Wer sich im Jahr 2024 scheiden lassen möchte, steht früher oder später vor einer wichtigen Frage: Was kostet die Scheidung – und wer zahlt das alles? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Scheidungskosten zusammensetzen, welche Beträge realistisch sind und wie Sie unnötige Ausgaben vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei mit einer transparenten Berechnung und rechtssicheren Beratung durch erfahrene Scheidungsanwälte.
🔎 Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Kosten einer Scheidung ergeben sich in erster Linie aus dem Verfahrenswert – auch „Streitwert“ genannt. Dieser Wert wird vom Familiengericht auf Basis verschiedener Faktoren festgelegt und dient als Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten.
Die wichtigsten Einflussgrößen:
Nettoeinkommen beider Ehepartner
Beide Parteien müssen ihr monatliches Nettoeinkommen offenlegen. Die Summe der Nettoeinkommen multipliziert mit drei ergibt in der Regel den Ausgangs-Verfahrenswert.Kinderfreibeträge
Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird ein pauschaler Abzug vom Gesamteinkommen vorgenommen (meist 250–400 € pro Kind).Vermögenswerte
Immobilien, Sparkonten, Fahrzeuge oder andere Vermögenswerte können den Verfahrenswert erhöhen – oder bei gütlicher Einigung unberücksichtigt bleiben.Versorgungsausgleich
Ein durchzuführender Rentenausgleich (z. B. bei gesetzlichen oder betrieblichen Renten) erhöht den Verfahrenswert um pauschal 10 % je Rentenanrecht.
Beispiel: Zwei Ehepartner mit je 2.000 € netto → 4.000 € x 3 = Verfahrenswert 12.000 €
Versorgungsausgleich → ca. 13.200 € Gesamtwert
⚖️ Welche Anwalts- und Gerichtskosten fallen 2024 an?
📌 Anwaltskosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Die Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt. Je nach Verfahrenswert entstehen folgende Hauptpositionen:
Verfahrensgebühr (§ 13 RVG)
Für die anwaltliche Vertretung im ScheidungsverfahrenTerminsgebühr (§ 15 RVG)
Für die Teilnahme am GerichtsterminAuslagenpauschale & Mehrwertsteuer
20 € pauschal + 19 % Umsatzsteuer auf das Honorar
📌 Gerichtskosten
Das Familiengericht verlangt je nach Verfahrenswert einen pauschalierten Betrag, der in der Regel vorab eingezahlt werden muss, damit die Scheidung überhaupt durchgeführt wird.
📊 Beispielrechnung: Was kostet eine Scheidung in der Praxis?
Fallkonstellation | Verfahrenswert | Anwaltskosten* | Gerichtskosten | Gesamtkosten pro Person |
---|---|---|---|---|
Einvernehmliche Scheidung | 13.500 € | ca. 2.159,85 € | 648,00 € | ca. 1.403,93 € |
Strittige Scheidung (2 Anwälte) | 13.500 € | je ca. 2.159,85 € | 648,00 € | ca. 2.483,85 € |
* inkl. MwSt. & Pauschalen, ohne zusätzliche Streitpunkte wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich
🧾 Wer trägt die Kosten der Scheidung?
Anwaltskosten: Derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, muss die Kosten seines eigenen Anwalts tragen.
Gerichtskosten: Diese werden in der Regel hälftig geteilt.
Zwei Anwälte notwendig? Nur bei streitigen Scheidungen. Bei einvernehmlicher Trennung reicht ein gemeinsamer Anwalt.
💡 Tipps: So können Sie Scheidungskosten senken
✅ Einvernehmliche Einigung: Nur ein Anwalt erforderlich → Kostenersparnis
✅ Außergerichtliche Klärung von Streitpunkten wie Unterhalt oder Vermögen
✅ Prozesskostenhilfe beantragen bei geringem Einkommen
Hier erfahren Sie, wie das Scheidungsverfahren genau abläuft →
🤔 Häufige Fragen zu Scheidungskosten (FAQ)
Muss ich mir einen Anwalt nehmen?
Ja. In Deutschland besteht Anwaltszwang für Scheidungen. Ohne anwaltlichen Antrag ist keine Scheidung möglich.
Was passiert, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?
Dann können Sie Prozesskostenhilfe, im Familienrecht heisst es Verfahrenskostenhilfe, beantragen. Gerne prüfen wir Ihre Voraussetzungen und helfen bei der Antragstellung.
Können die Kosten auch später gezahlt werden?
In Ausnahmefällen ja – etwa über Ratenzahlung bei Prozesskostenhilfe oder durch Vereinbarung mit Ihrem Anwalt.
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Sie möchten genau wissen, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen? Unsere erfahrene Kanzlei für Familienrecht bietet Ihnen eine transparente und rechtsverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Scheidungskosten – individuell und auf Ihre Situation zugeschnitten.
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Rechtsanwältin Caroline Brandt, Fachanwältin für Familienrecht.