Die Pfändungstabelle ist für viele Menschen ein entscheidendes Werkzeug, um ihre finanzielle Situation bei Pfändungen im Blick zu behalten. Auch im Jahr 2026, zum 01.07.2026, wird es Anpassungen geben, die sowohl Schuldner als auch Gläubiger betreffen. Wir von der Kanzlei Brandt möchten Ihnen in diesem Beitrag nicht nur die relevanten Änderungen näherbringen, sondern Ihnen auch praktische Tipps für Ihre Region an die Hand geben. Denn je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Ansätze und Ansprechpartner, die für Ihre individuelle Situation eine Rolle spielen können.
Änderungen in der Pfändungstabelle 2026
Die Pfändungstabelle wird regelmäßig angepasst, um Faktoren wie Lohnentwicklungen oder Inflation zu berücksichtigen. Für das Jahr 2026 sind Änderungen zu erwarten, die die Pfändungsfreigrenzen betreffen, also die Einkommensgrenzen, die vor der Pfändung geschützt sind.
1️⃣ Höhere Pfändungsfreigrenzen:
Die Freigrenzen werden auch 2026 – voraussichtlich zum 1. Juli – angehoben. Diese Änderungen berücksichtigen die gestiegenen Lebenshaltungskosten, damit Grundbedarfe auch bei laufenden Pfändungen weiterhin gedeckt werden können.
2️⃣ Tabelle für unterschiedliche Haushaltsgrößen:
Wie bisher wird die Höhe des pfändungsfreien Einkommens von Ihrer Haushaltsgröße beeinflusst. Je mehr Unterhaltsberechtigte in Ihrem Haushalt leben, desto höher sind die Freibeträge.
3️⃣ Regionale Unterschiede berücksichtigen:
Je nach Bundesland können weitere regionale Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten gelten, z. B. lokale Hilfsangebote für verschuldete Personen oder spezielle Sozialleistungen.
❗ Achtung: Die genauen Änderungen für 2026 werden erst bekannt gegeben. Es lohnt sich daher, regelmäßig bei aktuellen Informationen zu bleiben – wir halten Sie auf dem Laufenden!
Unseren immer aktuellen aktuellen Pfändungsrechner finden Sie hier: Pfändungsrechner
Was bedeutet die Pfändungstabelle 2026 für Sie?
Wenn Ihr Einkommen gepfändet wird oder Sie unsicher sind, ob Ihr Einkommen die Freigrenzen überschreitet, kann die Pfändungstabelle 2026 wertvolle Orientierung geben:
- Welche Beträge sind pfändungsfrei?
Ihr Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze ist geschützt. Auch Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden. - Wie hoch ist Ihr pfändungsfreies Einkommen?
Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen, der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und anderen Faktoren ab.
Es ist wichtig, hier genau hinzusehen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ein individueller Check Ihres Einkommens und Ihrer speziellen Situation ist bei einer drohenden oder laufenden Pfändung unerlässlich.
Ihr Vorteil: Lokale Unterstützung durch die Kanzlei Brandt
Wir sind direkt bei Ihnen vor Ort und bestens mit den regionalen Regelungen Ihres Bundeslands vertraut! Ob in Bayern, NRW, Sachsen oder Brandenburg – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung, die auf Ihre persönliche und regionale Situation abgestimmt ist.
Was können wir für Sie tun?
- Pfändungsprüfung: Wir prüfen Ihre Situation genau und stellen sicher, dass Ihre Einkünfte korrekt gemäß der Pfändungstabelle 2026 ermittelt werden.
- Beratung zu Sonderregelungen in Ihrem Bundesland: In vielen Regionen gibt es Beratungshilfen oder zusätzliche Sozialleistungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie davon profitieren können.
- Begleitung durch die Insolvenz: Sollten Sie eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen, begleiten wir Sie durch diesen Prozess und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
So können Sie uns erreichen
Schritt für Schritt zu Ihrer finanziellen Entlastung – wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch!
- Online-Beratungsanfrage: Füllen Sie unser Kontaktformular für eine schnelle Unterstützung aus.
- Telefonische Beratung: Rufen Sie uns unter ✆ 038203-745020 an – wir sind nur einen Anruf entfernt.
- Vor-Ort-Termin in Ihrer Region: Nicht notwendig – In digitalen Zeiten erreichen Sie uns schnell per Telefon oder Mail.
Aktuelle Informationen zur Pfändungstabelle 2026
Wir aktualisieren regelmäßig Informationen und laden rechtzeitig die amtliche Pfändungstabelle 2026 auf unserer Website hoch. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Nutzen Sie die Chance, bei uns nicht nur schnelle Antworten zu erhalten, sondern Lösungen, die wirklich zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen. Melden Sie sich jetzt und setzen Sie den ersten Schritt in eine schuldenfreie Zukunft!
Dieser Beitrag erweitert unsere bisherigen Informationen zur Pfändungstabelle 2026. Wir laden Sie ein, sich weiter auf unserer Website über hilfreiche Themen wie den Pfändungsschutzkonto (P-Konto), den Ablauf einer Privatinsolvenz sowie regionale Hilfsangebote in Ihrem Bundesland zu informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Ihr Team der Kanzlei Brandt
