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Privatinsolvenz – Ihr Weg aus der Schuldenfalle

Warum die Privatinsolvenz kein Tabuthema mehr sein darf

Privatinsolvenz – Ihr Weg aus der Schuldenfalle – In Deutschland rutschen jedes Jahr Tausende Menschen in die Schuldenfalle – sei es durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder schlicht durch unvorhergesehene Lebensereignisse. Der Schritt in die Privatinsolvenz wirkt auf viele zunächst beängstigend. Dabei bietet genau dieses Verfahren die Chance auf einen echten Neuanfang – rechtlich abgesichert und klar geregelt.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz – offiziell Verbraucherinsolvenz genannt – ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für nicht-selbstständige Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu begleichen. Ziel ist es, den Schuldner*innen nach einer festen Laufzeit (in der Regel 3 Jahre) die Restschulden zu erlassen und ihnen damit einen vollständigen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?

Privatinsolvenz ist grundsätzlich möglich für:

  • Arbeitnehmer*innen
  • Rentner*innen
  • Erwerbslose
  • Studierende und Auszubildende mit Schulden
  • Selbstständige, die nicht mehr aktiv tätig sind

Wichtig ist, dass keine selbstständige Tätigkeit mehr ausgeübt wird, sonst kommt eher das Regelinsolvenzverfahren in Betracht.


Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Bevor ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden kann, muss außergerichtlich versucht werden, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Hier kommt oft die Schuldnerberatung ins Spiel.

Privatinsolvenz – Ihr Weg aus der Schuldenfalle – Diese Schritte sind notwendig:

  1. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch mit allen Gläubigern
  2. Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatung über das Scheitern dieses Versuchs
  3. Antrag beim Insolvenzgericht auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  4. Durchführung der Wohlverhaltensphase von drei Jahren

Während des gesamten Verfahrens gelten strikte Regeln, z. B. Abtretung des pfändbaren Einkommensanteils, Informationspflichten und Mitwirkungspflichten.


Vorteile der Privatinsolvenz

Viele Betroffene befürchten mit der Insolvenz soziale Stigmatisierung, dabei bietet die Verbraucherinsolvenz echte Vorteile:

  • Schutz vor Pfändungen bereits ab Verfahrensbeginn
  • Schuldenfreiheit nach nur 3 Jahren
  • Keine neuen Gläubigerforderungen möglich
  • Kein Risiko mehr durch Zwangsvollstreckung
  • Klarer Zeitrahmen für den wirtschaftlichen Neuanfang

Die Insolvenz ist kein Versagen – sie ist eine gesetzlich vorgesehene Lösung, um Menschen aus einer ausweglosen Lage zu befreien.


Schuldenfrei in 3 Jahren – So helfen wir Ihnen

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung begleiten wir Sie kompetent und persönlich durch alle Phasen der Privatinsolvenz. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Sichtung und rechtliche Bewertung Ihrer Schuldenlage
  • Erstellung eines außergerichtlichen Einigungsplans
  • Kommunikation mit Gläubigern
  • Antragstellung beim Insolvenzgericht
  • Unterstützung während der gesamten Wohlverhaltensphase

Wir wissen: Jede Schuldensituation ist individuell – deshalb erhalten Sie bei uns keine pauschalen Ratschläge, sondern maßgeschneiderte Lösungen, die wirklich funktionieren.


Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Wie wirkt sich eine Privatinsolvenz auf meine Schufa aus?
Die Schufa erhält Informationen über das Verfahren. Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung werden die Daten nach weiteren 6 Monaten gelöscht – ein Neuanfang wird dadurch realistisch.

Kann ich mein Auto behalten?
Ein Auto, das für den Arbeitsweg notwendig ist, kann im Rahmen der Angemessenheit oft behalten werden. Wir prüfen Ihren Einzelfall genau.

Darf ich während der Insolvenz erben oder Schenkungen erhalten?
Grundsätzlich fließen Erbschaften in die Insolvenzmasse. Es gibt jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, über die wir Sie gern aufklären.


Jetzt handeln – bevor es zu spät ist!

Warten Sie nicht länger! Je früher Sie handeln, desto schneller können Sie Ihre Schulden hinter sich lassen. Mit unserer Hilfe gelangen Sie in nur 3 Jahren zur Schuldenfreiheit – rechtlich abgesichert, kompetent begleitet und menschlich beraten.

👉 Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf – wir beraten Sie kostenlos zum Ablauf der Privatinsolvenz und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten:

📞 Jetzt anrufen: 038203 / 745020
📧 Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular


Ihr Weg aus der Schuldenfalle beginnt heute – mit uns an Ihrer Seite.


 

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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