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Restschuldbefreiung: Voraussetzungen und häufige Stolperfallen

Wer mit Schulden kämpft, sucht oft verzweifelt nach einem Weg in die finanzielle Freiheit. Die Restschuldbefreiung bietet genau diesen Weg – vorausgesetzt, man kennt die Regeln und meidet typische Fehler. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen klar und verständlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Stolperfallen Sie unbedingt vermeiden sollten, um Ihre zweite Chance nicht zu gefährden.

Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist das große Ziel am Ende eines Insolvenzverfahrens: Die noch verbliebenen Schulden werden erlassen – Sie sind schuldenfrei und können neu anfangen. Dieser Schuldenerlass ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.


Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Damit das Gericht Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Einleitung eines Insolvenzverfahrens
    Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Ohne Insolvenz – keine Restschuldbefreiung.
  2. Redlichkeit des Schuldners
    Sie müssen ehrlich und vollständig über Ihre Vermögensverhältnisse Auskunft geben – von Anfang an. Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert alles.
  3. Mitwirkungspflichten
    Sie sind verpflichtet, aktiv am Verfahren mitzuwirken, z. B. durch die Abgabe der Vermögensauskunft, Meldung von Wohnsitzwechseln und die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder die Bemühung darum.
  4. Keine Versagungsgründe
    Das Gericht darf die Restschuldbefreiung nicht versagen – beispielsweise wegen Straftaten im Zusammenhang mit Schulden, verschwendetem Vermögen oder wiederholten Insolvenzverfahren innerhalb kurzer Zeit.
  5. Wohlverhaltensphase (seit 2021 verkürzt auf 3 Jahre)
    Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie das pfändbare Einkommen abgeben und dürfen keine neuen Schulden machen, die nicht bezahlt werden können.


Häufige Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden

Viele Schuldner scheitern an Fehlern, die mit fachkundiger Hilfe leicht zu vermeiden gewesen wären. Zu den häufigsten Stolpersteinen zählen:

1. Falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag

Unvollständige Gläubigerlisten oder verschwiegene Vermögenswerte führen schnell zu einem Versagungsantrag – und damit zum Scheitern der Restschuldbefreiung.

2. Verspätete Reaktion auf Gerichtspost

Ignorieren Sie keine Post vom Gericht! Wer Fristen versäumt oder auf richterliche Anordnungen nicht reagiert, riskiert den Ausschluss aus dem Verfahren.

3. Schwarzarbeit oder fehlende Erwerbsbemühungen

Die Pflicht zur Erwerbstätigkeit oder zur aktiven Arbeitssuche wird oft unterschätzt. Wer sich nicht um eine Beschäftigung bemüht, verstößt gegen die Mitwirkungspflichten.

4. Neue Schulden während des Verfahrens

Neue Verbindlichkeiten, die nicht beglichen werden können, können nicht nur zu neuen Pfändungen führen, sondern auch Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit und Redlichkeit wecken.

5. Mangelnde Beratung vor und während der Insolvenz

Viele Mandanten versuchen es „auf eigene Faust“ – und geraten dabei in rechtliche Fallstricke. Ein Fehler im Antrag oder im Verhalten während der Wohlverhaltensphase kann jahrelange Mühen zunichtemachen.


Warum professionelle Hilfe entscheidend ist

Eine erfolgreiche Restschuldbefreiung beginnt mit einer fundierten Beratung. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenz und Restschuldbefreiung. Wir begleiten Sie von Anfang an – rechtssicher, persönlich und lösungsorientiert.

  • Wir prüfen mit Ihnen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Wir erstellen den Insolvenzantrag fehlerfrei
  • Wir vertreten Sie gegenüber Gericht und Gläubigern
  • Wir stehen Ihnen während der gesamten Verfahrensdauer zur Seite


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Zögern Sie nicht. Jeder Tag in der Schuldenfalle ist ein verlorener Tag. Mit der richtigen Beratung stehen Ihre Chancen auf Restschuldbefreiung exzellent – aber der erste Schritt liegt bei Ihnen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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