Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und bietet Arbeitnehmern Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es legt fest, unter welchen Bedingungen eine Kündigung als rechtmäßig gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das KSchG Anwendung findet.

Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetz

Das KSchG findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse in Betrieben, die eine bestimmte Mitarbeiterzahl überschreiten. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2004 bestanden, gilt ein Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern. Für alle danach geschlossenen Arbeitsverhältnisse liegt der Schwellenwert bei zehn Arbeitnehmern. Teilzeitbeschäftigte werden dabei anteilig berücksichtigt:

  • Bis zu 20 Wochenstunden: Faktor 0,5
  • Über 20 bis 30 Wochenstunden: Faktor 0,75
  • Über 30 Wochenstunden: Faktor 1,0

Auszubildende bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz

Damit ein Arbeitnehmer unter den Schutz des KSchG fällt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Betriebliche Voraussetzung: Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer (bzw. fünf bei älteren Arbeitsverhältnissen).

  2. Persönliche Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen.

Sozial gerechtfertigte Kündigung

Eine Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch folgende Gründe bedingt ist:

  • Betriebsbedingte Gründe: Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Abbau von Arbeitsplätzen notwendig machen.

  • Personenbedingte Gründe: Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, z. B. dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

  • Verhaltensbedingte Gründe: Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.

Kündigungsschutzklage

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung und hält diese für ungerechtfertigt, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit.

Besonderheiten bei Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer, die im Betrieb regelmäßig eingesetzt werden, können bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass das KSchG auch in Betrieben Anwendung findet, die ohne Leiharbeitnehmer unter dem Schwellenwert liegen.

Fazit – Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern einen wichtigen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Es ist jedoch entscheidend, die spezifischen Voraussetzungen und Regelungen zu kennen, um die eigenen Rechte effektiv wahrnehmen zu können. Bei Unsicherheiten oder im Falle einer Kündigung ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten ist schnelles Handeln erfolderlich. Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin unter 03 82 03 / 74 50 0 und weisen darauf hin, dass Sie gerade eine Künidgung erhalten haben.

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