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SCHUFA Urteil – OLG Köln: SCHUFA-Speicherung von erledigten Einträgen rechtswidrig – Neue Hoffnung für Betroffene

Aktuelles Urteil des OLG Köln vom April 2025

SCHUFA Urteil – OLG Köln: SCHUFA-Speicherung von erledigten Einträgen rechtswidrig – Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat im April 2025 entschieden, dass die pauschale Speicherung von erledigten Einträgen durch die SCHUFA über drei Jahre hinaus gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Das Gericht betonte, dass die fortgesetzte Speicherung ohne individuelle Prüfung der Notwendigkeit nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern und eröffnet neue Möglichkeiten, unberechtigte SCHUFA-Einträge löschen zu lassen.​

EuGH-Entscheidung als Grundlage

Bereits im Dezember 2023 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die pauschale Dreijahresfrist der SCHUFA wurde als unverhältnismäßig angesehen. Das aktuelle Urteil des OLG Köln folgt dieser Linie und setzt neue Maßstäbe für die Bewertung der Speicherfristen von Restschuldbefreiungen.​

SCHUFA plant Rechtsmittel – dennoch gute Chancen für Betroffene

Obwohl die SCHUFA angekündigt hat, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, sehen wir aufgrund der klaren Rechtsprechung des EuGH und des OLG Köln gute Erfolgsaussichten für Betroffene. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte weiterhin die Rechte der Verbraucher stärken und die SCHUFA zu einer individuellen Prüfung der Speicherfristen verpflichten werden.​

Handeln Sie jetzt – wir unterstützen Sie

Handeln Sie, wenn Ihre Restschuldbefreiung bereits vorliegt und dennoch ein entsprechender SCHUFA-Eintrag besteht. Bitte beachten Sie, dass Verfahren gegen die SCHUFA beim Landgericht eingereicht werden müssen und Anwaltszwang besteht. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und übernehmen gerne die Durchsetzung Ihrer Rechte.​

📞 Kontaktieren Sie uns unter 038203 – 74 50 0
oder senden Sie uns Ihre Daten zur Prüfung.​


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