Einleitung: Warum ein P-Konto so wichtig ist
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Eine Kontopfändung kann jeden treffen – durch Schulden beim Jobcenter, beim Finanzamt oder bei privaten Gläubigern. Besonders kritisch wird es, wenn plötzlich kein Geld mehr für Miete, Lebensmittel oder Strom zur Verfügung steht. Genau hier greift das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto): Es schützt Ihr Existenzminimum und sorgt dafür, dass Sie trotz Pfändung weiter handlungsfähig bleiben.
In diesem Beitrag erklären wir, was ein P-Konto ist, wie Sie es einrichten, welche Freibeträge gelten und was Sie tun können, wenn Ihr Konto bereits gepfändet ist. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie schnell und einfach an die nötige P-Kontobescheinigung kommen – und zwar online und rechtskonform über www.p-kontobescheinigung.de.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein ganz normales Girokonto, das durch eine gesetzliche Umwandlung (§ 850k ZPO) einen automatischen Pfändungsschutz für den monatlichen Grundfreibetrag bietet. Sobald Ihr Konto in ein P-Konto umgewandelt wurde, darf dieser Freibetrag nicht mehr durch Gläubiger gepfändet werden – auch nicht bei laufenden oder neuen Pfändungen.
Das bedeutet: Ein Teil Ihres Einkommens bleibt Ihnen sicher, damit Sie laufende Lebenshaltungskosten weiter begleichen können.
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?
Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.500,00 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel:
- Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartnern
- Leistungen Dritter, z. B. Kindergeld oder Sozialleistungen
- Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
Tabelle: Freibetrag auf dem P-Konto (Stand Juli 2024)
Situation | Monatlicher Freibetrag |
---|---|
Alleinstehend ohne Unterhaltspflichten | 1.500,00 € |
+ 1 unterhaltspflichtige Person | 2.061,43 € |
+ 2 unterhaltspflichtige Personen | 2.374,21 € |
+ 3 unterhaltspflichtige Personen | 2.686,99 € |
Wie richte ich ein P-Konto ein?
Schritt 1: Bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln
Sie müssen kein neues Konto eröffnen! Jedes Girokonto in Deutschland kann auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden – Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, dieser Umwandlung binnen vier Werktagen zuzustimmen.
Tipp: Stellen Sie den Antrag schriftlich oder persönlich bei Ihrer Bank und bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung.
Schritt 2: P-Kontobescheinigung einreichen
Wenn Sie mehr als den Grundfreibetrag benötigen, müssen Sie den erhöhten Schutz nachweisen. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO.
Diese erhalten Sie kostenlos oder gegen geringe Gebühr unter anderem von:
- Sozialleistungsträgern (z. B. Jobcenter)
- Schuldnerberatungen
- Rechtsanwälten
Am schnellsten geht es online über www.p-kontobescheinigung.de – innerhalb weniger Stunden erhalten Sie eine rechtssichere Bescheinigung bequem per E-Mail oder Post.
Was passiert bei einer Kontopfändung ohne P-Konto?
Ohne ein P-Konto kann Ihr gesamtes Guthaben von einem Gläubiger gepfändet werden. Das bedeutet:
- Kein Zugriff auf Sozialleistungen, Lohn oder Rente
- Zahlungsverzug bei Miete oder Strom
- Negative Schufa-Einträge durch Rücklastschriften
Daher unser Rat: Sorgen Sie rechtzeitig vor und wandeln Sie Ihr Konto vorsorglich in ein P-Konto um – auch wenn aktuell keine Pfändung besteht.
Häufige Probleme mit dem P-Konto – und wie Sie sie lösen
1. Bank verzögert die Umwandlung
Rechtlich darf die Bank maximal vier Werktage für die Umwandlung benötigen. Kommt es zu Verzögerungen, hilft ein schriftlicher Hinweis auf § 850k ZPO oder anwaltliche Unterstützung.
2. Freibetrag reicht nicht aus
Wenn Ihr Einkommen oder Ihre Sozialleistungen regelmäßig über dem Grundfreibetrag liegen, benötigen Sie eine erhöhte P-Kontobescheinigung. Diese können Sie ganz einfach über www.p-kontobescheinigung.de beantragen.
3. Gläubiger bucht trotz P-Konto ab
Solche Abbuchungen sind in der Regel unzulässig. Widersprechen Sie umgehend bei Ihrer Bank und holen Sie rechtlichen Rat ein.
Was ist bei mehreren Konten zu beachten?
Sie dürfen nur ein P-Konto führen. Versuchen Sie, mehrere P-Konten zu betreiben, drohen strafrechtliche Konsequenzen und die Aufhebung des Schutzes.
Falls Sie mehrere Konten führen, entscheiden Sie sich für das Konto mit dem größten Geldeingang als P-Konto – z. B. Ihr Gehalts- oder Rentenkonto.
Wann endet der Pfändungsschutz?
Der Pfändungsschutz endet nicht automatisch. Das Konto bleibt so lange ein P-Konto, bis Sie bei der Bank eine Rückumwandlung beantragen. Auch bei Beendigung der Pfändung bleibt das P-Konto zunächst bestehen.
Wichtig: Ein P-Konto ist zwar pfändungsgeschützt, aber keine Lösung für langfristige Überschuldung. Hier helfen Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Schuldenbereinigungen weiter – wir beraten Sie gern dazu.
Fazit: Ein P-Konto schützt – aber nur mit Bescheinigung ist es wirksam
Ein Pfändungsschutzkonto sichert Ihr Existenzminimum bei drohenden oder laufenden Pfändungen. Doch der volle Schutz gilt nur, wenn Sie eine gültige P-Kontobescheinigung vorlegen – insbesondere bei Unterhaltspflichten oder besonderen Einkommensarten.
Über www.p-kontobescheinigung.de können Sie Ihre Bescheinigung einfach und schnell online beantragen – auch bei akuter Pfändung.
📞 Kontaktieren Sie uns – wir helfen sofort!
Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines P-Kontos oder der Beantragung der Bescheinigung benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt berät Sie persönlich, schnell und kompetent.
Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
Oder schreiben Sie uns direkt über das Kontaktformular auf www.rain-brandt.de