Warum Schenkungen die Pflichtteilshöhe beeinflussen
Pflichtteilsergänzung – Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, können pflichtteilsberechtigte Personen unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass der Wert dieser Schenkungen dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet wird – die sogenannte Pflichtteilsergänzung. Besonders relevant wird dieses Thema in Streitfällen unter Erben, wenn nahe Angehörige übergangen oder mit einem zu geringen Anteil bedacht wurden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt in Bad Doberan klärt auf, wann und wie Sie Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre durchsetzen können – auch bei komplexen Konstellationen wie einer Erbausschlagung, Patchwork-Familien oder versteckten Schenkungen.
Was bedeutet Pflichtteilsergänzung?
Die Pflichtteilsergänzung ist ein gesetzlich verankerter Ausgleichsanspruch gemäß § 2325 BGB. Wenn ein Erblasser vor seinem Tod Teile seines Vermögens verschenkt hat, verringert sich dadurch der tatsächliche Nachlass – und damit auch der Pflichtteil, auf den pflichtteilsberechtigte Angehörige Anspruch haben.
Um dieses Ungleichgewicht zu vermeiden, sieht das Gesetz eine fiktive Hinzurechnung des Wertes der Schenkung zum Nachlass vor – allerdings zeitlich gestaffelt nach dem sogenannten Abschmelzungsmodell.
Die 10-Jahresfrist und das Abschmelzungsmodell
Schenkungen werden für Pflichtteilsergänzungsansprüche nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind. Doch nicht jede Schenkung wird gleich behandelt:
- Im ersten Jahr vor dem Tod: Der volle Wert der Schenkung wird berücksichtigt.
- Ab dem zweiten Jahr: Der Wert reduziert sich jährlich um 1/10.
- Nach zehn Jahren: Die Schenkung bleibt unberücksichtigt.
Achtung bei Schenkungen an Ehegatten
Die Frist beginnt bei Ehegatten nicht sofort zu laufen, solange die Ehe noch besteht. Erst mit der endgültigen Trennung oder dem Tod wird der 10-Jahres-Zeitraum relevant. Hier sind detaillierte rechtliche Prüfungen erforderlich.
Rechenbeispiel: Pflichtteilsergänzung konkret
Beispiel aus Bad Doberan: Ein Vater verschenkt 2018 ein Haus im Wert von 200.000 Euro an seinen Sohn. Er verstirbt 2025. Die Tochter erhält im Testament lediglich den Pflichtteil.
Da die Schenkung 7 Jahre zurückliegt, werden 70 % des Wertes (140.000 Euro) dem fiktiven Nachlass hinzugerechnet. Die Tochter kann auf dieser Basis eine höhere Pflichtteilszahlung verlangen.
Was zählt als Schenkung?
Für Pflichtteilsergänzungsansprüche sind nicht nur klassische Geld- oder Grundstücksschenkungen relevant. Auch folgende Zuwendungen zählen:
- Übertragungen mit Nießbrauchsvorbehalt
- Verkauf unter Marktwert (gemischte Schenkung)
- Lebensversicherungen mit Bezugsrecht
- Schenkungen „auf den Todesfall“
Achtung: Nicht jede Zuwendung ist offensichtlich. Oft muss im Erbfall erst geprüft werden, ob es sich rechtlich um eine Schenkung handelt.
Besonderheit: Pflichtteilsergänzung im Insolvenzfall
Wichtige Abgrenzung: Im Insolvenzfall eines Erben oder Pflichtteilsberechtigten geht der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung unter Umständen an die Insolvenzmasse über – etwa wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst überschuldet ist. Dann kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob und in welcher Höhe der Anspruch geltend gemacht wird.
Für Mandanten aus Bad Doberan und Umgebung ist die Kombination aus Erbrecht und Insolvenzrecht oft entscheidend. Die Kanzlei Brandt bietet hierzu interdisziplinäre Beratung mit Fokus auf wirtschaftliche Tragweite und rechtliche Durchsetzbarkeit.
Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen Anspruch auf:
- Auskunft: Gegenüber den Erben – inkl. Verzeichnis über Schenkungen.
- Bewertung: Der geschenkten Gegenstände (ggf. durch Sachverständige).
- Zahlung: Der Ergänzungsbetrag in Geld.
Wir unterstützen Sie dabei mit:
- Prüfung der 10-Jahres-Frist
- Ermittlung des Schenkungswerts
- Kommunikation mit den Erben
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
Verjährung nicht verpassen!
Pflichtteilsergänzungsansprüche verjähren regelmäßig in 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod und der Schenkung erfahren haben. Je nach Fallkonstellation ist eine sofortige rechtliche Beratung entscheidend.
Ihr Ansprechpartner für Pflichtteilsergänzung in Bad Doberan
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt in Bad Doberan ist auf Erbrecht, Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzung spezialisiert. Wir kennen die Fallstricke bei Schenkungen, die rechtlichen Feinheiten der 10-Jahresfrist – und die Taktik, um Ihre Rechte durchzusetzen.
📍 Kanzleistandort: Bad Doberan – direkt erreichbar für Erben, Pflichtteilsberechtigte und Angehörige in Mecklenburg-Vorpommern.
📞 Jetzt unverbindlich anfragen: 03 82 03 / 74 50 0
🌐 Weitere Informationen: www.rain-brandt.de
Fazit
Pflichtteilsergänzungsansprüche bieten eine faire Möglichkeit, Schenkungen, die den Nachlass reduzieren, auszugleichen. Doch ohne juristischen Beistand sind diese Ansprüche oft schwer durchsetzbar – vor allem bei komplexen Familienverhältnissen oder Schenkungen an Ehegatten. Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Kanzlei Brandt in Bad Doberan, um Ihr Erbrecht vollumfänglich zu wahren.