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Schulden bei der Krankenkasse – Was tun bei Beitragsrückständen?Informationen für Selbstständige und ehemals Versicherte


Schulden bei der Krankenkasse sind kein Einzelfall – insbesondere Selbstständige und ehemals freiwillig Versicherte geraten schnell in eine Abwärtsspirale aus Beitragsschulden, Mahnungen und Säumniszuschlägen. Die Folge: Eine medizinische Versorgung ist nur noch im Notfall möglich, die finanzielle Belastung wächst täglich und die Schuldenlast wird zur existenziellen Bedrohung. Doch es gibt Auswege – wir zeigen Ihnen, wie Sie wieder handlungsfähig werden.


Warum entstehen Schulden bei der Krankenkasse?

Gerade Selbstständige sind von Beitragsschulden betroffen. Wer nicht regelmäßig Einkommen erwirtschaftet, kann die hohen Mindestbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen oft nicht mehr zahlen. Bei ehemaligen Mitgliedern läuft die Beitragspflicht in bestimmten Fällen sogar weiter, obwohl kein Versicherungsschutz mehr besteht – etwa nach dem Ende einer Selbstständigkeit oder bei fehlender Meldung an die Kasse.

Häufige Ursachen:

  • Zu hohe Beiträge im Verhältnis zum Einkommen
  • Fehlende Meldung nach Aufgabe der Selbstständigkeit
  • Keine rechtzeitige Umstellung auf ALG II oder Familienversicherung
  • Fehlende Reaktion auf Mahnungen und Bescheide


Die Folgen: Beitragsrückstände und Säumniszuschläge

Wer nicht zahlt, erhält schnell Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen. Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat der offenen Beiträge treiben die Schulden weiter in die Höhe. Die Krankenkasse kann auch Kontopfändungen oder Vollstreckungen beim Finanzamt veranlassen. Besonders brisant: Trotz Schulden besteht weiterhin eine Versicherungspflicht – aber nur für Notfallbehandlungen wird gezahlt. Vorsorge, Medikamente und reguläre Arztbesuche bleiben oft unbezahlt.


Gibt es einen Schuldenerlass oder eine Lösung?

Ja – es gibt rechtliche und außergerichtliche Wege, um Krankenkassenschulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Die wichtigsten Ansätze:

1. Stundung oder Ratenzahlung verhandeln

Mit professioneller Unterstützung lassen sich häufig Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren – selbst wenn die Kasse dies zunächst ablehnt.

2. Beitragsnachberechnung prüfen

Oft wurde der Beitrag zu hoch berechnet – etwa weil das Einkommen falsch geschätzt wurde. Eine rückwirkende Korrektur kann Schulden massiv senken.

3. Säumniszuschläge erlassen lassen

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Erlass der Zuschläge möglich – insbesondere, wenn Zahlungsunfähigkeit glaubhaft gemacht wird.

4. Insolvenzverfahren nutzen

Bei besonders hohen Schulden kann ein Insolvenzverfahren helfen – etwa über ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder eine Insolvenzplanlösung. In vielen Fällen sind auch Krankenkassen bereit, einem Vergleich zuzustimmen.


Schulden bei der Krankenkasse – Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Mahnungen ignorieren
  • Ohne rechtliche Beratung mit der Krankenkasse verhandeln
  • Hoffen, dass sich das Problem von selbst löst

Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, die Forderungen zu reduzieren oder zu stoppen. Aber: Mit der richtigen Strategie können auch hohe Beitragsschulden gelöst werden.


Lassen Sie sich professionell beraten – anonym, diskret und unverbindlich

Unsere Kanzlei ist auf Schuldenregulierung und Sozialversicherungsrecht spezialisiert. Wir helfen seit Jahren Selbstständigen, ehemals Versicherten und Betroffenen mit Krankenkassenschulden dabei, ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.

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Gemeinsam finden wir eine Lösung – damit Sie sich wieder auf Ihre Gesundheit und Ihre Zukunft konzentrieren können.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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