Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Restschuldbefreiung beantragen – Ihr Weg in die Schuldenfreiheit mit der Kanzlei Brandt

Wer Restschuldbefreiung beantragen möchte, hat meist schon einen langen Weg hinter sich. Die gute Nachricht: Am Ende eines Insolvenzverfahrens steht die Chance auf einen kompletten Neuanfang – schuldenfrei und unbelastet. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt begleitet Sie sicher und rechtssicher bis zur vollständigen Entschuldung.


✅ Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist der zentrale Vorteil eines Insolvenzverfahrens. Sie sorgt dafür, dass Sie nach Ablauf des Verfahrens von Ihren verbleibenden Schulden rechtlich befreit werden – selbst wenn nicht alle Gläubiger vollständig befriedigt wurden.


✅ Wer kann Restschuldbefreiung beantragen?

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen eine Restschuldbefreiung beantragen – egal ob:

  • Privatpersonen mit geringem Einkommen
  • Selbstständige und ehemalige Unternehmer
  • Angestellte mit Pfändungen

Voraussetzung ist, dass Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen und bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllen.


✅ Wann stellt man den Antrag auf Restschuldbefreiung?

Der Antrag wird gemeinsam mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Wichtig: Wenn Sie diesen Antrag nicht oder fehlerhaft stellen, endet das Verfahren ohne Entschuldung.

Deshalb unser Rat: Lassen Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung immer von einer erfahrenen Kanzlei vorbereiten – zum Beispiel von uns!


✅ Ablauf der Restschuldbefreiung:

  1. Insolvenzantrag inkl. Restschuldbefreiung einreichen
  2. Wohlverhaltensphase einhalten (in der Regel 3 Jahre)
  3. Keine Obliegenheitsverletzungen begehen
  4. Beschluss über Restschuldbefreiung durch das Gericht

💡 Gut zu wissen: Dank Reformen seit 2021 ist die Entschuldung in nur 3 Jahren möglich – auch ohne Mindestquote!


✅ Unterstützung durch die Kanzlei Brandt

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt bietet Ihnen:

  • Komplette Antragserstellung für Insolvenz & Restschuldbefreiung
  • Überwachung Ihrer Pflichten während der Wohlverhaltensphase
  • Schutz vor Gläubigermaßnahmen
  • Erfahrene Fachanwälte im Insolvenzrecht


📍 Jetzt Restschuldbefreiung beantragen – mit Profis an Ihrer Seite

Sichern Sie sich Ihre Entschuldung mit Unterstützung durch die Kanzlei Brandt:
👉 www.rain-brandt.de

Wollen Sie schneller die Entschuldung haben? Dann kann ein Insolvenzplanverfahren die Lösung sein. Weiteres hierzu unter www.insolvenzplan-einfach.de .

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage zu.

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20

Name und Telefonnummer
Checkboxen

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt