Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen – Pflegebedürftigkeit in Deutschland nimmt zu. Viele Angehörige fragen sich: Wer kommt für die Kosten auf, wenn Mutter oder Vater ins Pflegeheim müssen? Was zahlt die Pflegeversicherung – und wann haften Kinder finanziell für ihre Eltern? Dieser Beitrag erklärt, welche Leistungen beantragt werden können, wie hoch die Kosten tatsächlich sind und wann Kinder zur Kasse gebeten werden.
1. Pflegebedürftigkeit: Eine wachsende Herausforderung
Der demografische Wandel zeigt Wirkung: Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2023 rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig – Tendenz steigend. Pflege zu Hause durch Angehörige oder professionelle Betreuung im Heim verursacht erhebliche Kosten. Doch wer muss sie tragen?
2. Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Das bedeutet: Sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten – der Rest muss privat gezahlt werden. Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad (1–5).
Beispiele für monatliche Leistungen (Stand 2025):
Pflegegrad | Pflegegeld (ambulant) | Sachleistungen (ambulant) | Pflegeheim-Zuschuss |
---|---|---|---|
1 | 125 € (Entlastungsbetrag) | – | – |
2 | 332 € | 761 € | bis zu 770 € |
3 | 573 € | 1.432 € | bis zu 1.262 € |
4 | 765 € | 1.778 € | bis zu 1.775 € |
5 | 947 € | 2.200 € | bis zu 2.005 € |
➡️ Wichtig: Bei stationärer Pflege entstehen Eigenanteile, die im Durchschnitt 1.800–2.500 € monatlich betragen können – trotz Pflegeversicherung.
3. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus?
Sind Rente, Pflegegeld und evtl. Vermögen der Eltern nicht ausreichend, um die Pflegekosten zu decken, wird zunächst geprüft, ob Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gewährt wird. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Sozialhilfe, wenn die pflegebedürftige Person bedürftig im Sinne des Gesetzes ist.
Doch was passiert, wenn auch die Sozialhilfe nicht ausreicht? Dann kommt die nächste Frage ins Spiel:
4. Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen?
Eltern und Kinder sind laut § 1601 BGB unterhaltspflichtig. Das bedeutet: Wenn Eltern ihre Pflegekosten nicht selbst tragen können, können Kinder vom Sozialamt zum Elternunterhalt herangezogen werden.
Die Voraussetzungen:
- Ein Antrag auf Hilfe zur Pflege wurde gestellt.
- Das Sozialamt springt ein und prüft im Gegenzug die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder.
- Nur leistungsfähige Kinder werden in Anspruch genommen.
5. Was gilt seit der Reform: Unterhalt nur ab 100.000 € Einkommen
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII):
👉 Nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro werden vom Sozialamt in Regress genommen.
Das bedeutet konkret:
- Bei einem Bruttoeinkommen unter 100.000 € jährlich (ca. 8.300 € monatlich) muss kein Elternunterhalt gezahlt werden.
- Auch Ehegatten der Kinder werden grundsätzlich nicht mehr mit einbezogen.
- Die Grenze gilt pro unterhaltspflichtigem Kind – mehrere Kinder haften also nicht gemeinsam.
➡️ Für viele Kinder pflegebedürftiger Eltern bedeutet das eine enorme Entlastung.
6. Was zählt zum Einkommen und Vermögen der Kinder?
Zum maßgeblichen Einkommen zählen:
- Bruttogehalt (selbstständig oder angestellt)
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- Renten
Nach Abzug von:
- Steuern und Sozialabgaben
- Berufsbedingten Aufwendungen
- Angemessenem Selbstbehalt (derzeit: ca. 2.000–2.200 € monatlich)
- Kinderfreibeträgen
Auch geschütztes Vermögen (z. B. selbstgenutztes Eigenheim oder Altersvorsorge) wird nicht angetastet.
7. Wer hilft bei der Durchsetzung oder Abwehr von Elternunterhalt?
Wenn Sie ein Schreiben vom Sozialamt erhalten oder eine Pflegeunterstützung für Ihre Eltern organisieren möchten, empfiehlt sich die anwaltliche Beratung. Denn:
- Nicht jede Forderung ist rechtmäßig.
- Einkommensgrenzen und Freibeträge müssen korrekt angewendet werden.
- Auch unverheiratete Partner, Patchwork-Familien und Selbstständige haben oft komplexe Situationen.
8. Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen – Unser Angebot: Rechtsberatung bei Elternunterhalt und Pflegekosten
Als Rechtsanwaltskanzlei Brandt beraten wir Sie individuell zu Ihren Pflichten, Rechten und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Elternunterhalt und Pflegekosten.
Unsere Leistungen im Überblick:
✅ Prüfung der Unterhaltsverpflichtung
✅ Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt
✅ Durchsetzung oder Abwehr von Elternunterhalt
✅ Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen
✅ Beratung zu Vermögensschutz und Selbstbehalt
Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen – Fazit: Kinder haften nicht immer für ihre Eltern
Pflegebedürftigkeit kann für Familien eine große emotionale und finanzielle Belastung sein. Doch die Gesetzeslage schützt Kinder vor einer Überforderung. Nur wer wirklich leistungsfähig ist, muss zahlen – und selbst dann gibt es rechtliche Grenzen.
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Rechtsanwältin Caroline Brandt – Ihre Expertin für Elternunterhalt