Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Rückforderung von Unterhalt – Wann geht das überhaupt?

In vielen Fällen wird Unterhalt freiwillig gezahlt oder auf Grundlage gerichtlicher Entscheidungen. Doch was passiert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zu viel gezahlt wurde – oder gar kein Anspruch bestanden hat? Ist eine Rückforderung von Unterhalt überhaupt möglich? Und wenn ja, wie?

Dieser Beitrag klärt, wann Sie Unterhaltszahlungen zurückfordern können, welche rechtlichen Hürden es gibt und warum frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend ist.


⚖️ Grundsatz: Unterhalt ist grundsätzlich verbraucht

Zunächst gilt im Unterhaltsrecht ein zentraler Grundsatz:
👉 „Verbrauchter Unterhalt ist nicht rückforderbar.“

Das bedeutet: Wurde der Unterhalt bestimmungsgemäß verwendet (z. B. für Nahrung, Miete, Kleidung), kann er in der Regel nicht zurückverlangt werden – auch wenn sich später herausstellt, dass die Zahlung ungerechtfertigt war.

Aber: Es gibt Ausnahmen!


Wann kann Unterhalt zurückgefordert werden?

Eine Rückforderung von Unterhalt ist möglich, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

1. Täuschung oder arglistiges Verhalten

Wenn der Unterhaltsempfänger bewusst falsche Angaben gemacht hat (z. B. Einkommen verschwiegen, neue Partnerschaft verheimlicht), kann eine Rückforderung über den Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) möglich sein.

👉 Beispiel: Der Ex-Partner lebt in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft, verschweigt dies aber, um weiter Trennungsunterhalt zu beziehen.

2. Rückforderung über § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)

Wurde Unterhalt gezahlt, ohne dass eine rechtliche Grundlage bestand (z. B. es lag gar keine Bedürftigkeit vor), kann ebenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung entstehen.

Wichtig: Hier muss der Zahlende nachweisen, dass keine Verpflichtung zur Zahlung bestand – was in der Praxis oft schwierig ist.

3. Unterhaltsvereinbarung wird rückwirkend aufgehoben

Wird eine Unterhaltsvereinbarung (z. B. durch gerichtliche Entscheidung) rückwirkend für unwirksam erklärt, kann der zu viel gezahlte Betrag unter Umständen zurückverlangt werden.


Wann ist eine Rückforderung ausgeschlossen?

  • Wenn der Unterhalt bestimmungsgemäß verbraucht wurde und kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt
  • Wenn der Zahlende die Rechtslage kannte oder hätte kennen müssen
  • Wenn der Empfänger gutgläubig war und keine falschen Angaben gemacht hat

💡 Gerichte wägen hier oft sorgfältig ab – nicht jede Überzahlung führt automatisch zu einem Rückzahlungsanspruch.


🕒 Verjährung nicht vergessen!

Rückforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Überzahlung Kenntnis erlangt haben.

👉 Wer z. B. im März 2022 erfährt, dass der Ex-Partner seit 2020 heimlich zusammenlebt, muss die Rückforderung spätestens bis Ende 2025 geltend machen.


💬 Wie geht man vor? – Praktisches Vorgehen

  1. Unterlagen prüfen (Zahlungen, Vereinbarungen, Gerichtsbeschlüsse)
  2. Nachweise sammeln (z. B. über Einkommen, Lebenssituation des Empfängers)
  3. Anwaltliche Beratung einholen
  4. Rückforderung schriftlich geltend machen
  5. Außergerichtliche Einigung versuchen
  6. Notfalls Klage erheben


🧾 Fazit: Rückforderung möglich, aber rechtlich anspruchsvoll

Die Rückforderung von Unterhalt ist nur in Ausnahmefällen möglich – vor allem, wenn Täuschung, unrichtige Angaben oder fehlende Rechtsgrundlagen vorliegen. Umso wichtiger ist eine individuelle rechtliche Prüfung des Einzelfalls.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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