Wenn Sie selbstständig sind und in eine finanzielle Krise geraten, stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Die Regelinsolvenz ist für Sie oft der einzige Weg, um Schulden zu bereinigen und neu durchzustarten. Doch das Verfahren ist komplex und wirft viele Fragen auf.
In diesem Leitfaden der Kanzlei Brandt erklären wir Ihnen verständlich, was die Regelinsolvenz für Selbstständige bedeutet, wie das Verfahren abläuft und welche Besonderheiten Sie beachten müssen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte wahren und Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Neuanfang maximieren.
Regelinsolvenz vs. Privatinsolvenz: Der entscheidende Unterschied
Viele Selbstständige fragen sich, warum sie nicht einfach eine Privatinsolvenz beantragen können. Der Grund liegt in der Struktur Ihrer Schulden:
- Privatinsolvenz: Für Privatpersonen, die keine oder nur geringe Verbindlichkeiten aus selbstständiger Tätigkeit haben.
- Regelinsolvenz: Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, deren Schulden überwiegend aus ihrer beruflichen Tätigkeit stammen.
Wichtig: Auch wenn Sie als Einzelunternehmer privat für Ihre Geschäftsschulden haften, sind Sie nicht automatisch von der Regelinsolvenz ausgenommen. Das Gericht prüft im Einzelfall, welches Verfahren greift.
Die 5 Phasen der Regelinsolvenz für Selbstständige
Phase 1: Vorbereitung und Antragstellung
- Schuldenanalyse: Listen Sie alle Gläubiger und Forderungen detailliert auf.
- Insolvenzfähigkeit prüfen: Nicht jede Schuldenlage führt automatisch zur Insolvenz. Wir prüfen für Sie, ob das Verfahren sinnvoll und aussichtsreich ist.
- Antrag einreichen: Der Antrag kann beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Als Selbstständiger müssen Sie dabei besonders sorgfältig vorgehen, da das Gericht Ihre Bücher und Geschäftspapiere prüft.
Phase 2: Das Eröffnungsverfahren
Das Gericht prüft, ob Ihre Insolvenz aussichtsreich ist. In dieser Phase wird oft ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der Ihre Geschäfte vorübergehend überwacht.
Kritischer Punkt: Als Selbstständiger müssen Sie in dieser Phase besonders kooperativ sein. Verweigern Sie die Zusammenarbeit, kann das Gericht den Antrag ablehnen.
Phase 3: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wird Ihr Antrag angenommen, beginnt das eigentliche Verfahren. Nun wird ein endgültiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der Ihre Vermögenswerte verwaltet und an die Gläubiger verteilt.
Ihre Pflichten:
- Sie müssen alle Geschäftsunterlagen offenlegen.
- Sie dürfen keine neuen Schulden machen.
- Sie müssen dem Verwalter Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben.
Phase 4: Die Verwertung Ihrer Vermögenswerte
Der Insolvenzverwalter nimmt Ihr Vermögen in Besitz und verwertet es, um die Gläubiger zu befriedigen. Das betrifft sowohl Ihr Privat- als auch Ihr Geschäftsvermögen.
Achtung: Es gibt Freibeträge, die Ihnen einen Neuanfang ermöglichen. Welche das sind und wie Sie sie sichern, erklären wir Ihnen im Detail.
Phase 5: Die Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase (in der Regel drei Jahre) können Sie die Restschuldbefreiung beantragen. Das Gericht prüft, ob Sie alle Pflichten erfüllt haben. Wenn ja, werden Ihnen Ihre restlichen Schulden erlassen.
Kann ich mein Unternehmen trotz Insolvenz weiterführen?
Eine der häufigsten Fragen, die uns Selbstständige stellen, ist, ob sie ihr Unternehmen während der Insolvenz weiterbetreiben dürfen. Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
- Fortführung mit Zustimmung: Wenn der Insolvenzverwalter und das Gericht zustimmen, können Sie Ihr Unternehmen weiterführen. Das ist oft sinnvoll, um Einnahmen zu generieren, die zur Schuldentilgung beitragen.
- Neugründung: Nach der Insolvenz steht einem Neuanfang nichts im Weg. Viele Unternehmer starten erfolgreich durch – mit den Erfahrungen und Kontakten aus ihrer vorherigen Tätigkeit.
Ihre nächsten Schritte: So gehen Sie vor
- Analysieren Sie Ihre Situation: Listen Sie alle Schulden und Vermögenswerte auf.
- Lassen Sie sich beraten: Eine Regelinsolvenz ist komplex. Wir helfen Ihnen, alle Formalien korrekt zu erfüllen und Ihre Rechte zu wahren.
- Stellen Sie den Antrag: Mit unserer Unterstützung reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein und vermeiden Fehler, die zu einer Ablehnung führen könnten.
Kanzlei Brandt – Ihr Partner in der Krise
Eine Insolvenz ist für Selbstständige eine große Belastung. Doch mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung können Sie diese Phase nutzen, um neu durchzustarten.
Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Beratung:
Telefon: 038203 / 7450 20
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Wir stehen Ihnen zur Seite – von der ersten Analyse bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

