Insolvenzrecht - Übersicht

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht – Kompetente Hilfe bei Überschuldung

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt: Ihre Insolvenz ist unsere Stärke. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie bundesweit bei Insolvenzverfahren, Schuldenregulierung und außergerichtlichen Einigungen.


Wann ist ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht notwendig?

Wenn Schulden zur täglichen Belastung werden, Mahnbescheide ins Haus flattern oder bereits eine Kontopfändung droht, ist schnelle rechtliche Hilfe gefragt. In solchen Situationen bietet das Insolvenzrecht wirksame Wege aus der Überschuldung – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig.

Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie:

  • sich rechtssicher zur Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz beraten lassen möchten,

  • eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versuchen wollen,

  • Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern benötigen,

  • einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen müssen,

  • einen Insolvenzplan erstellen und durchsetzen wollen,

  • oder eine vorzeitige Restschuldbefreiung in 3 Jahren anstreben möchten.

Mehr dazu in unserem Beitrag:
👉 Schuldenfrei in 3 Jahren – So funktioniert die vorzeitige Restschuldbefreiung


Unsere Leistungen im Insolvenzrecht

In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung und Vertretung bei allen Fragen des Insolvenzrechts. Unsere Leistungen im Überblick:

✅ Analyse Ihrer finanziellen Situation

Wir prüfen Ihre Einkommensverhältnisse, bestehende Schulden, Pfändungen und rechtliche Risiken.

✅ Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens

Von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zur Einreichung des Insolvenzantrags begleiten wir Sie durch alle Schritte.

👉 Jetzt mehr über das Insolvenzverfahren erfahren

✅ Erstellung eines Insolvenzplans

Für Selbstständige und Menschen mit pfändbarem Einkommen ist der Insolvenzplan ein Turbo zur Schuldenfreiheit – ganz ohne Restschuldbefreiung.

👉 Insolvenzplanverfahren einfach erklärt

✅ Schutz vor Pfändung und Kontozugriff

Wir helfen Ihnen beim Einrichten eines P-Kontos oder vertreten Sie bei Pfändungsschutzklagen.

👉 Pfändungsschutzkonto – So sichern Sie Ihr Existenzminimum


Für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer

Ob Sie als Privatperson vor der Privatinsolvenz stehen oder als Unternehmer von der Zahlungsunfähigkeit Ihres Betriebs bedroht sind – wir finden eine individuelle Lösung für Ihren Fall.

Auch Geschäftsführer haften oft persönlich! Wir klären, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.


Ihre Vorteile mit der Kanzlei Brandt

🔹 Individuelle Beratung durch erfahrene Anwälte
🔹 Zielgerichtete Lösungswege – auch ohne Insolvenzverfahren
🔹 Kurze Bearbeitungszeiten
🔹 Transparente Kostenstruktur
🔹 Videoberatung bundesweit möglich


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Nach dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung wird das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht eröffnet. Danach folgt eine Wohlverhaltensphase, die bei guter Mitwirkung nach 3 Jahren zur Restschuldbefreiung führen kann.

👉 Insolvenz anmelden – So gehen Sie vor

Welche Unterlagen brauche ich für eine Insolvenz?
Sie benötigen u.a. eine vollständige Gläubigerliste, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ggf. Miet- oder Arbeitsverträge. Wir stellen Ihnen eine Checkliste zur Verfügung und helfen bei der Zusammenstellung aller Dokumente.

Kann ich mein Auto oder Haus behalten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen für Sie, ob eine Freibetragsregelung oder Ablösung möglich ist.


Warum wir? – Ihr Partner in schweren Zeiten

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht seit Jahren für kompetente und menschliche Schuldnerberatung. Wir verbinden juristische Präzision mit sozialem Verständnis und helfen Ihnen, nachhaltig schuldenfrei zu werden.

👉 Mehr über uns und unser Team


Jetzt kostenfrei Erstberatung anfragen!

Warten Sie nicht länger – je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf einen Neuanfang. Nutzen Sie unser Online-Formular oder rufen Sie uns direkt an:

📞 03 82 03 / 74 50 20
📍 Termine vor Ort & perTelefonberatung möglich

👉 Jetzt Kontakt aufnehmen


Vertrauen Sie der Erfahrung und Expertise unserer Kanzlei – wir bringen Sie raus aus der Schuldenfalle.

Nutzen Sie den Pfändungsrechner für einen ersten Überblick

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Um zu berechnen, wie viel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, benötigen wir einige Informationen, darunter Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen, für die Sie Unterhalt zahlen. Die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland basieren auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst.