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SCHUFA-Eintrag löschen lassen – So hilft Ihnen Schuldnerberatung Brandt

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr finanzielles Leben haben – von abgelehnten Krediten bis hin zu Schwierigkeiten bei Mietverträgen. Doch nicht jeder Eintrag ist berechtigt oder dauerhaft bindend. Bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt helfen wir Ihnen, fehlerhafte oder unzulässige SCHUFA-Einträge löschen zu lassen und Ihre Bonität wiederherzustellen.

Wann können Sie einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Löschung eines SCHUFA-Eintrags, wenn:

  • Der Eintrag unzutreffend oder veraltet ist,
  • Die Forderung längst beglichen wurde,
  • Kein gültiger Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) mehr existiert,
  • Die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist (meist nach drei Jahren),
  • Der Eintrag ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung erfolgte.

Oft wissen Betroffene nicht, dass sie gute Chancen haben, gegen negative Einträge erfolgreich vorzugehen. Wir prüfen für Sie, ob die Eintragungen rechtmäßig sind und setzen Ihre Löschungsansprüche konsequent durch.

Ablauf SCHUFA-Eintrag löschen lassen

  1. Datenabfrage: Wir fordern zunächst eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA an.
  2. Prüfung: Unsere Experten analysieren die Einträge auf ihre Rechtmäßigkeit.
  3. Löschungsverlangen: Unberechtigte oder veraltete Einträge werden gegenüber der SCHUFA und den einmeldenden Unternehmen zur Löschung angemahnt.
  4. Durchsetzung: Sollte keine freiwillige Löschung erfolgen, setzen wir Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

Warum Schuldnerberatung Brandt?

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Inkassorecht und Datenschutz bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Begleitung. Wir kennen die Tricks der Datenunternehmen und setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein – transparent, effizient und zielgerichtet.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage
  • Kompetente Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der SCHUFA und anderen Auskunfteien

Wichtig: Jeder Tag zählt. Je schneller unberechtigte Einträge gelöscht werden, desto früher verbessern Sie Ihre Bonität und Ihre Chancen auf Kredite oder Mietverträge.


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung:

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
🌐 Weitere Informationen finden Sie unter: www.rain-brandt.de


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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