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Privatinsolvenz bei Selbstständigen: Möglichkeiten und Fallstricke

Privatinsolvenz bei Selbstständigen – Viele Selbstständige kämpfen mit Schulden – sei es durch wirtschaftliche Krisen, Zahlungsausfälle oder persönliche Schicksalsschläge. Doch was tun, wenn die finanzielle Lage ausweglos erscheint? Die Privatinsolvenz – offiziell Verbraucherinsolvenz genannt – ist für viele der erste Gedanke. Doch gerade Selbstständige stehen oft vor der Frage: Gilt das auch für mich? Oder muss ich eine Regelinsolvenz durchlaufen?

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz und welche Optionen Selbstständige tatsächlich haben, um schuldenfrei in eine neue Zukunft zu starten.


Verbraucherinsolvenz vs. Regelinsolvenz: Der grundlegende Unterschied

Die Verbraucherinsolvenz ist für Personen gedacht, die nicht (mehr) selbstständig sind. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmer, Rentner oder ehemals Selbstständige ohne offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder komplexen Geschäftsstrukturen.

Die Regelinsolvenz hingegen kommt bei Unternehmen, Freiberuflern oder Selbstständigen mit unübersichtlichen Verbindlichkeiten zum Einsatz – etwa bei vielen Gläubigern, laufenden Verträgen, Arbeitnehmerforderungen oder erheblichen Betriebsvermögen.

Wichtig: Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen in die Verbraucherinsolvenz wechseln – und genau hier liegt oft die Chance auf einen schnelleren und einfacheren Schuldenabbau.


Möglichkeiten für Selbstständige: Diese Wege gibt es

Beendigung der Selbstständigkeit: Wer seine selbstständige Tätigkeit aufgibt und keine betrieblichen Verpflichtungen (z. B. Schulden bei Mitarbeitern, komplexe Verträge) mehr hat, kann in vielen Fällen die Verbraucherinsolvenz beantragen. Diese ist meist günstiger, transparenter und dauert häufig kürzer.

Regelinsolvenz mit guten Erfolgsaussichten: Wer weiterhin selbstständig bleiben möchte, kann auch im Rahmen der Regelinsolvenz wirtschaftlich tätig sein. Voraussetzung ist, dass ein realistischer Insolvenzplan vorliegt und keine schwerwiegenden Verstöße (z. B. Insolvenzverschleppung) vorliegen.

Außergerichtlicher Schuldenvergleich: In manchen Fällen lässt sich eine Insolvenz ganz vermeiden – etwa durch Verhandlungen mit den Gläubigern. Wir helfen Ihnen, individuelle Vergleiche auszuhandeln, die oft erstaunlich erfolgreich sind.


Fallstricke: Hier tappen viele Selbstständige hinein

⚠️ Fehleinschätzung der Insolvenzform: Viele Selbstständige glauben, sie müssen die Regelinsolvenz durchlaufen – obwohl sie längst zur Verbraucherinsolvenz berechtigt wären. Das kann unnötig kompliziert und langwierig sein.

⚠️ Verspätete Antragstellung: Wer zu lange zögert, riskiert nicht nur die Zwangsvollstreckung, sondern im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung.

⚠️ Unvollständige Unterlagen: Gerade Selbstständige haben oft eine unübersichtliche Aktenlage. Ein lückenhafter Insolvenzantrag wird schnell abgelehnt oder verzögert – professionelle Unterstützung spart hier wertvolle Zeit.


Warum Sie sich jetzt beraten lassen sollten

Jede Schuldensituation ist individuell – gerade bei Selbstständigen kommt es auf Details an. Eine kompetente rechtliche Begleitung entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Verfahrens. Unsere erfahrene Kanzlei prüft für Sie:

  • ob Sie Anspruch auf Verbraucherinsolvenz haben
  • wie Sie Ihre Selbstständigkeit erhalten können
  • welche Schulden Sie loswerden können – und welche nicht
  • wie hoch die monatliche Pfändung wäre
  • ob ein Insolvenzplanverfahren eine Alternative wäre

💡 Wussten Sie? In vielen Fällen können Schulden durch ein Insolvenzplanverfahren sogar in wenigen Monaten erledigt werden – ganz ohne Insolvenzlaufzeit von drei Jahren!


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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