Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts und regelt die gerechte Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass beide Partner im Alter finanziell abgesichert sind, insbesondere wenn einer von ihnen während der Ehezeit weniger erwerbstätig war, beispielsweise aufgrund von Kindererziehung oder Haushaltsführung.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Bei einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner ermittelt und hälftig aufgeteilt. Dies betrifft nicht nur gesetzliche Rentenansprüche, sondern auch betriebliche und private Altersvorsorgeansprüche. Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Ausnahmen und Verzichtsmöglichkeiten

In bestimmten Fällen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden:

  • Kurze Ehedauer: Hat die Ehe bis zur Einreichung des Scheidungsantrags nicht länger als drei Jahre gedauert, findet der Versorgungsausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag eines Ehepartners statt.

  • Notarieller Ehevertrag: Ehepartner können vor oder während der Ehe in einem notariell beurkundeten Ehevertrag den Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbaren. Wichtig ist, dass beide Parteien umfassend über die Konsequenzen informiert sind und der Verzicht fair gestaltet ist.

  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können die Ehegatten eine Vereinbarung treffen, in der sie auf den Versorgungsausgleich verzichten. Auch diese Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung oder kann vor Gericht protokolliert werden.

Es ist zu beachten, dass das Familiengericht prüft, ob der Verzicht auf den Versorgungsausgleich sittenwidrig ist oder eine erhebliche Benachteiligung eines Ehepartners darstellt. Ein Verzicht kann unwirksam sein, wenn er gegen die guten Sitten verstößt oder ein Partner unangemessen benachteiligt wird.

Bedeutung des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich trägt maßgeblich zur sozialen Gerechtigkeit bei, indem er sicherstellt, dass beide Ehepartner im Alter eine angemessene Versorgung erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Partner während der Ehezeit zugunsten der Familie auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat und somit geringere Rentenanwartschaften erworben hat.

Fazit

Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes, aber essenzielles Instrument des deutschen Familienrechts, das die finanzielle Absicherung beider Ehepartner im Alter sicherstellt. Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Versorgungsausgleich ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um individuelle Lösungen zu erarbeiten und die eigenen Interessen zu wahren.

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