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Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Ein klarer Überblick zu Auto, Wohnung und Einkommen

Die Angst vor dem Nichts – und warum sie unbegründet ist

Die größte Angst, die Menschen bei dem Wort „Privatinsolvenz“ empfinden, ist die Sorge vor dem Totalverlust. Die Vorstellung, das eigene Zuhause, das Auto und jeden Cent des Einkommens zu verlieren, ist lähmend. Doch lassen Sie uns gleich zu Beginn mit dem größten Mythos aufräumen: Sie werden NICHT mit leeren Händen dastehen.

Das deutsche Insolvenzrecht ist nicht darauf ausgelegt, Menschen zu bestrafen, sondern ihnen einen geordneten Neustart zu ermöglichen. Dazu gehört zwingend der Schutz Ihres Existenzminimums und der Dinge, die Sie für Ihr tägliches Leben und Ihre Arbeit benötigen.

Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare und verständliche Antwort auf die drängendste aller Fragen: Was darf ich im Falle einer Privatinsolvenz tatsächlich behalten?

Das Fundament Ihres Schutzes: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Noch bevor wir über Gegenstände sprechen, müssen wir über Ihr Geld sprechen. Ihr wichtigstes Schutzschild ist das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

  • Was ist das? Jedes normale Girokonto kann auf Ihren Antrag hin von Ihrer Bank in ein P-Konto umgewandelt werden.
  • Was bewirkt es? Auf einem P-Konto ist automatisch ein monatlicher Grundfreibetrag vor jeder Pfändung geschützt. Dieser Betrag sichert Ihr Existenzminimum.
  • Kann der Schutz erhöht werden? Ja! Wenn Sie Unterhaltspflichten (für Kinder oder Ehepartner) haben, kann Ihr persönlicher Freibetrag deutlich erhöht werden. Auch der Eingang von Kindergeld oder bestimmten sozialen Leistungen kann zusätzlich geschützt werden.

Die Faustregel lautet: Ihr unpfändbares Einkommen, das Sie zum Leben benötigen, bleibt Ihnen erhalten. Alles, was darüber hinausgeht, wird zur Begleichung der Schulden verwendet. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie mit unserem Pfändungsrechner schnell und einfach ermitteln.

Bedenken Sie bitte, dass der Pfändungsfreibetrag für Lohn und der für das Konto unterschiedlich sind. Eine Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto bekommen Sie unter www.p-kontobescheinigung.de .

Die Wohnung: Droht mir die Kündigung und Obdachlosigkeit?

Die Angst, das eigene Dach über dem Kopf zu verlieren, wiegt am schwersten. Hier müssen wir zwischen Mietwohnung und Wohneigentum unterscheiden.

  • Ihre Mietwohnung ist sicher: Ein klares Wort vorweg: Ihr Vermieter darf Ihnen nicht wegen der Eröffnung einer Privatinsolvenz kündigen. Solange Sie Ihre Miete und die Nebenkosten pünktlich und vollständig bezahlen, ist Ihr Mietverhältnis geschützt. Die Insolvenz berührt den laufenden Vertrag nicht. Wichtig ist nur, dass keine Mietrückstände aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag bestehen – diese sollten dringend vorher geklärt werden.
  • Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung: Hier ist die Situation komplexer. Eine selbstgenutzte Immobilie, die noch nicht vollständig abbezahlt ist, ist in der Regel nicht zu halten. Sie wird vom Insolvenzverwalter verwertet (meist durch Verkauf oder Zwangsversteigerung), um den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier Gold wert, um alle Optionen zu prüfen und den Prozess geordnet zu gestalten.

Das Auto: Verliere ich meine Mobilität?

Das Auto ist für viele mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – es ist die Voraussetzung, um zur Arbeit zu kommen. Der Gesetzgeber erkennt das an.

Die entscheidende Frage lautet: Benötigen Sie Ihr Auto zwingend für Ihren Beruf oder aus gesundheitlichen Gründen?

  • Fall 1: Sie sind Pendler. Wenn Sie auf das Auto angewiesen sind, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen (z.B. wegen Schichtarbeit, schlechter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel), gilt es als unpfändbar. Denn Ihr Einkommen zu sichern, hat Priorität.
  • Fall 2: Gesundheitliche Gründe. Wenn Sie oder ein naher Angehöriger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf das Fahrzeug angewiesen sind, ist es ebenfalls geschützt.
  • Fall 3: Das „Luxusauto“. Handelt es sich um ein sehr wertvolles Fahrzeug, kann der Insolvenzverwalter eine „Austauschpfändung“ vornehmen. Das bedeutet: Das teure Auto wird verkauft und Sie erhalten aus dem Erlös einen Betrag, der ausreicht, um ein angemessenes, günstigeres Ersatzfahrzeug zu kaufen.

Der Hausrat: Muss ich auf dem nackten Boden schlafen?

Nein, definitiv nicht. Alle Gegenstände, die Sie und Ihre Familie für eine „bescheidene Lebensführung“ sowie für die Ausübung Ihres Berufs benötigen, sind unpfändbar.

Dazu gehören ganz klar:

  • Möbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle)
  • Küchengeräte (Kühlschrank, Herd)
  • Waschmaschine
  • Kleidung und persönliche Gegenstände
  • Ein Fernseher und ein Computer (gelten heute als Standard für Information und soziale Teilhabe)
  • Berufliche Gegenstände (z.B. Werkzeug eines Handwerkers)

Was als „bescheiden“ gilt, hat nichts mit Armut zu tun. Eine normale, funktionale Wohnungseinrichtung ist absolut geschützt. Pfändbar wären lediglich echte Luxusgüter wie eine teure Kunstsammlung oder eine Hi-Fi-Anlage im Wert von mehreren tausend Euro.

Fazit: Insolvenz bedeutet Neustart, nicht Enteignung

Wie Sie sehen, sind die Schreckensszenarien, die oft mit einer Privatinsolvenz verbunden werden, weit von der Realität entfernt. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass Ihr Leben weitergehen kann – mit einem Dach über dem Kopf, dem Geld für den täglichen Bedarf und den Dingen, die Sie dafür brauchen.

Die genauen Details hängen immer von Ihrer individuellen Situation ab. Um Ihnen absolute Sicherheit zu geben und den Schutz Ihres Vermögens von Anfang an optimal zu gestalten, ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

Haben Sie Angst, etwas zu verlieren? Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen. Wir analysieren Ihre Situation, erklären Ihnen genau, was geschützt ist und was nicht, und begleiten Sie sicher auf dem Weg in eine schuldenfreie Zukunft. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche und unverbindliche Erstberatung. Senden Sie uns das Formular zu. Wir rufen Sie dann zeitnah an.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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