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Privatinsolvenz vs. Insolvenzplan – Was ist besser für Sie?

Unterschied Insolvenzplan vs. Privatinsolvenz – der direkte Vergleich

Privatinsolvenz vs. Insolvenzplan – Wer sich mit einer hohen Schuldenlast konfrontiert sieht, steht häufig vor der Frage: Privatinsolvenz oder Insolvenzplan – welches Verfahren ist für mich geeignet? Beide Wege bieten Entschuldungsmöglichkeiten, unterscheiden sich jedoch deutlich in Ablauf, Dauer, Voraussetzungen und Wirkung.

Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen klar und verständlich den Unterschied zwischen Insolvenzplan und Privatinsolvenz, beleuchten Vor- und Nachteile beider Verfahren und zeigen auf, für wen sich welcher Weg eignet. Unser Ziel: Ihnen den schnellsten und effektivsten Weg aus den Schulden zu ermöglichen – ohne unnötige Zeitverluste.


Was ist die Privatinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz – häufig auch Privatinsolvenz genannt – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit bietet, nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Am Ende steht in der Regel die Restschuldbefreiung.

Ablauf:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
  2. Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht
  3. Eröffnung des Verfahrens & Bestellung eines Insolvenzverwalters
  4. Verwertung des pfändbaren Vermögens
  5. Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
  6. Restschuldbefreiung


Was ist ein Insolvenzplanverfahren?

Der Insolvenzplan ist ein besonderes Instrument innerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Es ermöglicht eine flexible Einigung mit den Gläubigern, abweichend vom gesetzlichen Regelfall. Besonders attraktiv: Mit einem erfolgreichen Insolvenzplan können Sie deutlich schneller schuldenfrei sein – oft in wenigen Monaten und ganz ohne Restschuldbefreiung.

Ablauf:

  1. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  2. Erstellung des Insolvenzplans durch Ihren Rechtsanwalt
  3. Zustimmung der Gläubiger in einem gerichtlichen Abstimmungsverfahren
  4. Sofortige Aufhebung des Verfahrens bei Annahme
  5. Schneller wirtschaftlicher Neustart

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Gegenüberstellung: Privatinsolvenz vs. Insolvenzplan

Merkmal Privatinsolvenz Insolvenzplanverfahren
Dauer 3 Jahre Mindestlaufzeit oft wenige Monate
Schuldenfrei ohne Restschuldbefreiung ❌ Nein ✅ Ja
Einfluss auf Ablauf gering hoch (durch Verhandlungen)
Flexibilität gesetzlich festgelegt individuell gestaltbar
Einbindung der Gläubiger nur informell vorab aktiv in Planabstimmung
Voraussetzungen keine besonderen Mitwirkungsbereitschaft, Planfinanzierung erforderlich
Rufauswirkungen negativ, lang sichtbar ggf. kürzerer Eintrag

Für wen eignet sich was?

Privatinsolvenz:

  • Geringes Einkommen, keine Rücklagen
  • Keine Hilfe von Dritten möglich
  • Gläubigerkontakt vermeiden gewünscht
  • Zeit spielt keine Rolle

Insolvenzplan:

  • Schnelle Entschuldung gewünscht
  • Unterstützung durch Familie oder Freunde möglich (z. B. Einmalzahlung)
  • Selbstständige, Ex-Selbstständige oder bei laufenden Pfändungen
  • Gläubiger sind verhandlungsbereit
  • Schutz von Vermögen (Haus, Auto, Erbe etc.)


Fazit: Der Insolvenzplan ist oft die bessere Lösung

Viele Schuldner denken zuerst an die klassische Privatinsolvenz – verständlich, denn sie ist bekannt und gesetzlich geregelt. Doch sie ist langwierig und unflexibel. Das Insolvenzplanverfahren bietet dagegen die Chance auf eine schnelle, individuelle Entschuldung – und ist oft günstiger, als viele denken.

Der Haken? Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt, der den Plan rechtssicher erstellt und mit den Gläubigern verhandelt.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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