Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft – Rechtliche Regelungen, Unterschiede zur Ehe und wichtige Aspekte

Die Lebenspartnerschaft war in Deutschland lange Zeit eine wichtige rechtliche Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Beziehung offiziell anerkennen zu lassen. Obwohl sie seit 2017 durch die „Ehe für alle“ weitgehend abgelöst wurde, bleibt die Partnerschaft ein relevantes Thema – sei es in bestehenden Partnerschaften oder in rechtlichen Fragen, die sich aus früheren Regelungen ergeben. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige zur Lebenspartnerschaft: von den rechtlichen Grundlagen bis zu den praktischen Unterschieden zur Ehe.


Was ist eine Lebenspartnerschaft?

Die Partnerschaft – oft auch „eingetragene Lebenspartnerschaft“ genannt – wurde 2001 mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingeführt. Sie bot gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich zu registrieren und dabei ähnliche Rechte wie Ehepartner zu genießen. Ziel war es, die Diskriminierung homosexueller Paare zu verringern und ihnen gesellschaftliche sowie rechtliche Gleichstellung zu ermöglichen.

Wichtig: Seit der Einführung der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Neue Partnerschaften können seitdem nicht mehr begründet werden – bestehende Partnerschaften bleiben jedoch weiterhin gültig.


Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe

Obwohl die Lebenspartnerschaft der Ehe in vielen Bereichen ähnlich war, gab es wesentliche Unterschiede:

  1. Adoptionsrecht

    • In einer Lebenspartnerschaft war eine gemeinsame Adoption nicht möglich. Lebenspartner konnten lediglich das Kind des anderen Partners adoptieren („Stiefkindadoption“).
    • Mit der Ehe für alle ist die gemeinsame Adoption jedoch auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare erlaubt.
  2. Steuerliche Gleichstellung

    • Bis 2013 wurden Lebenspartner steuerlich schlechter behandelt als Ehepartner. Erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Gleichstellung in Bezug auf das Ehegattensplitting erreicht.
  3. Symbolik und Gesellschaft

    • Während die Ehe seit Jahrhunderten ein anerkanntes Symbol für partnerschaftliche Verbundenheit ist, galt die Partnerschaft lange Zeit als „Ehe zweiter Klasse.“ Viele Paare entschieden sich deshalb nachträglich für eine Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Rechte und Pflichten in der Lebenspartnerschaft

Lebenspartner haben sich – ähnlich wie Ehepartner – gegenseitig zur Unterstützung und Fürsorge verpflichtet. Diese Rechte und Pflichten umfassten unter anderem:

  • Unterhaltspflicht: Lebenspartner waren einander zum Unterhalt verpflichtet, sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Trennung.
  • Erbrecht: Lebenspartner hatten ein gesetzliches Erbrecht, ähnlich wie Ehepartner. Bei einer Trennung galt der gesetzliche Zugewinnausgleich.
  • Versorgungsausgleich: Im Falle einer Trennung wurden Rentenansprüche zwischen den Partnern ausgeglichen.
  • Krankenversicherung: Lebenspartner konnten sich – wie Ehepartner – familienversichern lassen.

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Seit 2017 können bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Diese Umwandlung erfolgt durch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt und ist rechtlich unkompliziert. Nach der Umwandlung gilt die Partnerschaft offiziell als Ehe, und alle Rechte sowie Pflichten der Ehe greifen automatisch.

Warum eine Umwandlung sinnvoll sein kann:

  • Gemeinsames Adoptionsrecht
  • Symbolische Gleichstellung in der Gesellschaft
  • Klare rechtliche Anerkennung

Wichtig: Die Umwandlung ist freiwillig. Paare, die ihre Partnerschaft beibehalten möchten, können dies tun, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.


Lebenspartnerschaft in anderen Ländern

Auch international ist die Lebenspartnerschaft ein anerkanntes Modell, das jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Während in einigen Ländern die Lebenspartnerschaft neben der Ehe weiterhin existiert, wurde sie in anderen Ländern – ähnlich wie in Deutschland – durch die Ehe für alle abgelöst.

Beispiele:

  • Österreich: Eingetragene Partnerschaften sind neben der Ehe weiterhin möglich.
  • Frankreich: Das sogenannte „PACS“ (Pacte civil de solidarité) ist eine Form der Partnerschaft, die sowohl für gleich- als auch für verschiedengeschlechtliche Paare offen ist.

Fazit: Die Lebenspartnerschaft heute

Obwohl die Lebenspartnerschaft in Deutschland keine neue rechtliche Grundlage mehr darstellt, bleibt sie ein wichtiges Thema für bestehende Partnerschaften und historische Regelungen. Mit der Einführung der Ehe für alle wurde ein großer Schritt in Richtung Gleichstellung gemacht, doch die Partnerschaft erinnert an den langen Weg, den die Gesellschaft zurückgelegt hat.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer bestehenden Lebenspartnerschaft oder zu einer möglichen Umwandlung in eine Ehe haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Rechtsanwältin Brandt ist als Fachanwältin für Familienrecht Ihr Ansprechpartner. Senden Sie uns gerne eine Anfrage zu.

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