Wer Restschuldbefreiung beantragen möchte, hat meist schon einen langen Weg hinter sich. Die gute Nachricht: Am Ende eines Insolvenzverfahrens steht die Chance auf einen kompletten Neuanfang – schuldenfrei und unbelastet. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt begleitet Sie sicher und rechtssicher bis zur vollständigen Entschuldung.
✅ Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung ist der zentrale Vorteil eines Insolvenzverfahrens. Sie sorgt dafür, dass Sie nach Ablauf des Verfahrens von Ihren verbleibenden Schulden rechtlich befreit werden – selbst wenn nicht alle Gläubiger vollständig befriedigt wurden.
✅ Wer kann Restschuldbefreiung beantragen?
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen eine Restschuldbefreiung beantragen – egal ob:
- Privatpersonen mit geringem Einkommen
- Selbstständige und ehemalige Unternehmer
- Angestellte mit Pfändungen
Voraussetzung ist, dass Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen und bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllen.
✅ Wann stellt man den Antrag auf Restschuldbefreiung?
Der Antrag wird gemeinsam mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Wichtig: Wenn Sie diesen Antrag nicht oder fehlerhaft stellen, endet das Verfahren ohne Entschuldung.
Deshalb unser Rat: Lassen Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung immer von einer erfahrenen Kanzlei vorbereiten – zum Beispiel von uns!
✅ Ablauf der Restschuldbefreiung:
- Insolvenzantrag inkl. Restschuldbefreiung einreichen
- Wohlverhaltensphase einhalten (in der Regel 3 Jahre)
- Keine Obliegenheitsverletzungen begehen
- Beschluss über Restschuldbefreiung durch das Gericht
💡 Gut zu wissen: Dank Reformen seit 2021 ist die Entschuldung in nur 3 Jahren möglich – auch ohne Mindestquote!
✅ Unterstützung durch die Kanzlei Brandt
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt bietet Ihnen:
- Komplette Antragserstellung für Insolvenz & Restschuldbefreiung
- Überwachung Ihrer Pflichten während der Wohlverhaltensphase
- Schutz vor Gläubigermaßnahmen
- Erfahrene Fachanwälte im Insolvenzrecht
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Wollen Sie schneller die Entschuldung haben? Dann kann ein Insolvenzplanverfahren die Lösung sein. Weiteres hierzu unter www.insolvenzplan-einfach.de .
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