Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Scheidung in der Landwirtschaft in M-V: Wie Hof, Land und Tiere im Familienrecht behandelt werden

Eine besondere Herausforderung

Die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Viele Höfe sind seit Generationen in Familienbesitz und stellen nicht nur die Lebensgrundlage, sondern auch ein Stück Identität dar. Doch was passiert mit dem Hof, den Tieren und dem Land, wenn die Ehe der Hofbesitzer scheitert?

Eine Scheidung in der Landwirtschaft ist eine der komplexesten und emotional belastendsten Scheidungen überhaupt. Es geht nicht nur um die Aufteilung von Vermögen, sondern oft um die Existenzgrundlage und das Lebenswerk einer Familie.

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen, wenn Sie sich als Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern scheiden lassen.

1. Der Hof im Zugewinnausgleich: Wie wird der Wert ermittelt?

Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (und das tun die meisten Paare, die keinen Ehevertrag haben), wird der Wert des Hofes bei der Scheidung berücksichtigt.

So funktioniert der Zugewinnausgleich:

  1. Es wird der Wert des Hofes zum Zeitpunkt der Heirat ermittelt (Anfangsvermögen).
  2. Es wird der Wert des Hofes zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt (Endvermögen).
  3. Die Differenz zwischen diesen Werten ist der Zugewinn.
  4. Dieser Zugewinn wird zwischen den Partnern ausgeglichen, wenn einer von Ihnen einen höheren Zugewinn hat als der andere.

Die Bewertung des Hofes ist oft der Knackpunkt:

  • Verkehrswert vs. Hofeswert: In der Landwirtschaft wird oft zwischen dem Verkehrswert (dem Preis, der bei einem Verkauf am Markt erzielt werden könnte) und dem Hofeswert (dem Wert, den der Hof für die Familie hat) unterschieden. In M-V gibt es keine klassische Höfeordnung wie in anderen Bundesländern, was die Bewertung noch komplexer macht.
  • Besonderheiten in M-V: Die landwirtschaftlichen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern sind oft geprägt von großen Flächen und gemischten Betrieben. Die Bewertung muss die Besonderheiten der Region berücksichtigen.
  • Schulden: Die Schulden, die auf dem Hof lasten (z.B. Kredite für Maschinen oder Stallbauten), werden vom Wert abgezogen.

2. Die drei Optionen: Was passiert mit dem Hof nach der Scheidung?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie mit dem Hof umgehen können:

  1. Verkauf des Hofes: Der Hof wird verkauft und der Erlös wird aufgeteilt. Das ist aber oft keine realistische Option, da Höfe in Familienbesitz sind und nicht einfach verkauft werden können.
  2. Ein Partner übernimmt den Hof: Ein Partner kauft den anderen aus. Dafür muss der Wert des Hofes ermittelt werden und der übernehmende Partner muss die Finanzierung sicherstellen. Das ist oft die bevorzugte Lösung, um den Hof in der Familie zu halten.
  3. Weiternutzung als Miteigentümer: In seltenen Fällen bleibt der Hof im gemeinsamen Eigentum und wird weiter gemeinsam genutzt. Das ist aber nur sinnvoll, wenn beide Partner wirklich kooperieren können.

3. Die Tiere und das Land: Wer bekommt was?

Nicht nur der Hof selbst, sondern auch die Tiere und das Land müssen bei einer Scheidung berücksichtigt werden.

  • Tiere: Tiere sind rechtlich gesehen Sachen, aber sie haben auch einen emotionalen Wert. Die Aufteilung der Tiere muss sorgfältig geplant werden, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten.
  • Land: Land ist oft ein zentraler Wert in der Landwirtschaft. Die Aufteilung des Landes muss nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch funktionieren. Oft ist es sinnvoll, das Land zusammenzuhalten, um die Bewirtschaftung zu erleichtern.

4. Der Ehevertrag: Vorsorge für den Ernstfall

Ein Ehevertrag kann helfen, die Aufteilung des Hofes im Falle einer Scheidung zu regeln. In einem Ehevertrag können Sie festlegen, wie der Hof behandelt werden soll, wenn die Ehe scheitert.

  • Modifizierter Zugewinnausgleich: Sie können festlegen, dass der Hof vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird.
  • Regelungen zur Hofnachfolge: Sie können festlegen, wer den Hof im Falle einer Scheidung übernehmen soll.
  • Unterhaltsregelungen: Sie können festlegen, wie der Unterhalt geregelt werden soll, um den Hof nicht zu belasten.

5. Steuern und Kosten: Was Sie beachten müssen

  • Grunderwerbsteuer: Wenn ein Partner den anderen auskauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da es sich um einen „Familienvorgang“ handelt.
  • Notarkosten: Für die Übertragung des Hofes auf einen Partner fallen Notarkosten an.
  • Grundbuchkosten: Auch die Eintragung im Grundbuch kostet Geld.

Ihr nächster Schritt

Die Aufteilung eines landwirtschaftlichen Betriebes bei einer Scheidung ist komplex und emotional belastend. Aber mit der richtigen anwaltlichen Begleitung können Sie eine faire Lösung finden, die Ihre Interessen und die Ihres Hofes schützt.

In der Kanzlei Brandt sind wir auf das Familienrecht spezialisiert und haben bereits vielen Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern geholfen, eine gute Lösung für ihren Hof zu finden. Wir verstehen die Besonderheiten der Landwirtschaft in unserer Region und setzen uns mit Erfahrung und Empathie für Ihre Interessen ein.

Vereinbaren Sie jetzt einen ersten Beratungstermin, um Ihre persönliche Situation zu besprechen. Rufen Sie uns an unter 038203 / 74 50 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind an Ihrer Seite.

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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