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Porsche VarioRente: Kapitalwahlrecht vs. Rentenzahlung – Pfändbarkeit im Insolvenzverfahren

Die Porsche VarioRente ist eine beliebte betriebliche Altersversorgung mit flexiblen Auszahlungsmodellen. Besonders bedeutsam im rechtlichen Kontext ist das sogenannte Kapitalwahlrecht: Versicherte können entscheiden, ob sie sich ihre Altersvorsorge als Einmalbetrag (Kapitalauszahlung) oder in Form monatlicher Rentenzahlungen auszahlen lassen. Doch welche Auswirkungen hat diese Wahlmöglichkeit im Insolvenzverfahren, insbesondere in Bezug auf die Pfändbarkeit?

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Insolvenzrecht geben wir Ihnen einen klaren Überblick – und helfen Ihnen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.


1. Was bedeutet das Kapitalwahlrecht bei der Porsche VarioRente?

Das Kapitalwahlrecht erlaubt es dem Versicherten, am Ende der Ansparphase zwischen zwei Varianten zu wählen:

  • Einmalige Kapitalauszahlung: Das angesparte Guthaben wird in einer Summe ausgezahlt.
  • Lebenslange Rentenzahlung: Das Kapital wird in monatlichen Renten umgewandelt, die bis zum Lebensende gezahlt werden.

Wichtig:

Dieses Wahlrecht kann frei ausgeübt werden, ist jedoch unwiderruflich, sobald die Entscheidung getroffen wurde. Eine Rückkehr zur anderen Variante ist danach nicht mehr möglich.


2. Welche Variante ist in der Insolvenz pfändbar – Kapital oder Rente?

Die Pfändbarkeit hängt maßgeblich davon ab, wann das Wahlrecht ausgeübt wird und welche Variante gewählt wurde:

a) Kapitalauszahlung (Einmalbetrag):

  • Wird das Kapitalwahlrecht vor oder während der Insolvenz ausgeübt und eine Kapitalzahlung vereinbart, entsteht eine einmalige Geldforderung.
  • Diese unterliegt grundsätzlich der Pfändung, da sie der Insolvenzmasse als verwertbares Vermögen zufließt (§ 35 InsO).
  • Besonders kritisch: Der gesamte Betrag kann dann vom Insolvenzverwalter vereinnahmt werden – unabhängig von der ursprünglichen Altersvorsorgefunktion.

b) Rentenzahlung (laufende monatliche Rente):

  • Wählt der Versicherte die Rentenzahlung, unterliegt nur der pfändbare Teil der laufenden Auszahlung dem Zugriff durch Gläubiger.
  • Es greift hier der Pfändungsschutz nach § 850c ZPO – ähnlich wie beim Arbeitseinkommen. Der unpfändbare Anteil bleibt also erhalten.
  • Die Rente bleibt bei korrekter Gestaltung weitgehend geschützt und ist für den Lebensunterhalt weiterhin nutzbar.


3. Zeitpunkt der Ausübung: Vorsicht vor nachteiligen Entscheidungen!

In der Praxis sehen wir häufig folgendes Szenario:

Ein Schuldner befindet sich kurz vor oder in der Insolvenz und entscheidet sich aus Unwissenheit für die Kapitalauszahlung. Damit wird ein eigentlich geschütztes Altersvorsorgevermögen vollständig pfändbar – mit teuren Konsequenzen.

Deshalb gilt:
👉 Das Wahlrecht sollte erst nach eingehender rechtlicher Beratung ausgeübt werden.
👉 Einmal entschieden, ist die Wahl endgültig und unwiderruflich.
👉 Wer sich für die Rentenzahlung entscheidet, kann dauerhaft von Pfändungsschutz profitieren.


4. Empfehlung der Kanzlei Brandt: Kapitalwahlrecht oder Rentenzahlung als sicherer Weg

Wenn Sie sich in einer finanziellen Krise befinden oder ein Insolvenzverfahren bevorsteht, ist die Rentenzahlung in den meisten Fällen die sicherere und sinnvollere Option. Sie erhalten regelmäßige Auszahlungen, die dem Existenzminimum angepasst sind – und nur der darüber hinausgehende Betrag ist pfändbar.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Brandt berät Sie individuell zur optimalen Strategie im Umgang mit Ihrer Porsche VarioRente. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, die später nicht mehr rückgängig zu machen sind.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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