SCHUFA-Eintrag löschen 2025: Ihre Möglichkeiten bei der Schuldnerberatung Brandt
Negative SCHUFA-Einträge können Ihre finanzielle Zukunft massiv beeinträchtigen. Einträge beeinflussen Kreditchancen, Mietverträge und sogar Jobbewerbungen. Daher ist es wichtig zu wissen, wann und wie Sie einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen können – insbesondere mit Blick auf die wichtigen Änderungen ab 2025.
Unsere Experten der Schuldnerberatung Brandt helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und veraltete oder unzulässige Einträge löschen zu lassen.
Was ändert sich 2025 bei der SCHUFA-Löschung?
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Fristen für die Speicherung erledigter Forderungen bei Auskunfteien wie der SCHUFA.
Die zentrale Neuerung: Erledigte Forderungen (z. B. nach vollständiger Zahlung) müssen nach spätestens 6 Monaten gelöscht werden.
Bisher waren es 3 Jahre!
Damit verbessert sich der Verbraucherschutz erheblich – Verbraucher sollen schneller von ihrer finanziellen Rehabilitation profitieren.
Wichtig:
- Die verkürzte Löschfrist von 6 Monaten gilt nur für erledigte Forderungen ab 2025.
- Ältere Forderungen, die vor 2025 beglichen wurden, unterliegen zunächst noch der alten 3-Jahres-Frist, es sei denn, die SCHUFA entscheidet sich freiwillig für eine frühere Löschung.
Neu eingeführt wird zudem:
Wer eine Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erhält, profitiert künftig von einer Löschung spätestens 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
Was bedeutet die 18-Monatsfrist?
Zusätzlich neu ist die 18-Monatsfrist für bestimmte Datenarten:
Positive Vertragsdaten (z. B. ordnungsgemäß bediente Kredite) dürfen von Auskunfteien höchstens 18 Monate gespeichert werden, wenn keine weitere Geschäftsbeziehung besteht.
Das Ziel: Eine transparente und aktuelle Datenbasis, die nicht länger als nötig negative Auswirkungen hat.
Unsere Leistungen: SCHUFA-Eintrag prüfen und löschen lassen
Als erfahrene Kanzlei prüfen wir:
- ob Ihre Einträge noch rechtmäßig gespeichert sind,
- welche Einträge 2025 vorzeitig gelöscht werden können,
- und ob Schadenersatzansprüche gegen Auskunfteien bestehen.
Wichtig: Eine unrechtmäßige Weigerung zur Löschung können wir für Sie gerichtlich durchsetzen. Sie haben ein Recht auf ein korrektes und aktuelles SCHUFA-Profil!
👉 Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Schuldnerberatung Brandt! Wir beraten Sie bundesweit schnell und unkompliziert.
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