mahnung: Private Zahlungsaufforderung des Gläubigers (z. B. Brief, E-Mail).
Mahnbescheid: Gerichtliches Dokument (gelbes Formular vom Amtsgericht).
2. Kann ich einen Mahnbescheid einfach ignorieren?
Nein! Wenn Sie nicht reagieren, wird nach 2 Wochen ein Vollstreckungsbescheid erlassen → Gläubiger kann sofort vollstrecken.
3. Was bedeutet „Titel“?
Ein Titel ist ein gerichtliches Dokument (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid), das dem Gläubiger erlaubt, zu vollstrecken (Konto pfänden, Gerichtsvollzieher).
4. Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
3 Jahre (seit 2020). Früher: 6 Jahre.
5. Kann ich mit ALG II eine Privatinsolvenz durchlaufen?
Ja. Die Gerichtskosten können gestundet werden (Sie zahlen erst, wenn Sie wieder Einkommen haben).
6. Was kostet ein P-Konto?
Nichts. Die Umwandlung ist kostenlos (BGH-Urteil, XI ZR 260/12).
7. Welche Schulden werden bei Restschuldbefreiung NICHT erlassen?
- Vorsätzliche unerlaubte Handlungen (z. B. Betrug)
- Geldstrafen, Bußgelder
- Unterhaltsschulden (nur teilweise)
8. Kann ich während der Privatinsolvenz arbeiten?
Ja. Sie müssen sogar arbeiten (wenn zumutbar). Das pfändbare Einkommen (über Freibetrag) geht an den Treuhänder.
9. Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz?
Privatinsolvenz: Für Privatpersonen (max. 19 Gläubiger, keine Selbstständigkeit).
Regelinsolvenz: Für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen.
10. Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag gespeichert?
- Forderungen: 3 Jahre nach Erledigung
- Insolvenz: 3 Jahre nach Restschuldbefreiung
- Vermögensauskunft: 3 Jahre
