Scheidung nur mit Anwalt – Eine Scheidung ist nie leicht – emotional nicht, finanziell nicht, rechtlich schon gar nicht. Viele Ehepaare stehen irgendwann an dem Punkt, an dem eine Trennung unausweichlich wird. Doch was viele nicht wissen: Eine Scheidung in Deutschland ist nur mit einem Anwalt möglich. Ohne juristische Vertretung geht nichts. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, welche Rolle der Scheidungsanwalt spielt, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Inhalt
- Warum ist ein Anwalt für die Scheidung gesetzlich vorgeschrieben?
- Welche Aufgaben übernimmt ein Scheidungsanwalt?
- Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens – Schritt für Schritt
- Welche Unterlagen braucht man für die Scheidung?
- Trennungsjahr – Pflicht oder Ausnahme?
- Einvernehmliche vs. streitige Scheidung – Unterschiede und Folgen
- Scheidungskosten: Mit diesen Ausgaben müssen Sie rechnen
- Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das wirklich?
- Warum ein erfahrener Scheidungsanwalt vor Ort so wichtig ist
- Kanzlei Brandt – Ihr Scheidungsanwalt in Bad Doberan
1. Warum ist ein Anwalt für die Scheidung gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland regelt § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen), dass ein Scheidungsantrag ausschließlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden darf. Das bedeutet: Selbst wenn beide Ehepartner sich über alles einig sind, mindestens einer muss anwaltlich vertreten sein, sonst ist eine Scheidung nicht möglich.
Die anwaltliche Vertretung soll sicherstellen, dass die rechtlichen Interessen gewahrt und keine einseitigen oder fehlerhaften Entscheidungen getroffen werden. Besonders bei Scheidungsfolgen wie Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung ist professionelle Beratung unerlässlich.
2. Welche Aufgaben übernimmt ein Scheidungsanwalt?
Ein Scheidungsanwalt begleitet Sie durch das gesamte Verfahren und übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Prüfung der Voraussetzungen für die Scheidung
- Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht
- Kommunikation mit dem Gericht und dem Anwalt der Gegenseite
- Beratung zu Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Versorgungsausgleich
- Vertretung im Scheidungstermin
Ein erfahrener Anwalt erkennt auch frühzeitig mögliche Streitpunkte und hilft dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden – was Zeit, Nerven und Geld spart.
3. Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens – Schritt für Schritt
- Trennung der Eheleute: Voraussetzung für jede Scheidung ist das Trennungsjahr.
- Beauftragung eines Anwalts: Mindestens ein Ehepartner benötigt einen Rechtsanwalt.
- Einreichung des Scheidungsantrags: Der Anwalt reicht beim Familiengericht den Antrag ein.
- Zustellung an den Ehepartner: Das Gericht übermittelt den Antrag an den anderen Partner.
- Versorgungsausgleich: Das Gericht prüft die Rentenanwartschaften beider Parteien.
- Scheidungstermin: Beide Parteien erscheinen vor dem Familienrichter.
- Scheidungsbeschluss: Das Gericht spricht die Scheidung aus.
- Rechtskraft: Nach Ablauf der Beschwerdefrist (1 Monat) wird die Scheidung rechtskräftig.
Dauer: Im Idealfall ca. 4–8 Monate, bei streitiger Scheidung deutlich länger.
4. Welche Unterlagen braucht man für die Scheidung?
Für die Einleitung des Scheidungsverfahrens benötigen Sie folgende Dokumente:
- Heiratsurkunde (beglaubigt)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- ggf. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Rentenversicherungsnummern beider Partner (für den Versorgungsausgleich)
Ihr Anwalt hilft Ihnen, die vollständige Dokumentation zusammenzustellen und rechtzeitig beim Gericht einzureichen.
5. Trennungsjahr – Pflicht oder Ausnahme?
Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1565 BGB) und Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung. Es soll den Ehepartnern die Möglichkeit geben, über eine Versöhnung nachzudenken.
Ausnahme: In Härtefällen (z. B. bei Gewalt, massiver Demütigung) kann das Gericht auf das Trennungsjahr verzichten und eine „Blitzscheidung“ ermöglichen. Diese Ausnahme ist jedoch selten und bedarf eindeutiger Beweise.
6. Einvernehmliche vs. streitige Scheidung – Unterschiede und Folgen
Einvernehmliche Scheidung:
- Beide Partner sind sich einig
- Nur ein Anwalt nötig
- Deutlich günstiger
- Schneller Abschluss möglich
Streitige Scheidung:
- Uneinigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen
- Beide Seiten haben Anwalt
- Gericht muss über einzelne Punkte entscheiden
- Längeres und teureres Verfahren
👉 Tipp: Je mehr Sie im Vorfeld regeln, desto einfacher wird das Verfahren. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
7. Scheidungskosten: Mit diesen Ausgaben müssen Sie rechnen
Die Kosten setzen sich aus dem Verfahrenswert (Streitwert), den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen.
Beispielrechnung:
- Nettoeinkommen beider Partner zusammen: 3.000 € monatlich
- Verfahrenswert mit Versorgungsausgleich: ca. 12.600 €
- Anwaltskosten: ca. 1.600–2.000 €
- Gerichtskosten: ca. 500 €
- Gesamtkosten: ca. 2.100–2.500 €
Bei einvernehmlicher Scheidung und nur einem Anwalt können sich beide die Kosten teilen. In vielen Fällen ist auch Verfahrenskostenhilfe (VKH) möglich – Ihr Anwalt berät Sie dazu.
8. Scheidung mit nur einem Anwalt – geht das wirklich?
Ja, aber nur wenn sich beide Ehepartner über alle Scheidungsfolgen einig sind. Dann kann ein Anwalt den Antrag einreichen, und der andere stimmt dem einfach zu. Wichtig: Der zweite Partner hat dann keinen eigenen Rechtsbeistand – der Anwalt darf nicht beide vertreten.
👉 Für komplexe Fälle (Kinder, Vermögen, Immobilien) empfiehlt sich immer eine eigene anwaltliche Beratung für beide Seiten.
9. Warum ein erfahrener Scheidungsanwalt vor Ort so wichtig ist
Ein Anwalt, der sich mit dem zuständigen Familiengericht auskennt, bietet entscheidende Vorteile:
- Kennt regionale Gepflogenheiten der Richter
- Kurze Wege zur Kanzlei
- Persönliche Beratung möglich
- Schnelle Kommunikation
In Bad Doberan, Rostock und Umgebung ist die Kanzlei Brandt ein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Scheidung, Trennung und Unterhalt.
10. Kanzlei Brandt – Ihr Scheidungsanwalt in Bad Doberan
Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie zuverlässig, diskret und kompetent bei allen Fragen zum Scheidungsverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – ob bei einer einvernehmlichen oder einer streitigen Scheidung.
- Persönliche Beratung vor Ort in Bad Doberan
- Langjährige Erfahrung im Familienrecht
- Unterstützung bei Verfahrenskostenhilfe
- Schnelle Terminvergabe und klare Kommunikation
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👉 Scheidungsratgeber auf rain-brandt.de
🔗 Externer Link zur regionalen Kanzleisuche:
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