Privatinsolvenz und Altersvorsorge – Viele Menschen fürchten bei einer Privatinsolvenz nicht nur den Verlust von Eigentum, sondern auch den Zugriff auf ihre Altersvorsorge. Doch was ist wirklich pfändbar – und was nicht?
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Welche Formen der Altersvorsorge bei Privatinsolvenz geschützt sind
- Was mit Riester, Rürup & Co. passiert
- Wie Sie Ihre Vorsorge gezielt absichern
- Und was Sie jetzt tun sollten, um im Alter nicht leer auszugehen
Welche Auswirkungen hat die Privatinsolvenz auf die Altersvorsorge?
Bei einer Privatinsolvenz wird das pfändbare Vermögen zur Gläubigerbefriedigung herangezogen. Doch nicht alle Rücklagen zählen zum pfändbaren Vermögen – insbesondere Altersvorsorgeprodukte unterliegen in vielen Fällen einem besonderen Schutz.
Geschützte Altersvorsorge in der Privatinsolvenz
✅ Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rente ist vollständig geschützt. Eingezahlte Beiträge können nicht gepfändet werden. Auch zukünftige Rentenzahlungen sind nur in sehr engen Grenzen pfändbar – hier gelten die Pfändungsfreigrenzen.
✅ Riester-Rente
Riester-Verträge sind gemäß § 851 ZPO i.V.m. § 97 EStG während der Ansparphase pfändungssicher – sofern keine vorzeitige Auszahlung erfolgt. Auch im Insolvenzverfahren bleibt das Guthaben erhalten.
✅ Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente gilt ebenfalls als pfändungsgeschützt – insbesondere, weil sie nicht vererbbar, übertragbar oder kapitalisierbar ist.
✅ Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Direktversicherungen, Pensionskassen und Unterstützungskassen bieten ebenfalls Schutz vor der Insolvenz – vorausgesetzt, die Verträge wurden rechtlich sauber abgeschlossen.
✅ Private Rentenversicherungen mit Verwertungsausschluss
Wenn ein Verwertungsausschluss vereinbart wurde, ist auch diese Form der Vorsorge vor Pfändung geschützt – ein häufiger Stolperstein in der Praxis.
Nicht geschützte Altersvorsorge – diese Risiken bestehen
❌ Kapitallebensversicherungen ohne Verwertungsausschluss
❌ Sparbücher und Tagesgeldkonten ohne Vorsorgebindung
❌ Fonds und Aktien in regulären Depots
❌ Edelmetalle, Bargeld und sonstiges Vermögen
Diese Rücklagen können gepfändet und im Insolvenzverfahren verwertet werden.
Altersvorsorge während der Insolvenz weiterführen – geht das?
Ja. Viele Menschen sind überrascht: Auch während der Wohlverhaltensphase ist es möglich, weiter in bestimmte Altersvorsorgeformen einzuzahlen – insbesondere in staatlich geförderte Produkte wie Riester- oder Rürup-Rente.
Hier ist jedoch rechtliche Beratung dringend erforderlich, um keine Fehler zu machen, die später teuer werden.
📌 FAQ: Häufige Fragen zur Altersvorsorge in der Privatinsolvenz
❓ Ist meine gesetzliche Rente in der Privatinsolvenz sicher?
Ja. Ihre bisher eingezahlten Beiträge bleiben unberührt. Nur sehr hohe Renten können nach der Pfändungstabelle teilweise gepfändet werden.
❓ Kann mein Riester-Vertrag gepfändet werden?
Nein, solange keine vorzeitige Auszahlung erfolgt. Während der Ansparphase ist das Guthaben in der Regel geschützt.
❓ Was passiert mit meiner privaten Rentenversicherung?
Kommt darauf an. Nur wenn ein wirksamer Verwertungsausschluss besteht, ist sie geschützt. Ohne diesen Ausschluss kann das Guthaben gepfändet werden.
❓ Ist meine betriebliche Altersvorsorge sicher?
Ja, in der Regel. Direktversicherungen, Pensionskassen und Unterstützungskassen sind während der Insolvenz geschützt.
❓ Sollte ich meine Altersvorsorge kündigen, um Schulden zu tilgen?
Nein! Das kann gravierende Nachteile für Ihre Zukunft haben. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Kündigung beraten – oft gibt es bessere Lösungen.
Unser Fazit: Sichern Sie jetzt Ihre Altersvorsorge!
Viele Schuldner begehen den Fehler, ohne Beratung auf ihre Altersvorsorge zuzugreifen oder sie vorschnell zu kündigen. Dabei gibt es legale Wege, Ihr Erspartes zu sichern und dennoch einen schuldenfreien Neustart zu schaffen.
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