Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Pfändungstabelle 2019–2020-2021: Entwicklung der Pfändungsfreigrenzen im Überblick​

Pfändungstabelle 2019–2020-2021 – Die Pfändungstabelle legt fest, welcher Teil des Nettoeinkommens bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung unantastbar bleibt. Zwischen 2019 und 2021 wurden die Pfändungsfreigrenzen angepasst, um dem gestiegenen Lebenshaltungsbedarf Rechnung zu tragen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Änderungen in diesem Zeitraum.​


Grundfreibetrag: Entwicklung von 2019 bis 2021

Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag des monatlichen Nettoeinkommens, der bei einer Pfändung unberührt bleibt. Dieser Betrag wurde in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt angepasst:​

  • Ab 1. Juli 2019: 1.178,59 €
  • Ab 1. Juli 2021: 1.252,64 €

Diese Anpassung stellt eine Erhöhung von etwa 6,28 % dar, was dem gestiegenen steuerlichen Grundfreibetrag entspricht. ​


Pfändungstabelle 2019–2020-2021 – Erhöhungsbeträge bei Unterhaltspflichten

Für Schuldner mit Unterhaltspflichten erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen zusätzlich:​

  • Erste unterhaltspflichtige Person:
    • Ab 1. Juli 2019: 443,57 €
    • Ab 1. Juli 2021: 471,44 €​
  • Jede weitere unterhaltspflichtige Person:
    • Ab 1. Juli 2019: 247,12 €
    • Ab 1. Juli 2021: 262,65 €​

Diese Erhöhungen berücksichtigen die zusätzlichen finanziellen Belastungen von Schuldnern mit Unterhaltspflichten. ​


Vollpfändungsgrenze: Maximale Pfändungssumme

Die Vollpfändungsgrenze bezeichnet den Betrag, ab dem das gesamte darüber hinausgehende Einkommen gepfändet werden kann:​

  • Ab 1. Juli 2019: 3.613,08 €
  • Ab 1. Juli 2021: 3.840,08 €​

Diese Anpassung reflektiert die allgemeine Einkommensentwicklung und stellt sicher, dass höhere Einkommen angemessen zur Schuldentilgung herangezogen werden können. ​


Pfändungstabelle 2019–2020-2021 – Pfändungsfreigrenzen im Überblick

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Pfändungsfreigrenzen für verschiedene Unterhaltspflichten:​

Unterhaltspflichtige PersonenAb 1. Juli 2019Ab 1. Juli 2021
01.178,59 €1.252,64 €
11.622,16 €1.724,08 €
21.869,28 €1.986,73 €
32.116,40 €2.249,38 €
42.363,52 €2.512,03 €
52.610,64 €2.774,68 €

Diese Werte zeigen, wie sich die Pfändungsfreigrenzen in Abhängigkeit von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen entwickelt haben.​


Fazit – Pfändungstabelle 2019–2020-2021

Die Anpassungen der Pfändungsfreigrenzen zwischen 2019 und 2021 spiegeln die wirtschaftliche Entwicklung und den gestiegenen Lebenshaltungsbedarf wider. Für Schuldner bedeutet dies einen verbesserten Schutz des Existenzminimums, insbesondere bei bestehenden Unterhaltspflichten. Es ist wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen von Pfändungen zu kennen.

Die aktuellen pfändbaren Beträge können Sie mit unserem Pfändungsrechner ermitteln.

Im Falle einer Kontopfändung erhalten SIe hier: www.p-kontobescheinigung.de Ihre P-Kontobescheinigung für die Freibetragserhöhung.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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