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Rundfunkbeitrag 2025: Neue Zahlungsregel sorgt für Unsicherheit – Das müssen Sie jetzt beachten

Rundfunkbeitrag 2025 – Ab 2025 tritt eine wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag in Kraft: Wer seinen Beitrag weiterhin per Überweisung zahlt, muss künftig zwingend eine individuelle Beitragsnummer im Verwendungszweck angeben. Andernfalls kann die Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden – mit unangenehmen Folgen wie Mahnungen oder Vollstreckungen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt erklärt, was sich ändert, welche Risiken drohen und wie Sie sich rechtlich absichern.


Was ändert sich beim Rundfunkbeitrag ab 2025?

Bisher konnten Beitragszahler beim manuellen Überweisen des Rundfunkbeitrags (ehemals „GEZ“) relativ frei den Verwendungszweck gestalten. Häufig reichten Name und Adresse oder pauschale Angaben wie „Rundfunkbeitrag 1. Quartal“. Ab 1. Januar 2025 reicht das nicht mehr.

Die Änderung:
Nur noch Zahlungen mit exakter Beitragsnummer im Verwendungszweck gelten als korrekt.

 

Nur noch eine Zahlungsaufforderung – weniger Erinnerungen, mehr Risiko

Eine weitere bedeutende Neuerung ab 2025:
Die Zahlungsaufforderung erfolgt nur noch einmal.

Das bedeutet konkret:

  • Der Beitragsservice versendet nur einmalig eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
  • Die vier üblichen Fälligkeitstermine bleiben bestehen, doch es erfolgen keine separaten Erinnerungen mehr.

Die regulären Fälligkeiten sind wie folgt:

  • 1. Quartal: Zahlung bis spätestens 15. Februar
  • 2. Quartal: Zahlung bis spätestens 15. Mai
  • 3. Quartal: Zahlung bis spätestens 15. August
  • 4. Quartal: Zahlung bis spätestens 15. November

Wer eine Zahlung vergisst oder verspätet ausführt, muss nicht erst auf eine Mahnung warten – es drohen automatisch Säumniszuschläge und im weiteren Verlauf sogar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.


Was passiert bei Zahlungsverzug?

Die Konsequenzen bei verspäteter oder vergessener Zahlung sind ab 2025 noch drastischer, da Erinnerungen wegfallen:

  1. Säumniszuschlag: Bereits wenige Tage nach Ablauf der Frist kann ein Säumniszuschlag von mindestens 8 € pro Quartal anfallen.
  2. Vollstreckung: Wird nicht fristgerecht gezahlt, kann der Beitragsservice ohne gerichtliches Verfahren einen Festsetzungsbescheid erlassen.
  3. Zwangsvollstreckung durch das Amt: Die Städte und Kommunen übernehmen dann die Vollstreckung – mit Maßnahmen wie:
    • Kontopfändung
    • Lohnpfändung
    • Haftandrohung, wenn die Vermögensauskunft verweigert wird

Gerade für Menschen mit geringem Einkommen, laufenden Schulden oder einem P-Konto ist das ein existenzielles Risiko.


Warum wird das geändert?

Die Umstellung dient laut ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice der besseren Zuordnung und Automatisierung. Durch die steigende Zahl an Zahlungsvorgängen und Rückfragen will man Fehlbuchungen vermeiden. Doch für viele Verbraucher – insbesondere ältere Menschen oder Menschen mit Sprachbarrieren – wird das zur Stolperfalle.


Wer ist besonders betroffen?

Die Änderung betrifft vor allem:

  • Menschen ohne Online-Banking, die per Papierüberweisung zahlen
  • Senioren, die sich auf alte Zahlungsweisen verlassen
  • Personen mit Sprach- oder Leseschwierigkeiten
  • Schuldner, bei denen bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen
  • Betroffene mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto), bei denen jeder Geldeingang sensibel zu behandeln ist

Was passiert bei falscher oder fehlender Angabe der Beitragsnummer?

Wenn eine Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden kann, passiert Folgendes:

  • Der Beitrag wird als „nicht bezahlt“ verbucht.
  • Es erfolgt eine Mahnung, ggf. mit zusätzlichen Gebühren.
  • Wird weiterhin keine korrekte Zahlung geleistet, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
  • Im schlimmsten Fall droht eine Kontopfändung oder ein negativer Schufa-Eintrag.

Gerade bei Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten kann so ein unscheinbarer Formfehler schwerwiegende Konsequenzen haben.


Wer ist besonders betroffen?

Die Änderung betrifft vor allem:

  • Menschen ohne Online-Banking, die per Papierüberweisung zahlen
  • Senioren, die sich auf alte Zahlungsweisen verlassen
  • Personen mit Sprach- oder Leseschwierigkeiten
  • Schuldner, bei denen bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen
  • Betroffene mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto), bei denen jeder Geldeingang sensibel zu behandeln ist


Was raten wir als Kanzlei und Schuldnerberatung?

1. Beitragsnummer korrekt verwenden

Stellen Sie sicher, dass Sie immer die vollständige Beitragsnummer exakt wie auf dem Bescheid angeben. Am besten speichern Sie sich diese dauerhaft in Ihrem Online-Banking oder lassen sich ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten.

2. Keine Experimente beim Verwendungszweck

Vermeiden Sie kreative Formulierungen. Nur die standardisierte Beitragsnummer reicht künftig aus.

3. Zahlungsnachweise aufbewahren

Falls es doch zu Problemen kommt, ist es wichtig, dass Sie Belege und Kontoauszüge gut aufheben.

4. Sofort handeln bei Mahnung oder Vollstreckung

Zögern Sie nicht, wenn Sie eine Mahnung oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Häufig handelt es sich um ein Missverständnis, das juristisch geklärt werden kann – etwa über eine Vollstreckungsabwehrklage.


Was tun bei falscher Zuordnung oder unberechtigter Forderung?

Wenn Sie trotz Zahlung eine Mahnung erhalten, widersprechen Sie der Forderung schriftlich und legen Sie Kontoauszüge als Nachweis bei. In vielen Fällen lässt sich eine unberechtigte Forderung schnell klären. Kommt es jedoch zur Zwangsvollstreckung, sollten Sie dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie in solchen Fällen – auch kurzfristig – mit rechtssicheren Lösungen, z. B.:

  • Widerspruch gegen Mahn- oder Vollstreckungsbescheide
  • Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Beratung zur P-Konto-Bescheinigung
  • Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens bei Schuldenanhäufung


Fazit: Kleine Änderung, große Wirkung

Was auf den ersten Blick wie eine technische Anpassung wirkt, kann für viele Menschen ernste Konsequenzen haben. Ein falsch ausgefüllter Verwendungszweck kann Zahlungen ins Leere laufen lassen – mit Mahnungen, Vollstreckungen und finanziellen Folgen. Wer rechtzeitig informiert ist, kann sich jedoch einfach schützen.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Zahlweise und stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen ab 2025 den neuen Vorgaben entsprechen. Im Zweifel hilft unsere Kanzlei schnell und zuverlässig weiter.


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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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