Wie lange dauert die Privatinsolvenz wirklich? Der Ablauf Schritt für Schritt
Privatinsolvenz Dauer 2025 – Die Privatinsolvenz ist für viele überschuldete Menschen in Deutschland ein wichtiger Ausweg aus der finanziellen Notlage. Doch wie lange dauert das Verfahren im Jahr 2025? Welche Phasen gibt es? Und was hat es mit der neuen 3‑Jahres‑Regel auf sich?
In diesem Beitrag erklären wir, wie die Privatinsolvenz in 2025 abläuft, wie lange die einzelnen Phasen dauern und worauf Betroffene achten sollten – verständlich und aktuell.
1. Überblick: Die Dauer der Privatinsolvenz 2025 auf einen Blick
Dank der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 hat sich die Laufzeit des Verfahrens entscheidend verkürzt. Seitdem gilt:
- Reguläre Dauer der Privatinsolvenz: 3 Jahre
- Frühere Regelung (bis 2020): 6 Jahre
- Wohlverhaltensphase ist Teil dieser 3 Jahre und keine zusätzliche Phase mehr
Wann beginnt die Frist?
Die 3-Jahres-Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – nicht mit dem Antrag oder dem gerichtlichen Beschluss über die Zulässigkeit.
2. Ablauf der Privatinsolvenz – alle Phasen im Detail
Damit Sie besser einschätzen können, was auf Sie zukommt, erklären wir Ihnen den kompletten Ablauf der Privatinsolvenz 2025 in chronologischer Reihenfolge:
Phase 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch (Dauer: ca. 8–16 Wochen)
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, verlangt das Gesetz einen sogenannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Dieser ist obligatorisch.
Was passiert?
Ein Anwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle (wie unsere Kanzlei) nimmt Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und schlägt einen Vergleich vor.
Ziel:
Vermeidung des Insolvenzverfahrens durch eine freiwillige Einigung.
Tipp:
Hier zahlt sich professionelle Hilfe aus. Nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot unter www.rain-brandt.de oder kontaktieren Sie uns direkt.
Phase 2: Insolvenzantrag (Dauer: wenige Wochen)
Kommt keine Einigung zustande, wird der Insolvenzantrag gestellt – gemeinsam mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung.
Erforderliche Unterlagen:
- Gläubigerverzeichnis
- Vermögensverzeichnis
- Nachweis über den gescheiterten Einigungsversuch
- ggf. Bescheinigung nach § 305 InsO
Hinweis:
Eine notwenige P-Kontobescheinigung erhalten Sie z. B. über www.p-kontobescheinigung.de, wenn Sie gleichzeitig von Pfändungsschutz betroffen sind.
Phase 3: Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Dauer: ca. 1–2 Monate)
Nach Prüfung der Unterlagen eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren. Gleichzeitig wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 3‑Jahres‑Frist!
Aufgaben des Verwalters:
- Sichtung und Verwaltung Ihres pfändbaren Vermögens
- Mitteilung an Gläubiger
- Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses
Phase 4: Abtretungsfrist und Wohlverhaltensphase (Dauer: 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung)
Diese Phase ist entscheidend: Sie müssen Ihr pfändbares Einkommen abgeben, erhalten aber den gesetzlich garantierten Pfändungsschutz.
Besonderheiten 2025:
- Die Wohlverhaltensphase ist nicht zusätzlich, sondern Teil der 3 Jahre.
- Das bedeutet: Nach 36 Monaten endet das Verfahren automatisch, sofern alle Obliegenheiten eingehalten wurden.
Wichtige Pflichten:
- Keine neuen Schulden machen
- Wohnsitz- und Arbeitswechsel dem Gericht melden
- Erwerbsobliegenheit beachten (Sie müssen arbeiten oder sich bemühen)
Unser Tipp:
Beantragen Sie frühzeitig ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), um Ihr Existenzminimum abzusichern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
👉 www.p-kontobescheinigung.de
Phase 5: Restschuldbefreiung und Verfahrensende
Nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung vom Gericht automatisch erteilt, wenn Sie sich an alle Regeln gehalten haben.
Ergebnis:
Alle nicht bezahlten Schulden (bis auf wenige Ausnahmen wie z. B. Geldstrafen oder Unterhalt) gelten als erlassen – Sie sind schuldenfrei.
3. Was passiert, wenn ich während der Insolvenz Vermögen erbe oder gewinne?
Während der Insolvenz gilt:
Vermögen, das Sie während der Laufzeit erhalten, ist teilweise oder ganz abzugeben.
Dazu zählen:
- Erbschaften (zur Hälfte pfändbar)
- Lottogewinne
- Abfindungen
Tipp:
Erwägen Sie in solchen Fällen den Wechsel in ein Insolvenzplanverfahren, um das Verfahren schneller zu beenden. Mehr dazu auf
👉 www.insolvenzplan-einfach.de
4. Kann sich die Dauer verlängern?
In der Regel nicht – es sei denn, Sie verstoßen gegen Ihre Pflichten.
Mögliche Folgen:
- Versagung der Restschuldbefreiung
- Verlängerung des Verfahrens
- Neue Vollstreckungen durch Gläubiger
5. Fazit: So kommen Sie 2025 schnell durch die Privatinsolvenz
Phase | Dauer |
---|---|
Außergerichtlicher Vergleich | ca. 2–4 Monate |
Insolvenzantrag und Eröffnung | ca. 3 Monat |
Insolvenzverfahren inkl. Wohlverhaltensphase | 3 Jahre (36 Monate) |
Gesamtdauer | 3 Jahre + Vorlaufzeit (i.d.R. 3–5 Monate) |
Die Privatinsolvenz 2025 ist deutlich schneller und effizienter als noch vor wenigen Jahren. Mit professioneller Unterstützung und guter Vorbereitung können Sie innerhalb von drei Jahren schuldenfrei sein – ohne unnötige Risiken.
Sie haben Fragen oder möchten Ihre Situation besprechen?
Wir helfen Ihnen diskret und kompetent – ob beim Insolvenzantrag, bei der P-Konto-Bescheinigung oder beim Insolvenzplanverfahren.
📞 Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20
🌐 Oder informieren Sie sich direkt auf www.rain-brandt.de
Verwandte Beiträge: