Scheidung bei Selbständigen – Eine Scheidung stellt für Selbstständige und Unternehmer eine besondere Herausforderung dar, da sie nicht nur persönliche, sondern auch erhebliche berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ohne einen klar formulierten Ehevertrag können die finanziellen Auswirkungen einer Trennung die Existenz des eigenen Unternehmens gefährden.
Scheidung bei Selbständigen – Risiken einer Scheidung für Selbstständige
Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs, der sogenannte Zugewinn, zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Für Selbstständige bedeutet dies, dass der Wert ihres Unternehmens in diese Berechnung einfließt. Ohne vorherige vertragliche Vereinbarungen kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die die Fortführung des Betriebs gefährden.
Vorsorge durch Ehevertrag
Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet die Möglichkeit, klare Regelungen für den Fall einer Scheidung zu treffen. So können beispielsweise der Zugewinnausgleich modifiziert oder bestimmte Vermögenswerte, wie das Unternehmen, vom Ausgleich ausgeschlossen werden. Dies ermöglicht es, das Unternehmen auch nach einer Trennung stabil weiterzuführen und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Unterhaltsansprüche und ihre Auswirkungen
Neben dem Zugewinnausgleich spielen auch Unterhaltsansprüche eine wesentliche Rolle. Selbstständige müssen mit Forderungen nach Trennungs- und nachehelichem Unterhalt rechnen. Die Berechnung dieser Ansprüche gestaltet sich oft komplex, da das Einkommen von Selbstständigen Schwankungen unterliegt und nicht immer eindeutig feststellbar ist.
Empfehlung – Scheidung bei Selbständigen
Es ist ratsam, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Risiken zu erkennen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Ein maßgeschneiderter Ehevertrag kann dabei helfen, sowohl persönliche als auch unternehmerische Interessen zu schützen und eine faire Lösung für beide Partner zu gewährleisten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit ihrer Expertise im Familienrecht zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönliche und berufliche Situation zu finden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, auch telefonisch, unter 03 82 03 / 74 50 0.