Restschuldbefreiung – Was tun wenn sich Gläubiger danach melden?

Nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahren und der Erteilung der Restschuldbefreiung atmen viele Schuldner auf. Sie haben nun die Möglichkeit, finanziell neu zu starten und ihre wirtschaftliche Zukunft unbelastet zu gestalten. Doch was, wenn sich nach der Restschuldbefreiung ein Gläubiger meldet und alte Forderungen geltend macht? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Rechte Sie haben, wie Sie richtig reagieren und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um sich zu schützen.


Restschuldbefreiung: Was bedeutet sie?

Die Restschuldbefreiung ist der Höhepunkt eines Insolvenzverfahrens und ermöglicht es dem Schuldner, von den verbliebenen Schulden befreit zu werden. Sie wird nach Ablauf der Wohlverhaltensphase durch das Insolvenzgericht erteilt. Sobald die Restschuldbefreiung rechtskräftig ist, dürfen Gläubiger keine Forderungen mehr gegen den Schuldner geltend machen.

Wichtig zu wissen: Die Befreiung von Restschulden betrifft grundsätzlich alle Schulden, die vor dem Insolvenzverfahren entstanden sind. Ausnahmen bilden jedoch Verbindlichkeiten aus Straftaten, Bußgelder oder Unterhaltspflichten.


Was tun, wenn sich ein Gläubiger nach der Restschuldbefreiung meldet?

Trotz der Befreiung von Restschulden kommt es vor, dass Gläubiger weiterhin versuchen, alte Forderungen einzutreiben. Das kann auf Unkenntnis, falsche Daten oder absichtliches Handeln zurückzuführen sein. Folgende Schritte helfen Ihnen, sich zu wehren:

1. Ruhe bewahren und die Forderung prüfen

Überprüfen Sie zunächst, ob die Forderung tatsächlich vor der Insolvenz entstanden ist. Forderungen, die nach dem Insolvenzverfahren entstanden sind, fallen nicht unter die Befreiung von Restsschulden und müssen beglichen werden.

2. Nachweis der Restschuldbefreiung vorlegen

Legen Sie dem Gläubiger die schriftliche Bestätigung des Insolvenzgerichts vor, die Ihre Restschuldbefreiung dokumentiert. Diese Bescheinigung sollte alle Gläubiger über die Unzulässigkeit ihrer Forderungen informieren.

3. Unrechtmäßige Forderung zurückweisen

Wenn die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Gläubiger schriftlich mitteilen. Verweisen Sie dabei auf die erteilte Befreiung von Restschulden und machen Sie deutlich, dass die Forderung nicht mehr durchsetzbar ist.


Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

In einigen Fällen zeigen sich Gläubiger uneinsichtig und versuchen dennoch, die Forderung einzutreiben. Hier ist es sinnvoll, rechtlichen Beistand einzuholen. Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • Den Gläubiger schriftlich abmahnen
  • Unzulässige Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckungen abwehren
  • Rechtliche Schritte einleiten, um die Forderung endgültig abzuweisen

Welche Rechte haben Schuldner nach der Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung gibt Schuldnern umfangreiche Rechte, um sich vor weiteren Forderungen zu schützen. Dazu gehören:

  1. Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen: Gläubiger dürfen keine Vollstreckung oder Pfändung mehr durchführen.
  2. Einrede der Restschuldbefreiung: Schuldner können sich auf die Befreiung von Restschulden berufen und unberechtigte Forderungen zurückweisen.
  3. Schadensersatzansprüche: Bei rechtswidrigem Verhalten des Gläubigers können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Was passiert, wenn ein Gläubiger trotz Restschuldbefreiung pfändet?

Sollte es zu einer unzulässigen Pfändung kommen, müssen Sie umgehend handeln:

  1. Pfändungsfreigabe beantragen: Stellen Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag, um die Pfändung aufzuheben.
  2. Schadensersatz einfordern: Lassen Sie prüfen, ob Ihnen durch die unrechtmäßige Pfändung ein finanzieller Schaden entstanden ist, den Sie geltend machen können.

So vermeiden Sie Probleme nach der Restschuldbefreiung

  1. Restschuldbefreiung gut dokumentieren: Bewahren Sie alle Unterlagen zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung sicher auf.
  2. Professionelle Beratung nutzen: Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt begleiten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  3. Schnelles Handeln bei Gläubigerkontakt: Reagieren Sie umgehend, wenn sich ein Gläubiger nach der Restschuldbefreiung meldet.

Die Schuldnerberatung Brandt: Ihr starker Partner nach der Insolvenz

Die Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie nicht nur während des Insolvenzverfahrens, sondern auch danach. Unser Team aus erfahrenen Beratern und Anwälten hilft Ihnen dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren, Ihre Rechte durchzusetzen und sich langfristig finanziell abzusichern.


Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie sich gegen Gläubiger nach der Restschuldbefreiung wehren können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere kompetenten Ansprechpartner helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und sorgenfrei in die Zukunft zu blicken.

Nutzen Sie Ihre Chancen – mit der Schuldnerberatung Brandt an Ihrer Seite!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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