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Privatinsolvenz bei Selbstständigen – Was Sie wissen müssen, wenn Ihr Unternehmen scheitert – Ein Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt


Selbstständig und überschuldet – ist die Privatinsolvenz überhaupt möglich?

Wer als Selbstständiger wirtschaftlich scheitert, steht schnell vor einem riesigen Schuldenberg: unbezahlte Lieferantenrechnungen, Rückstände bei der Krankenkasse, Steuerschulden beim Finanzamt, Mietforderungen, Leasingraten und häufig auch persönliche Bürgschaften. Viele glauben dann, sie könnten nicht in die Privatinsolvenz – ein Irrtum, der teuer werden kann.

Tatsächlich ist die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) auch für ehemalige Selbstständige möglich – unter bestimmten Voraussetzungen. Alternativ kommt das sogenannte Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Entscheidend ist, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse aktuell aussehen.


Regel- oder Privatinsolvenz – welche Insolvenzform ist die richtige?

Nach der Insolvenzordnung gibt es zwei Wege in die Entschuldung:

Privatinsolvenz (§§ 304 ff. InsO)

… ist möglich, wenn Sie:

  • nicht mehr selbstständig sind, und
  • weniger als 20 Gläubiger haben, und
  • keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen Sie bestehen (z. B. Löhne, Sozialabgaben)

Regelinsolvenz (§§ 11 ff. InsO)

… ist erforderlich, wenn Sie:

  • noch selbstständig tätig sind oder
  • mehr als 19 Gläubiger haben oder
  • Arbeitnehmer hatten, für die noch offene Forderungen bestehen


Selbstständigkeit aufgegeben? Dann ist die Privatinsolvenz möglich!

Sobald Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beenden (z. B. durch Abmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt), können Sie in vielen Fällen in die Privatinsolvenz wechseln – auch wenn die Schulden noch aus der früheren Tätigkeit stammen. Das Verfahren ist überschaubarer, einfacher und oft auch schneller.

💡 Wichtig: Auch wenn Sie Steuerschulden oder Verbindlichkeiten aus Ihrer früheren Selbstständigkeit haben, können diese in der Privatinsolvenz reguliert und mit der Restschuldbefreiung erlassen werden – sofern keine Steuerstraftaten vorliegen.


Privatinsolvenz für Selbstständige – das müssen Sie wissen:

1. Vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich

Bevor Sie den Insolvenzantrag stellen dürfen, müssen Sie einen Versuch unternehmen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit einem rechtssicheren Schuldenbereinigungsplan.

2. Insolvenzantrag stellen und Restschuldbefreiung beantragen

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch folgt der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht. Gleichzeitig wird die Restschuldbefreiung beantragt.

3. Verfahrensdauer: In der Regel 3 Jahre

Seit der Reform 2020 gilt: Restschuldbefreiung nach nur 3 Jahren – unabhängig von der Rückzahlungsquote.

4. Pfändbares Einkommen wird abgeführt – der Rest bleibt Ihnen

Was Sie über den Pfändungsfreigrenzen verdienen, müssen Sie an den Treuhänder abführen. Alles darüber hinaus wird nicht angetastet. Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner auf www.rain-brandt.de, um zu ermitteln, was Ihnen bleibt.

5. Alte Schulden werden nach 3 Jahren erlassen

Nach Ablauf der Laufzeit werden nahezu alle Schulden erlassen – auch Steuerschulden, Krankenkassenrückstände und Forderungen von Gläubigern aus der Selbstständigkeit. Ausnahmen bestehen nur bei Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (z. B. Betrug, Steuerhinterziehung).


Häufige Fragen zur Privatinsolvenz nach Selbstständigkeit

Was passiert mit meinem Firmenwagen, Werkzeug oder Lagerbestand?
Sobald Sie Ihre Tätigkeit aufgeben, kann der Insolvenzverwalter über Betriebsvermögen verfügen. Private Vermögenswerte bleiben bis zur Pfändungsfreigrenze unangetastet.

Ich habe Schulden bei der Krankenkasse und dem Finanzamt – geht das trotzdem?
Ja. Diese Gläubiger sind ganz normale Insolvenzgläubiger. Wenn keine Straftaten vorliegen, werden auch diese Schulden nach 3 Jahren erlassen.

Ich habe Bürgschaften für Geschäftskredite unterzeichnet – was passiert damit?
Auch Bürgschaften, sofern sie persönlich übernommen wurden, fallen in die Insolvenzmasse und können nach 3 Jahren erlassen werden.

Was ist mit einem negativen SCHUFA-Eintrag?
Die Einträge bleiben nach Abschluss des Verfahrens noch 3 weitere Jahre sichtbar – dann erfolgt die automatische Löschung. Der Weg zur wirtschaftlichen Rehabilitation beginnt jedoch bereits mit der Eröffnung des Verfahrens.


Unser Tipp: Je früher Sie handeln, desto besser!

Zögern Sie nicht zu lange – je früher Sie die Insolvenz aktiv angehen, desto schneller sind Sie schuldenfrei. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz für Sie in Frage kommt – und begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens.


Weitere Ratgeber auf www.rain-brandt.de


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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