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Pflichtteil einfordern – Ihre Rechte im Erbfall durchsetzen

Pflichtteil einfordern – Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, ist der Verlust oft mit großen Emotionen verbunden. Umso schmerzhafter ist es, wenn man plötzlich erfährt, dass man im Testament übergangen wurde. Doch: Auch wer enterbt wurde, hat Rechte! Der sogenannte Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen gesetzlichen Mindestanteil am Erbe – und den können Sie geltend machen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Er steht bestimmten Personen zu – in der Regel Kindern, Ehegatten und Eltern des Verstorbenen –, auch wenn der Erblasser diese im Testament nicht berücksichtigt oder ausdrücklich enterbt hat.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf Auszahlung, nicht auf konkrete Gegenstände aus dem Nachlass.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder (auch adoptierte Kinder)
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind

Nicht anspruchsberechtigt sind z. B. Geschwister oder Enkel, wenn deren Eltern noch leben.

Wie berechne ich den Pflichtteil?

Der Pflichtteil richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Um Ihren Anspruch beziffern zu können, haben Sie ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben. Sie können ein Nachlassverzeichnis verlangen und ggf. auch ein Wertgutachten zu Immobilien oder Vermögenswerten einfordern.

Hier wird es oft kompliziert – und genau hier kommen wir ins Spiel.

Pflichtteil einfordern: So gehen Sie vor

  1. Kontaktaufnahme mit den Erben
    Sie müssen Ihren Anspruch aktiv geltend machen – von allein passiert nichts!
  2. Anforderung eines Nachlassverzeichnisses
    Ohne vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte ist keine Berechnung möglich.
  3. Frist beachten
    Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren – ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren.

Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist

Die Geltendmachung des Pflichtteils ist juristisch komplex – Erben mauern, Vermögenswerte werden verschleiert, Fristen laufen. Ohne rechtliche Unterstützung verschenken viele Betroffene bares Geld. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite und setzen Ihren Anspruch konsequent durch – notfalls auch gerichtlich.


Lassen Sie Ihr Recht nicht verfallen – wir helfen Ihnen!

Wurden Sie enterbt oder im Testament benachteiligt? Wollen Sie endlich Klarheit über Ihre Ansprüche? Dann handeln Sie jetzt!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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