Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Privatinsolvenz anmelden – Wie ist der Ablauf?

Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen in Deutschland die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten. Dieser Beitrag erläutert den Ablauf der Privatinsolvenz und wie die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt Sie dabei unterstützt.

Schritt 1: Vorbereitung Privatinsolvenz anmelden

Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg des Privatinsolvenzverfahrens. Zunächst müssen alle bestehenden Schulden vollständig erfasst werden. Sollten Unterlagen fehlen, können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft beantragen oder Ihren Gerichtsvollzieher um eine Aufstellung der Vollstreckungsaufträge bitten. Zudem ist es hilfreich, aus dem Gedächtnis eine Liste der Gläubiger zu erstellen.

Schritt 2: Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie dabei, einen realistischen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen und mit den Gläubigern zu verhandeln. Scheitert dieser Versuch, erhalten Sie von uns die notwendige Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs.

Schritt 3: Insolvenzantragstellung – Privatinsolvenz anmelden

Mit der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs können Sie beim zuständigen Insolvenzgericht die Privatinsolvenz beantragen. Dabei sind folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung

 

Die Kanzlei Brandt begleitet Sie bei der Erstellung und Einreichung dieser Anträge, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt erfüllt sind.

Schritt 4: Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der Ihr pfändbares Einkommen verwaltet. Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nach der aktuellen Pfändungstabelle und berücksichtigen unterhaltspflichtige Personen. Während der dreijährigen Wohlverhaltensperiode sind Sie verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und dem Insolvenzverwalter Änderungen in Ihren finanziellen Verhältnissen mitzuteilen.

Schritt 5: Restschuldbefreiung

Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensperiode werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen, und Sie sind schuldenfrei. Dies ermöglicht Ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang ohne die Last der bisherigen Verbindlichkeiten.

Vorteile der Privatinsolvenz

  • Schuldenfreiheit in drei Jahren: Durch die Restschuldbefreiung sind Sie innerhalb von drei Jahren von Ihren Schulden befreit.
  • Rechtlicher Schutz: Während des Verfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger unzulässig.
  • Neuanfang: Sie erhalten die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart ohne Altlasten.

 

Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Kanzlei Brandt verfügt über langjährige Erfahrung in der Schuldnerberatung und begleitet Sie kompetent durch den gesamten Prozess der Privatinsolvenz. Wir bieten individuelle Beratung, unterstützen bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Gläubigern und dem Insolvenzgericht.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Senden Sie uns gerne das Kontaktformular mit Ihren Angaben zu. Wir rufen Sie dann gerne zu einem unverbindlichen Informationsgespräch zurück. So starten Sie gemeinsam mit uns in eine schuldenfreie Zukunft.

Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Bad Doberan, Deutschland

Die Kanzlei Brandt bietet umfassende Beratung und Unterstützung in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht und Schuldnerberatung. Mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie kompetent durch rechtliche Herausforderungen. 

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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