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Pflichtteil geltend machen in Mecklenburg-Vorpommern – Ihre Rechte nach einer Enterbung

Pflichtteil geltend machen in Mecklenburg-Vorpommern – In Mecklenburg-Vorpommern erleben wir es immer wieder: Angehörige werden im Testament übergangen oder enterbt – und wissen nicht, dass ihnen dennoch ein gesetzlicher Anspruch zusteht. Wenn Sie in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald oder im ländlichen Raum wohnen und den Pflichtteil einfordern wollen, stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Erbrecht zur Seite.

Pflichtteil geltend machen in Mecklenburg-Vorpommern trotz Enterbung – das sollten Sie wissen

Auch in MV gilt: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf einen Geldbetrag aus dem Nachlass. Wenn Sie Kind, Ehepartner oder Elternteil des Verstorbenen sind und vom Erbe ausgeschlossen wurden, können Sie diesen Anteil einfordern – auch gegen den Willen der Erben.

Wir helfen Mandanten aus ganz Mecklenburg-Vorpommern dabei, ihren Pflichtteilsanspruch professionell und erfolgreich durchzusetzen – außergerichtlich und vor Gericht.

Pflichtteil berechnen und durchsetzen – Ihre Schritte in MV

Gerade in ländlichen Regionen von MV, etwa im Bereich Bad Doberan, Güstrow oder der Mecklenburgischen Seenplatte, ist es oft besonders schwer, an genaue Informationen über das Vermögen des Erblassers zu kommen. Doch: Sie haben Anspruch auf Auskunft!

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  • der Durchsetzung Ihres Auskunftsanspruchs gegenüber den Erben
  • der Wertermittlung von Immobilien und sonstigem Nachlassvermögen
  • der genauen Berechnung Ihres Pflichtteils
  • der rechtssicheren und zügigen Geltendmachung

Warum Sie sich bei uns melden sollten

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern kennen wir die regionalen Besonderheiten, Verfahrensweisen der Nachlassgerichte und die häufigsten Probleme, mit denen Mandanten in MV konfrontiert sind. Wir vertreten Sie persönlich, schnell und mit einem klaren Ziel: Ihren Pflichtteil sichern.


Sie kommen aus Mecklenburg-Vorpommern und wurden enterbt?

Dann warten Sie nicht länger – nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und sagen Ihnen offen, wie gut Ihre Chancen stehen.

👉 Einfach und direkt über unser Kontaktformular – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

📞 Oder rufen Sie uns an: 03 82 03 / 74 50 0


Tipp: Lesen Sie auch unseren allgemeinen Beitrag zum Thema Pflichtteil und Geltendmachung des Pflichtteils für vertiefte rechtliche Informationen.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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