Scheidung einreichen

Scheidung einreichen – Eine Scheidung markiert einen bedeutenden Einschnitt im Leben und wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Bad Doberan stehen wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite und unterstützen Sie kompetent bei der Einreichung Ihrer Scheidung.

Wann kann man die Scheidung einreichen?

In Deutschland gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Dieses sogenannte Zerrüttungsprinzip wird in der Regel durch das Trennungsjahr nachgewiesen. Das bedeutet, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte, kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Einreichung des Scheidungsantrags: Ihr Anwalt stellt den Antrag beim Familiengericht.
  2. Zahlung des Gerichtskostenvorschusses: Nach Antragstellung ist der Gerichtskostenvorschuss zu entrichten, damit das Verfahren fortgesetzt wird.
  3. Zustellung des Antrags an den Ehepartner: Das Gericht übermittelt den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten.
  4. Versorgungsausgleich: Gegebenenfalls ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden.
  5. Scheidungstermin: Abschließend findet ein Termin vor Gericht statt, in dem die Ehe offiziell geschieden wird.

Ist eine Scheidung einreichen ohne Anwalt möglich?

In Deutschland herrscht Anwaltszwang für Scheidungsverfahren. Das bedeutet, dass zumindest der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen, was Kosten spart. Dennoch ist es ratsam, dass beide Parteien rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um individuelle Interessen zu wahren.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert, der wiederum vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten abhängt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Kosten reduziert werden, da nur ein Anwalt benötigt wird und das Verfahren in der Regel schneller abgeschlossen ist.

Fazit

Die Einreichung einer Scheidung erfordert sorgfältige Vorbereitung und rechtliches Fachwissen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Erfahrung und Empathie zur Seite, um Sie bestmöglich durch diesen Prozess zu begleiten.

Für eine persönliche Beratung oder zur Vereinbarung eines Termins, gerne auch telefonisch, erreichen Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 0. Wir sind für Sie da. Oder senden Sie uns Ihre Anfrage zu.

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt