Einleitung: Bequem, aber brandgefährlich – Ratenkäufe in der Schuldenberatung
Ratenzahlung mit Klarna & Co – Klarna, PayPal Ratenzahlung, AfterPay oder andere „Buy Now, Pay Later“-Dienste machen den Online-Kauf auf Raten so einfach wie nie. Doch was viele nicht wissen: Auch diese Ratenzahlungen sind rechtlich gesehen Kredite – und damit neue Schulden. Wer trotz bereits laufender Schuldnerberatung oder Insolvenzverfahren solche Ratenverträge abschließt, riskiert eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs – mit gravierenden Folgen.
Ratenzahlung = Kredit = neue Schulden
Viele Schuldner gehen irrtümlich davon aus, dass eine Klarna-Ratenzahlung kein „richtiger“ Kredit sei. Doch juristisch ist die Lage klar:
Jede vereinbarte spätere Zahlung gegen Lieferung einer Ware oder Dienstleistung ist ein Kreditvertrag – und damit eine neue Verbindlichkeit.
Das gilt unabhängig davon, ob:
- eine Bank involviert ist oder nicht
- der Anbieter „Klarna“, „PayPal“, „AfterPay“ oder ein anderes Fintech ist
- eine SCHUFA-Prüfung stattfand
- der Betrag klein oder groß ist
Ratenzahlung ist Kreditaufnahme. Punkt.
Warum das bei Schuldnerberatung problematisch wird
Wenn Sie sich bereits in einer Schuldnerberatung oder einem Insolvenzverfahren befinden, signalisiert das: Sie sind zahlungsunfähig oder kurz davor. Wenn Sie in dieser Phase neue Verträge über Klarna & Co. abschließen, obwohl Sie wissen (müssen), dass Sie die Raten nicht zahlen können, machen Sie sich unter Umständen strafbar wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB).
Beispiel aus der Praxis: Der schnelle Onlinekauf mit teuren Folgen
Ein Verbraucher, der sich in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung befindet, bestellt über Klarna ein neues Smartphone auf Raten. Die monatliche Rate liegt bei 39 Euro. Nach wenigen Wochen gerät er in Zahlungsverzug, der Anbieter schaltet ein Inkassounternehmen ein. Im Zuge der Recherche erfährt der Gläubiger, dass der Käufer zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Schuldnerberatung war – und stellt Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs.
Folge: Keine Restschuldbefreiung für diese neuen Schulden
Das größte Problem: Solche Forderungen gelten in der Regel als Forderungen aus unerlaubter Handlung. Und die sind laut § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Das bedeutet:
🚫 Die Schulden aus dem Ratenkauf bleiben trotz Insolvenz bestehen
⚠️ Es droht die lebenslange Zwangsvollstreckung
🔒 Sie kommen nie wieder ganz schuldenfrei heraus
Der Irrtum mit der Bonitätsprüfung – Warum Sie sich nicht in Sicherheit wiegen sollten
Viele „Buy Now, Pay Later“-Dienste prüfen die Bonität nicht oder nur oberflächlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch „sicher“ sind. Im Gegenteil: Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Wenn Sie wissen, dass Sie die Raten nicht zahlen können – oder bereits professionelle Schuldenhilfe in Anspruch genommen haben – wird jeder neue Vertrag zu einem juristischen Risiko.
Besonders riskant: Ratenkäufe bei bestehender Insolvenzeröffnung
Wenn Sie sich bereits im eröffneten Insolvenzverfahren befinden, ist jede neue Kreditaufnahme ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters unzulässig. Die Ratenzahlung über Klarna, PayPal & Co. zählt auch hier dazu.
➡️ Sie riskieren damit nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch die Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO).
Wie wir von der Kanzlei Brandt Sie davor bewahren können
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung wissen wir: Viele Schulden entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Verdrängung. Genau deshalb setzen wir auf:
✅ Aufklärung über die rechtlichen Risiken bei Ratenzahlung
✅ Präventive Schuldenvermeidung während des Verfahrens
✅ Prüfung, ob Sie unwissentlich strafrechtlich relevante Verträge abgeschlossen haben
✅ Begleitung bei Ermittlungen und Verteidigung im Falle einer Strafanzeige
✅ Konsequente Verteidigung Ihrer Restschuldbefreiung
Call-to-Action: Lieber vorbeugen als nachzahlen – Jetzt handeln!
Haben Sie Ratenkäufe über Klarna, PayPal oder andere Anbieter abgeschlossen, obwohl Sie bereits bei einer Schuldnerberatung sind? Dann handeln Sie sofort – bevor Gläubiger, Inkassos oder Staatsanwaltschaft aktiv werden.
📞 Rufen Sie uns direkt an: 03 82 03 / 74 50 20
🌐 Besuchen Sie uns unter: www.rain-brandt.de
📩 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine diskrete Erstberatung
Fazit: Klarna & Co. – bequem, aber brandgefährlich bei Schulden
Die Nutzung von Zahlungsdienstleistern für Ratenkäufe ist verlockend – aber gefährlich, sobald man sich in einer finanziellen Schieflage befindet oder professionelle Hilfe gesucht hat. Lassen Sie nicht zu, dass ein einfacher Kauf zur Straftat wird und Sie sich die Chance auf einen echten Neuanfang verbauen. Vertrauen Sie auf juristische Begleitung – wir stehen an Ihrer Seite.