Was Sie von Rostock bis zur Seenplatte jetzt wissen müssen
Eine Trennung ist eine der belastendsten Situationen im Leben. Neben der emotionalen Achterbahnfahrt türmt sich ein Berg aus organisatorischen und rechtlichen Fragen auf. Wo fange ich an? Was muss ich beachten? Welche Fehler darf ich auf keinen Fall machen?
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern leben und vor dieser Herausforderung stehen, sind Sie nicht allein. Dieser Leitfaden soll Ihnen als erste Orientierung dienen und Ihnen Schritt für Schritt den Weg durch den Prozess der Scheidung in M-V aufzeigen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die nötige Klarheit, um die ersten, wichtigen Entscheidungen richtig zu treffen.
1. Der erste und wichtigste Schritt: Das Trennungsjahr
Vor jeder Scheidung hat der Gesetzgeber das Trennungsjahr gesetzt. Diese Phase soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Entscheidung zu überdenken. In der Praxis ist sie die zwingende Voraussetzung, um den Scheidungsantrag stellen zu können.
- Was bedeutet „Trennung“? Die Trennung muss eine „Trennung von Tisch und Bett“ sein. Das bedeutet, Sie führen keinen gemeinsamen Haushalt mehr. Dies kann durch den Auszug eines Partners geschehen oder, falls das nicht möglich ist, auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Dann müssen die Lebensbereiche aber klar getrennt sein: getrennte Schlafzimmer, getrenntes Einkaufen, Kochen und Waschen.
- Der Trennungszeitpunkt ist entscheidend: Halten Sie das Datum der Trennung unbedingt schriftlich fest, zum Beispiel in einer kurzen E-Mail an den Partner. Dieses Datum ist der Startpunkt für das Trennungsjahr und für viele finanzielle Ansprüche wie den Trennungsunterhalt.
Praxis-Tipp für M-V: Organisationen wie die Caritas oder die Diakonie bieten in vielen Städten wie Schwerin, Rostock oder Neubrandenburg kostenfreie oder kostengünstige Paar- und Trennungsberatung an. Diese können helfen, die Kommunikation in dieser schwierigen Phase zu erleichtern.
2. Welches Gericht ist zuständig? Ihr Weg zum Familiengericht in M-V
Der Scheidungsantrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mehrere Amtsgerichte, die als Familiengerichte fungieren. Die Zuständigkeit regelt sich wie folgt:
- Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, ist das Amtsgericht am Wohnort der Kinder zuständig.
- Gibt es keine minderjährigen Kinder, ist das Gericht am Ort Ihrer letzten gemeinsamen Wohnung zuständig, sofern einer von Ihnen dort noch wohnt.
- Trifft beides nicht zu, ist der Wohnort des Partners maßgeblich, bei dem der Antrag nicht eingereicht wird.
Die wichtigsten Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern sind unter anderem:
- Amtsgericht Rostock
- Amtsgericht Schwerin
- Amtsgericht Neubrandenburg
- Amtsgericht Stralsund
- Amtsgericht Güstrow
- Amtsgericht Waren (Müritz)
- Amtsgericht Pasewalk
3. Der Scheidungsantrag: Ohne Anwalt geht es nicht
In Deutschland herrscht bei Scheidungen „Anwaltszwang“. Das bedeutet, mindestens der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, muss von einem Anwalt vertreten werden. Der andere Partner kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, was aber nur bei einer absolut einvernehmlichen Scheidung ohne Streitpunkte ratsam ist.
Ihr Anwalt reicht den Scheidungsantrag für Sie beim zuständigen Familiengericht ein. Danach werden die Anträge dem anderen Partner zugestellt.
4. Die „Folgesachen“: Was das Gericht automatisch oder auf Antrag klärt
Mit der Scheidung werden oft weitere Punkte, die sogenannten Folgesachen, geregelt.
- Versorgungsausgleich (automatisch): Das Gericht teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche (gesetzliche Rente, Betriebsrenten etc.) fair zwischen beiden Partnern auf. Dies geschieht von Amts wegen, außer die Ehe dauerte weniger als drei Jahre oder es gibt einen wirksamen notariellen Verzicht.
- Kindesunterhalt & Sorgerecht (auf Antrag): Können Sie sich nicht einigen, wer für die Kinder Unterhalt zahlt oder wie das Sorge- und Umgangsrecht gestaltet wird, entscheidet das Gericht auf Antrag. Die Höhe des Unterhalts orientiert sich an der „Düsseldorfer Tabelle“.
- Zugewinnausgleich (auf Antrag): Haben Sie keinen Ehevertrag, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung kann der Partner, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleich fordern. Dies ist oft der komplexeste Punkt, gerade wenn Immobilien oder ein Unternehmen im Spiel sind.
- Ehegattenunterhalt (auf Antrag): Hier wird zwischen Trennungsunterhalt (für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung) und nachehelichem Unterhalt unterschieden.
5. Der Scheidungstermin: Meist kürzer als gedacht
Der finale Scheidungstermin vor Gericht ist in der Regel nicht-öffentlich und dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung oft nur 15 bis 30 Minuten. Das Gericht prüft, ob das Trennungsjahr vollzogen ist und beide Partner die Scheidung wollen. Die Anwälte bestätigen die Anträge. Am Ende spricht der Richter den Scheidungsbeschluss aus.
6. Die Kosten: Womit müssen Sie rechnen?
Die Kosten für eine Scheidung (Gerichts- und Anwaltsgebühren) richten sich nach dem sogenannten „Verfahrenswert“. Dieser wird anhand des Nettoeinkommens beider Partner und der Anzahl der zu regelnden Folgesachen berechnet.
Wichtiger Hinweis: Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Im Falle einer Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise.
Ihr nächster Schritt
Der Weg durch eine Scheidung mag komplex erscheinen, aber mit der richtigen anwaltlichen Begleitung wird er klar und beherrschbar. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
In der Kanzlei Brandt sind wir auf das Familienrecht spezialisiert und haben unzählige Mandanten aus ganz Mecklenburg-Vorpommern sicher durch ihre Scheidung begleitet. Wir verstehen Ihre Sorgen und setzen uns mit Erfahrung und Empathie für Ihre Interessen ein.
Vereinbaren Sie jetzt einen ersten Beratungstermin, um Ihre persönliche Situation zu besprechen. Rufen Sie uns an unter 038203 / 74 50 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind an Ihrer Seite.

