Wenn Sie in eine finanzielle Krise geraten, gibt es zwei Hauptwege, um Ihre Schulden zu bereinigen: die Regelinsolvenz und die Privatinsolvenz. Doch welcher Weg ist der richtige für Sie? Die Unterschiede sind entscheidend und können große Auswirkungen auf Ihr Verfahren und Ihre Zukunft haben.
In diesem Beitrag der Kanzlei Brandt erklären wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen für die jeweiligen Verfahren gelten und welche Konsequenzen sie haben. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und den besten Weg aus Ihrer Schuldenkrise finden.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Kriterium | Privatinsolvenz | RegelinsolvenzTabellendaten in Zwischenablage kopierenTabellendaten in Zwischenablage kopieren |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Privatpersonen | Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer |
| Schuldenart | Privatschulden | Geschäftsschulden |
| Verfahrensdauer | In der Regel 3 Jahre | In der Regel 3 Jahre |
| Verwalter | Treuhänder | Insolvenzverwalter |
| Kosten | Geringer | Höher |
| Restschuldbefreiung | Möglich | Möglich, aber schwieriger |
Privatinsolvenz: Der Weg für Privatpersonen
Die Privatinsolvenz ist das Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Das Verfahren ist in der Regel einfacher und schneller als die Regelinsolvenz.
Voraussetzungen:
- Sie sind eine Privatperson und haben keine oder nur geringe Schulden aus selbstständiger Tätigkeit.
- Sie haben keine Vermögenswerte, die zur Schuldentilgung verwertet werden können.
Ablauf:
- Antragstellung: Sie stellen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
- Eröffnungsverfahren: Das Gericht prüft, ob Ihre Insolvenz aussichtsreich ist.
- Wohlverhaltensphase: Sie müssen sich während der Wohlverhaltensphase an bestimmte Regeln halten, z.B. keine neuen Schulden machen.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase können Sie die Restschuldbefreiung beantragen.
Regelinsolvenz: Der Weg für Selbstständige und Unternehmer
Die Regelinsolvenz ist das Verfahren für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Das Verfahren ist komplexer und dauert in der Regel länger als die Privatinsolvenz.
Voraussetzungen:
- Sie sind selbstständig, Freiberufler oder Unternehmer und haben Schulden aus Ihrer beruflichen Tätigkeit.
- Sie haben Vermögenswerte, die zur Schuldentilgung verwertet werden können.
Ablauf:
- Antragstellung: Sie stellen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht.
- Eröffnungsverfahren: Das Gericht prüft, ob Ihre Insolvenz aussichtsreich ist. Es wird ein Gutachten erstellt.
- Verwertungsphase: Der Insolvenzverwalter verwertet Ihre Vermögenswerte, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Wohlverhaltensphase: Sie müssen sich während der Wohlverhaltensphase an bestimmte Regeln halten, z.B. keine neuen Schulden machen.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase können Sie die Restschuldbefreiung beantragen.
Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Die Entscheidung zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hier sind einige Fragen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können:
- Sind Sie selbstständig oder Privatperson? Wenn Sie selbstständig sind, kommt in der Regel nur die Regelinsolvenz infrage.
- Haben Sie Schulden aus beruflicher Tätigkeit? Wenn ja, ist die Regelinsolvenz der richtige Weg.
- Haben Sie Vermögenswerte? Wenn Sie Vermögenswerte haben, die zur Schuldentilgung verwertet werden können, ist die Regelinsolvenz sinnvoll.
- Wie schnell möchten Sie schuldenfrei sein? Die Privatinsolvenz ist in der Regel schneller abgeschlossen als die Regelinsolvenz.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich beraten!
Die Entscheidung zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz ist komplex und hat weitreichende Konsequenzen. Lassen Sie sich von uns beraten, um den besten Weg aus Ihrer Schuldenkrise zu finden.
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