Wenn das Unternehmen nicht mehr trägt – warum das kein Ende, sondern ein Neuanfang sein kann
Als Unternehmer oder Freiberufler tragen Sie ein hohes Risiko. Wenn die Geschäfte nicht wie geplant laufen, stehen Sie plötzlich nicht nur vor leeren Firmenschulden, sondern oft auch vor persönlichen Bürgschaften, Steuerschulden oder Sozialversicherungsbeiträgen. Die Situation ist komplex, aber nicht aussichtslos.
Viele Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, dass es für sie einen speziellen Weg aus der Schuldenfalle gibt: die Regelinsolvenz. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was das ist, wie sie funktioniert und warum sie für Sie der Schlüssel zu einem echten Neuanfang sein kann.
Warum die Privatinsolvenz für Sie nicht (immer) passt
Wenn Sie als Angestellter in die Schuldenfalle geraten, ist die Privatinsolvenz der klassische Weg. Für Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer sieht die Sache anders aus.
- Die Privatinsolvenz ist für „normale“ Schuldner. Sie ist gedacht für Menschen mit überschaubaren Schulden, die kein Unternehmen führen.
- Sie haben mehr als 19 Gläubiger? Dann ist die Privatinsolvenz für Sie nicht möglich. Die Regelinsolvenz ist hier der vorgesehene Weg.
- Sie haben Schulden aus Arbeitnehmerverhältnissen? Auch dann ist die Regelinsolvenz das richtige Verfahren für Sie.
Die Regelinsolvenz: Ihr Weg zur Schuldenfreiheit
Die Regelinsolvenz ist kein Zeichen des Scheiterns. Sie ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument, um eine verfahrene unternehmerische Situation zu bereinigen und Ihnen einen echten Neuanfang zu ermöglichen.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Der Antrag: Sie stellen beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.
- Die Gutachterphase: Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird bestellt, der Ihre finanzielle Situation prüft.
- Die Eröffnung: Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter.
- Die Wohlverhaltensphase: Sie treten den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter ab, der es an die Gläubiger verteilt.
- Die Restschuldbefreiung: Nach drei Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Ihre Schulden sind erlassen.
Was passiert mit Ihrem Unternehmen?
- Sie sind Einzelunternehmer: Ihr Unternehmen wird in der Regel liquidiert. Das bedeutet, dass das Unternehmen aufgelöst und das Vermögen verwertet wird.
- Sie sind GmbH-Geschäftsführer: Die GmbH wird liquidiert. Sie persönlich haften nur mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie persönliche Bürgschaften übernommen haben.
Können Sie Ihre Selbstständigkeit weiterführen?
Ja, das ist möglich! Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mit Ihrer Selbstständigkeit genug Einkommen erzielen, um Ihre laufenden Kosten zu decken und den pfändbaren Teil an den Insolvenzverwalter abzutreten, kann der Verwalter Ihre Selbstständigkeit freigeben.
Was ist mit den Schulden bei Finanzamt und Krankenkasse?
Auch diese Schulden sind Teil des Insolvenzverfahrens. Sie werden wie alle anderen Schulden behandelt und nach der Restschuldbefreiung erlassen.
Der Neuanfang: Ihr Leben nach der Insolvenz
Nach der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei. Sie können ein neues Unternehmen gründen oder sich wieder selbstständig machen. Die Insolvenz ist kein Makel, sondern ein Neuanfang.
Fazit: Die Regelinsolvenz ist Ihr Weg in ein schuldenfreies Leben
Die Regelinsolvenz ist ein mächtiges Werkzeug, um eine verfahrene unternehmerische Situation zu bereinigen und den Weg für einen echten Neuanfang freizumachen. Die strategische Vorbereitung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Sie müssen das nicht allein durchstehen. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Unternehmer sicher durch diesen Prozess. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Optionen zu besprechen.

